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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 12/20/32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Praxiseinführung von torfreduzierten Substraten
in Baumschulen − Modellregion Pinneberg“ (ToSBa)

Vom 18. Dezember 2020

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Praxiseinführung von torfreduzierten Substraten in Baumschulen“ Produktionsbetriebe, die in der Region Pinneberg (Schleswig-Holstein) verortet sind.

Hintergrund

Zu den im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung festgehaltenen Zielen und Maßnahmen gehört die Reduktion des Torfverbrauchs. Seit vielen Jahren wird in Deutschland zum Torfersatz in Kultursubstraten geforscht, wobei sich in Versuchen mit torfreduzierten und torffreien Substraten positive Ergebnisse zeigen. Allerdings ist der Wissenstransfer in die Praxis nicht ausreichend. Forschungs- bzw. Versuchsergebnisse zu diesem Thema müssen möglichst ­umfassend verbreitet werden und es muss demonstriert werden, dass auch mit torfreduzierten Substraten eine qualitativ hochwertige Pflanzenproduktion möglich ist.

Um hierfür einen tragfähigen Nachweis zu erbringen, werden Baumschul-Betriebe in zwei wichtigen Anbauregionen Deutschlands einbezogen, welche die national vertretenen Betriebsstrukturen und Gegebenheiten möglichst breit abbilden. Dies ist zum einen die Region Ammerland in Niedersachsen und zum anderen die Region Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die Betriebe werden bei der Umstellung auf torfreduzierte Substrate begleitet. Dies erfolgt in der Modellregion Ammerland durch die LVG Bad Zwischenahn/Rostrup der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und in der Modellregion Pinneberg durch das Gartenbauzentrum Ellerhoop der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Nach Aufnahme des Status quo sollen von den Betrieben wirtschaftlich relevante Containergehölze in torfreduzierten Substraten unter den betriebsüblichen Gegebenheiten kultiviert werden. Durch eine intensive Betreuung der Betriebe und engmaschige Substratanalysen soll die Kulturführung an die jeweilige Substratmischung angepasst und optimiert werden. Im Folgenden soll der Torfanteil in den Substraten schrittweise reduziert werden. Ziel der letzten Projektphase ist die dauerhafte Etablierung betriebsspezifisch passender torfreduzierter Substrate mit einem Torfanteil von maximal 50 %. Während des MuD sollen zudem vom Institut für Betriebswirtschaft des Thünen-Instituts betriebswirtschaftliche Daten erhoben werden, um für einige bedeutende Modellkulturen die ökonomischen Auswirkungen der Substratumstellung unter Praxisbedingungen beurteilen zu können.

Im Zentrum des Vorhabens steht ein intensiver Wissenstransfer, um die Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Projekt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, diesbezüglich zu sensibilisieren und möglichst viele Betriebe von einer Reduktion des Torfanteils im Pflanzsubstrat zu überzeugen. Vorgesehene Wissenstransfermaßnahmen sind u. a. die Veröffentlichung der Ergebnisse in Internetkanälen und branchenüblichen Plattformen so wie z. B. in Fachzeitschriften, die Präsentation auf Fachtagungen, die Durchführung regionaler und überregionaler Informationsveranstaltungen sowie von Vor-Ort-Maßnahmen wie z. B. Betriebsbesichtigungen.

Die Gesamtkoordination des Projekts obliegt der LVG Bad Zwischenahn/Rostrup. Zwischen den Projektbeteiligten in den beiden Regionen erfolgt stets ein intensiver Erfahrungsaustausch, um so auch überregional von gewonnenen Erkenntnissen zu profitieren.

Das Projekt läuft bis zum 31. Juli 2024.

