Informationen zur elektronischen Signatur
Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur kann überprüft werden, ob das
aufgerufene Dokument tatsächlich vom Bundesanzeiger Verlag stammt und unverändert
ist.
Bei technischen Fragen zur elektronischen Signatur wenden Sie sich bitte per
Mail an sig@rt.bundesanzeiger.de oder an die unter www.bundesanzeiger.de genannten
Kontakte.
1. Überprüfung der Signatur
Solange die elektronische Signatur nicht überprüft worden ist, kann beim Öffnen
der PDF-Datei ein entsprechender Warnhinweis erscheinen. Wenn Sie keine Überprüfung
der Signatur durchführen möchten, ignorieren Sie den Warnhinweis.
Sie können
die PDF-Datei wie gewohnt lesen, ausdrucken und speichern.
Eine Überprüfung
der elektronischen Signatur durch den Acrobat Reader ist nicht möglich. Verwenden
Sie auch nicht die im Acrobat Reader integrierte Signaturfunktion zur Überprüfung.
Die Überprüfung der Signatur kann nur mittels einer speziellen Software erfolgen,
die unter der Bezeichnung „Signatur Reader" von verschiedenen Firmen im Internet kostenlos
zum Download bereitgestellt wird. Darüber hinaus gibt es im Internet auch mehrere
Anbieter, bei denen die Signatur kostenlos online (d.h. ohne Installation einer Software)
überprüft werden kann.
Zur Überprüfung der Signatur muss die jeweilige PDF-Datei vorher auf ihrem Rechner
gespeichert werden.
2. Fehler bei der Signaturprüfung
Treten Fehler bei der Signaturprüfung auf, die auf den eingesetzten "Signatur-Reader"
zurückgehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Softwarehersteller.