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vom: 22.04.2021
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
BAnz AT 06.05.2021 B1
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Bewertungssysteme gemäß der Bekanntmachung über die Nutzung und Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen vom 15. April 2010 (BAnz. S. 1642) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 2015 (BAnz AT 07.07.2015 B2) werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht mehr anerkannt.
Bisher erteilte Anerkennungen können von den Systemanbietern weiterhin genutzt werden, sofern die Bedingungen der oben genannten Bekanntmachung erfüllt sind. Die Berechtigung endet spätestens zum 31. Mai 2024 oder wenn das Bewertungssystem nach der Gewährleistungsmarkensatzung des Bundes „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ registriert wird.
Eine Anerkennung von Bewertungssystemen nach der oben genannten Bekanntmachung darf nicht parallel zur Systemregistrierung nach der Gewährleistungsmarkensatzung des Bundes „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ genutzt werden, d. h. erteilte Anerkennungen nach der oben genannten Bekanntmachung erlöschen mit Erteilung eines Bescheids über die Eignung des Bewertungssystems als Grundlage für eine oder mehrere Siegelvarianten des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude.
Die mit der Bekanntmachung beschriebene Regelung ist mit Wirkung vom 15. April 2021 in Kraft getreten.
BWI 5 - 70309/5#2
Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat
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