Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Wo finde ich welche Inhalte

Zurzeit findet ein Übergang von der Papierausgabe des Bundesanzeigers hin zum elektronischen Bundesanzeiger statt, so dass einige Bereiche in der Zeitung, andere im Internet geführt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl an Gesetzen geändert werden muss, um eine endgültige Ablösung der Papierausgabe zu bewirken. Weiterhin hat der Gesetzgeber bei einigen Gesetzesänderungen Übergangsfristen eingeräumt.

Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung, welche Inhalte ausschließlich oder überwiegend noch in der Zeitung Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger:

Publikationszeiten: regelmässig Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage

  • Amtlicher Teil
  • Nichtamtlicher Teil
  • Gerichtlicher Teil
    • Klageregister (nach dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz)
    • Öffentliche Zustellungen
    • Strafsachen
    • Aufgebote von Personen in Grundstücks-, Nachlasssachen usw.
    • Ausschlussurteile, Kraftloserklärungen und sonstige Beschlüsse
    • Beiladungen
    • Gesamtvollstreckungsverfahren
  • Gesellschaftsbekanntmachungen:
    • Aktiengesellschaften
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien
    • Aktionärsforum
    • Gesellschaften mbH
    • Genossenschaften
    • Offene Handels- und Kommanditgesellschaften
    • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
    • Ausländische Gesellschaften
  • Rechnungslegung / Finanzberichte:
    • Jahresabschlüsse/Jahresfinanzberichte
    • weitere Finanzberichte
  • Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen und Unternehmensübernahmen:
    • Fondsveröffentlichungen
    • Besteuerungsgrundlagen
    • Insiderinformationen
    • Director's Dealings
    • Stimmrechtsmitteilungen
    • Fondspreise
    • Inventarwerte
    • Aktienkurse
    • Festverzinsliche Wertpapiere
    • Diverse Wertpapiere
    • Wertpapiererwerb und Übernahme
  • Verschiedene Bekanntmachungen:
    • Ausschreibungen
    • Berufsgenossenschaften
    • Krankenkassen (Gesetzliche-, Betriebs- und Innungskassen)
    • Vereine und Verbände
    • Verwertungsgesellschaften
    • Verschiedenes

Bitte beachten Sie hierbei auch, dass z.T. Veröffentlichungen in der Papierausgabe des Bundesanzeigers und/ oder auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt sein können.

Veröffentlichungen in der Zeitung Bundesanzeiger:

Regelmäßig 4 x wöchentlich aktuelle Informationen aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben

  • Amtlicher Teil
  • Gesellschaftsbekanntmachungen:
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien
    • Offene Handels- und Kommanditgesellschaften
    • Register anonymer und pseudonymer Werke
    • Konkurse, Gesamtvollstreckungs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
    • Güterrechtsregister
    • Verschiedenes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für entgeltliche Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (Papierausgabe) finden Sie hier...

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