Suchergebnis

 

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Vom 7. Februar 2020

Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. April 2013 (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Die „Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau“ wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit anerkannt. Die Leitlinien werden gemäß Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.

Bonn, den 7. Februar 2020

(713-32114/0001)

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Walter Dübner
Anlage

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

− Anerkennung der „Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz im Hopfenanbau“ −

Anhang 1:

Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes

Nummer Verband/Autor Titel Inkrafttreten Bemerkung
9 Bayerische Landesanstalt
für Landwirtschaft
– Institut für Pflanzenbau
und Pflanzenzüchtung
und Verband Deutscher
Hopfenpflanzer e. V.
Leitlinien zum
integrierten Pflanzen-
schutz im Hopfenanbau
07.02.2020 www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/
user_upload/_imported/fileadmin/
SITE_MASTER/content/Dokumente/
Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/
Hopfen.pdf