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Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bekanntmachung
nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes
über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
nach § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes

Vom 13. September 2021

Nach § 33 Absatz 7 des Vermögensgesetzes haben die Behörden für den Bereich Regelung offener Vermögensfragen die Möglichkeit ein Aufgebotsverfahren entsprechend § 332a Absatz 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes durchzuführen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen veranlasst die erforderlichen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Gera, den 13. September 2021

Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Im Auftrag
Baron
Anlage

Thüringer Landesamt für Finanzen
Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen
Ernst-Toller-Straße 14
07545 Gera

Öffentliche Aufforderung

Herr Kurt Julius Hänsel, geb. am 30. Oktober 1949 in Erfurt, gest. am 14. Dezember 2020 in Erfurt, zuletzt wohnhaft in 99087 Erfurt, Jakob-Kaiser-Ring 3, hat am 12. August 1990 bei der Stadt Erfurt vermögensrechtliche Ansprüche auf die ehemalige Firma des Kurt Hänsel sen. „Elektromechanische Werkstätten Kurt Hänsel“ in Erfurt und Gewinne aus Patenten geltend gemacht.

Mit Bescheid des Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Außenstelle Erfurt, vom 8. Dezember 1993 wurde der vermögensrechtliche Antrag hinsichtlich des ehemaligen Unternehmens Kurt Hänsel sen. „Elektromechanische Werkstätten Kurt Hänsel“ auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungsgesetz gewertet. Über die Art und Höhe der Entschädigung solle gesondert entschieden werden (Az.: 16000/14260/E).

Gera, den 26. Juli 2021

Öffentliche Aufforderung

Frau Susanne Pletsch geb. Dietrich, geb. am 17. Oktober 1921 in Großburschla, gest. am 25. Oktober 2016 in Kassel, zuletzt wohnhaft in 34119 Kassel, Herkulesstraße 38, Haus Salem, hat am 3. Oktober 1990 beim Landratsamt ­Eisenach vermögensrechtliche Ansprüche auf die ehem. Firma Strickwarenfabrik Philipp Dietrich in Großburschla geltend gemacht.

Mit Bescheid des Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Außenstelle Erfurt, vom 17. Februar 1997 wurde der vermögensrechtliche Antrag hinsichtlich des ehemaligen Unternehmens Strickwarenfabrik Philipp Dietrich in Großburschla auf Erhalt von Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungsgesetz gewertet. Über die Art und Höhe der Entschädigung solle gesondert entschieden werden (Az.: 16000/8308/E).

Gera, den 4. August 2021

Über die Ansprüche kann nicht entschieden werden, weil die Person, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, verstorben sind und Erben nicht ermittelt werden konnten. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus dem Antrag beim Thüringer Landesamt für Finanzen, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen, Dienstsitz Puschkinplatz 7 in 07545 Gera, unter dem angegebenen Aktenzeichen geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

Stadt Leipzig
Stadtkasse
Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung
Sachgebiet ARoV
Postanschrift: 04092 Leipzig
Hausanschrift: Otto-Schill-Straße 2
04109 Leipzig

Öffentliche Aufforderung

Frau Martha Ingeborg Krähmer geb. Albrecht, geb. am 27. Juni 1927, gest. am 9. Juli 2009, zuletzt wohnhaft in 33 A Connelly Terrance Box 235, Connelly, NY 12417, USA, hat am 10. Oktober 1990 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt: Stadt Leipzig Stadtkasse, Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, einen Antrag gestellt auf Sparbuch A 477134 (Az.: Reg.- Nr. 19291).

Herr Michael Fritz Rönisch, geb. am 9. März 1954, gest. am 31. Mai 2011, zuletzt wohnhaft in 93059 Regensburg, Holzgartenstraße 11, hat am 23. Juli 1991 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt: Stadt Leipzig, Stadtkasse, Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur ­Regelung offener Vermögensfragen, einen Antrag auf Kontoguthaben gestellt (Az: Reg. -Nr. 24899).

Frau Anna Skopnick geb. Gutt, geb. am 25. März 1902, gest. am 20. Mai 1994, zuletzt wohnhaft in 86163 Augsburg, Garmischer Straße 1a, hat am 28. Juli 1991 beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Leipzig, jetzt: Stadt Leipzig Stadtkasse, Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, einen Antrag gestellt auf Kontoguthaben (Az.: Reg.-Nr. 24965).

Leipzig, den 16. Juli 2021

Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderungen im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen bei der Stadt Leipzig, Stadtkasse, Abteilung Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung, Sachgebiet Amt zur Regelung offener Vermögensfragen, Postanschrift: 04092 Leipzig, Hausanschrift: Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig, unter den angegebenen Aktenzeichen geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.