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Dritte Änderung
der Richtlinie
zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von
Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Heizungspaket, erneuerbare Energien
Vom 17. Dezember 2020
Die Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen
bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket,
erneuerbare Energien vom 16. Dezember 2015 (BAnz AT 30.12.2015 B1), die zuletzt durch
die Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung
von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz
(APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom 30. Dezember 2019 (BAnz AT 31.12.2019
B4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Abschnitt IV wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 1 Buchstabe a bis d wird jeweils die Angabe Abschnitt V in Abschnitt VI geändert.
b)
Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe Abschnitt V in Abschnitt VI geändert.
2.
Abschnitt VII – Inkrafttreten, Laufzeit wird wie folgt geändert:
„Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und endet am 31. Dezember 2022.
Die Richtlinie wird im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.“
3.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Für Förderanträge, die vor Inkrafttreten
dieser Änderungsrichtlinie gestellt wurden, gilt die letzte Fassung der geänderten
Richtlinie, auch wenn die Entscheidung über den Antrag erst nach Inkrafttreten dieser
Richtlinie erfolgt.
4.
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV)“ wird durch die Angabe „§ 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)“ ersetzt.
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