Informationen zur elektronischen Signatur

 

Informationen zur elektronischen Signatur

Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur kann überprüft werden, ob das aufgerufene Dokument tatsächlich vom Bundesanzeiger Verlag stammt und unverändert ist.

Bei technischen Fragen zur elektronischen Signatur wenden Sie sich bitte per Mail an sig@rt.bundesanzeiger.de oder an die unter www.bundesanzeiger.de genannten Kontakte.

1. Überprüfung der Signatur

Solange die elektronische Signatur nicht überprüft worden ist, kann beim Öffnen der PDF-Datei ein entsprechender Warnhinweis erscheinen. Wenn Sie keine Überprüfung der Signatur durchführen möchten, ignorieren Sie den Warnhinweis.
Sie können die PDF-Datei wie gewohnt lesen, ausdrucken und speichern.
Eine Überprüfung der elektronischen Signatur durch den Acrobat Reader ist nicht möglich. Verwenden Sie auch nicht die im Acrobat Reader integrierte Signaturfunktion zur Überprüfung.

Die Überprüfung der Signatur kann nur mittels einer speziellen Software erfolgen, die unter der Bezeichnung „Signatur Reader" von verschiedenen Firmen im Internet kostenlos zum Download bereitgestellt wird. Darüber hinaus gibt es im Internet auch mehrere Anbieter, bei denen die Signatur kostenlos online (d.h. ohne Installation einer Software) überprüft werden kann.

Zur Überprüfung der Signatur muss die jeweilige PDF-Datei vorher auf ihrem Rechner gespeichert werden.

2. Fehler bei der Signaturprüfung

Treten Fehler bei der Signaturprüfung auf, die auf den eingesetzten "Signatur-Reader" zurückgehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Softwarehersteller.