Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Täglich aktuelle Informationen aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben
Der „Bundesanzeiger“ sowohl in der Form des elektronischen Bundesanzeigers als auch derzeit zum Teil noch in Printform ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen) des Bundes und vor allem der Bundesministerien und weiteren Bundesbehörden ist der "Bundesanzeiger" Pflichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen. Er dient damit als wesentliche Informationsquelle für die Verwaltung und den an Rechts- und Wirtschaftsinformationen interessierten Kreisen
Was ist der Unterschied zwischen dem elektronischen Bundesanzeiger und dem Bundesanzeiger (Papierausgabe)?