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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der Berichtigung
des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1739 der Kommission
vom 16. Oktober 2019 über Dringlichkeitsmaßnahmen
zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung
des Rose-rosette-Virus

Vom 4. Februar 2020

Die Bekanntmachung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1739 der Kommission vom 16. Oktober 2019 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Rose-rosette-Virus vom 5. Dezember 2019 (BAnz AT 19.12.2019 B2) wird berichtigt.

Die Europäische Kommission hat nachfolgende Berichtigung erlassen:

Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1739 der Kommission vom 16. Oktober 2019 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Rose-rosette-Virus (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 314).

Der Berichtigung wird in ihrem Wortlaut in der Anlage wiedergegeben.

Bonn, den 4. Februar 2020

714-32105/0091

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
B. Beerbaum

BERICHTIGUNGEN
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1739 der Kommission vom 16. Oktober 2019
über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung
des Rose-rosette-Virus

(Amtsblatt der Europäischen Union L 265 vom 18. Oktober 2019)

Seite 12, Erwägungsgrund 7 Satz 1:

Anstatt: „Es sollten Anforderungen an das Verbringen von Pflanzen, ausgenommen Samen, der Sorte Rosa spp. mit Ursprung in Kanada, Indien oder den USA (spezifizierte Pflanzen) in die Union festgelegt und amtliche Kontrollen bei ihrer Verbringung in die Union durchgeführt werden.“
muss es heißen: „Es sollten Anforderungen an das Verbringen von Pflanzen, ausgenommen Samen, von Rosa spp. mit Ursprung in Kanada, Indien oder den USA (spezifizierte Pflanzen) in die Union festgelegt und amtliche Kontrollen bei ihrer Verbringung in die Union durchgeführt werden.“

Seite 13, Artikel 1 Buchstabe b:

Anstatt: „b) ‚spezifizierte Pflanzen‘ Pflanzen, ausgenommen Samen, der Sorte Rosa spp. mit Ursprung in Kanada, Indien oder den USA;“
muss es heißen: „b) ‚spezifizierte Pflanzen‘ Pflanzen, ausgenommen Samen, von Rosa spp. mit Ursprung in Kanada, Indien oder den USA;“