URL überprüfen

 

Wie kann ich die Internetadresse (URL) überprüfen?

Wird die Startseite des Bundesanzeigers, des Unternehmensregisters oder der Publikations-Plattform geöffnet, achten Sie bitte auf die URL, die in der Adresszeile Ihres Browsers angezeigt wird. Diese muss unbedingt mit "https" beginnen. Das "s" steht hierbei für secure und gewährleistet, dass Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden.

Die Adresse können Sie außerdem aufrufen, indem Sie mit der rechten Maustaste in das Browserfenster klicken und sich unter "Eigenschaften" (Internet Explorer) bzw. "Seiteninformation anzeigen" (Firefox) die Adresse anzeigen lassen.

Schaugrafik, um dem Benutzer zu zeigen, wo die Adresse in den Eigenschaften der Seite zu finden ist

Die Adresse (URL) muss die Domain der Startseite des Bundesanzeigers, der Startseite der Publikations-Plattform bzw. der Startseite des Unternehmensregisters enthalten und folgendermaßen lauten:

  1. Für den Bundesanzeiger:
    Die Adresse beginnt wie folgt: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
  2. Für die Publikations-Plattform:
    https://publikations-plattform.de/sp/wexsservlet
  3. Für das Unternehmensregister:
    https://www.unternehmensregister.de/ureg/

Wichtiger Hinweis

Bitte brechen Sie die Verbindung sofort ab, sobald die o.g. Angaben bei Ihnen nicht übereinstimmen und kontaktieren Sie bitte den Bundesanzeiger Verlag unter .