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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Änderung und Berichtigung
der Bekanntmachung der Richtlinie
für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung
von stationären raumlufttechnischen Anlagen

Vom 22. April 2021

Die Bekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen vom 30. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 B4) wird geändert und berichtigt:

In Nummer 6 werden die Buchstaben d und e wie folgt geändert:

„d)
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden;
e)
Inklusionsbetriebe gemäß § 215 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Werkstätten gemäß § 219 Absatz 1 SGB IX, Einrichtungen der Behindertenhilfe im Sinne von § 119a Satz 1 SGB V, medizinische Behandlungszentren im Sinne von § 119c Absatz 1 SGB V und Blindenwerkstätten gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Blindenwarenvertriebsgesetzes;“

In Nummer 6 wird bei Buchstabe f der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und ein neuer Buchstabe g eingefügt:

„g)
für die in den Buchstaben c bis f genannten Institutionen auch die Träger.“

Nummer 13 – Geltungsdauer wird berichtigt und lautet richtig wie folgt:

„Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raum­lufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vom 13. Oktober 2020 (BAnz AT 19.10.2020 B1) und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Bei vorzeitiger Ausschöpfung der im Bundeshaushalt ­verfügbaren Haushaltsmittel ist eine frühere Beendigung der Laufzeit möglich.“

Die berichtigte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 22. April 2021

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Kuhne