Für die Modellregion Pinneberg werden fünf Baumschulen gesucht, die sich als Demonstrationsbetriebe am MuD „Praxiseinführung von torfreduzierten Substraten in Baumschulen“ beteiligen möchten:

Den Demonstrationsbetrieben obliegt

in Zusammenarbeit mit dem Gartenbauzentrum Ellerhoop die modellhafte Umstellung auf torfreduzierte Substrat­gemische und die damit in Verbindung stehende Anpassung der Kulturführung im Gesamtbetrieb oder deutlich im Rahmen des MuD abgrenzbarer, einzelner Kulturen,
die Unterstützung der umfangreichen Wissenstransfermaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit,
die Teilnahme an Projekttreffen und
die Bereitstellung der Daten für die fachliche und die ökonomische Auswertung.

Teilnahmevoraussetzungen sind:

wirtschaftlich erfolgreiche und fachlich qualifiziert geführte Betriebe;
ausreichende Anbauflächen in der Region Pinneberg;
auf die Anforderungen im Vorhaben zugeschnittene betriebliche Ausstattung;
Durchführung der guten, fachlichen Praxis;
Nutzung geeigneter Beratungs- und Informationsangebote in der Region und den allgemein zugänglichen Medien;
Bereitschaft zur Erprobung neuartiger Entscheidungshilfen und -verfahren;
Bereitschaft zur lückenlosen und zeitnahen Dokumentation relevanter Daten;
Bereitschaft zur Weitergabe von Daten und zur Zusammenarbeit mit dem Gartenbauzentrum Ellerhoop und dem Thünen-Institut, zur Durchführung von Vor-Ort-Demonstrationen, Feldbegehungen und Hofseminaren;
Duldung von Erhebungen und Probennahmen auf Praxisflächen durch im Modellvorhaben tätige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Gartenbauzentrums Ellerhoop und des Thünen-Instituts;
Zustimmung zur Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen (u. a. mit konkreter Nennung der Demonstrationsbetriebe).

Die am Vorhaben teilnehmenden Demonstrationsbetriebe sind Begünstigte im Sinne der „Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie von weiteren Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich nachhaltiger Pflanzenproduktion vom 28. August 2019 (BAnz AT 20.09.2019 B1)“. Die Beihilfen werden dem Anbieter der Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen gezahlt, der die Förderung über die vorgesehenen Maßnahmen den Demonstrationsbetrieben als bezuschusste Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Diese umfassen z. B. folgende unterstützende Maßnahmen durch das Gartenbauzentrum Ellerhoop:

Erstellung von einzelbetrieblichen Konzepten für den stärkeren Einsatz torfreduzierter Substrate (ausgehend von der Ist-Zustandsanalyse);
regelmäßige Bestandskontrollen und Substratanalysen;
kurzfristige und schnelle Kommunikation bei gravierenden Problemen (z. B. zusätzliche Betriebsbesuche);
gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie entsprechende Konzeptanpassung im Laufe des Projekts;
Schulung der Demonstrationsbetriebe für das perspektivisch selbstständige Management des Einsatzes torfreduzierter/torffreier Substrate.

Die Demonstrationsbetriebe haben außerdem die Möglichkeit, die entstehenden Mehrkosten für die torfreduzierten Substrate erstattet zu bekommen. Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.

Informationen zum Vorhaben

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem Gartenbauzentrum Ellerhoop der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Dr. Andreas Wrede, Telefon: +49 41 20/70 68-1 51, E-Mail: awrede@lksh.de) Kontakt aufzunehmen.

Vorlage von Interessenbekundungen

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Freitag, den 5. Februar 2021 möglich.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Agrarforschung, Entscheidungshilfe, Modellvorhaben

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefax: 0 30/18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de

Für die Einsendung der Interessenbekundung unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 12/20/32 können neben dem Postweg die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:

E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
Übermittlung des unterschriebenen Dokumentes per Telefax/Computerfax oder
Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail oder
Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail.

Verspätet eingereichte Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist das Einreichen einer Beschreibung des Betriebes (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) erforderlich.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 18. Dezember 2020

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Fink