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Auftrag übermitteln
Aufträge für Veröffentlichungen und Hinterlegungen können Sie über die Publikations-Plattform übermitteln. Weitere Informationen und Hilfen finden Sie dort.
Hinweise und Meldungen
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der derzeit hier bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „So geht´s – Daten und Statistiken“.
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.
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Amtlicher Teil
Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie die elektronische Veröffentlichung von Bekanntmachungen des Bundes.
Fondsdata ist die zentrale Plattform für Investmentvermögen. Hier haben Sie kostenlos Zugriff auf umfassende Fondsinformationen.
Netto-Leerverkaufspositionen
Hier gelangen Sie zur Startseite der Plattform für Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger.
Zu den Netto-Leerverkaufspositionen
Aktionärsforum
Das Aktionärsforum bietet Ihnen die Möglichkeit, zu anderen Aktionären oder Aktionärsvereinigungen Kontakt aufzunehmen.
Restrukturierungsforum
Hier gelangen Sie zur Startseite des „Restrukturierungsforum“ im Bundesanzeiger.
Info-Dienst
Lassen Sie sich regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Bundesanzeiger informieren.
Bilanz-Navigator
Ihre Online-Hilfe für die Offenlegung
Jetzt neu: angepasst an die Rechtslage nach DiRUG!
Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte offenlegen müssen.
- Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
- Veröffentlichen oder hinterlegen?
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