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V.-Datum
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Amtlicher Teil
Bekanntmachung über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz
vom: 04.09.2020
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BAnz AT 21.09.2020 B2
vom: 04.09.2020
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BAnz AT 21.09.2020 B2
21.09.2020
Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung
Bekanntmachung
über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens
zur Aufstellung des länderübergreifenden Raumordnungsplans
für den Hochwasserschutz
Vom 4. September 2020
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) gibt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz (Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz – BRPH) gemäß § 9 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und § 18 des Raumordnungsgesetzes (ROG) bekannt.
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VerfahrenAngesichts der großen Hochwasserschäden in den letzten beiden Jahrzehnten und angesichts des aufgrund des Klimawandels größer werdenden Hochwasserrisikos – häufigerer Starkregenereignisse, Anstieg des Meeresspiegels etc. – bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung eines verbesserten Hochwasserschutzes in Deutschland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 wurde daher unter anderem die Entwicklung eines länderübergreifenden Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) beschlossen. Das für die Entwicklung dieses Plans zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird bei der Durchführung der vorbereitenden Verfahrensschritte zur Aufstellung des BRPH vom BBSR im BBR unterstützt, § 17 Absatz 2 Satz 4 ROG.Mit Schreiben vom 11. März 2020 hat das BMI die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten Stellen über die beabsichtigte Aufstellung des BRPH gemäß § 9 Absatz 1 ROG unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben.Für den BRPH wurden inzwischen textliche Festlegungen und eine Begründung erarbeitet. Außerdem wurden eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 8 ROG in Verbindung mit § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG) und Anlage 5 Nummer 1.6 UVPG durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
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Auslegung/VeröffentlichungDie Auslegung des Entwurfs des BRPH einschließlich seiner Begründung und des Umweltberichts erfolgen abweichend von den §§ 9 und 18 Nummer 2 ROG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 28. September bis 6. November 2020 gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG).Das BMI/BBSR nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet das BBSR daher im oben genannten Zeitraum gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen in Papierform an.Zusätzlich liegen der Entwurf des Raumordnungsplans und der Umweltbericht in der Zeit vom 28. September 2020 bis einschließlich 6. November 2020 im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn, aus. Aufgrund der aktuellen Lage kann eine Einsichtnahme nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Sollte eine Einsichtnahme gewünscht sein, bitte ich unter der oben genannten Adresse, unter der Telefonnummer 02 28/9 94 01 21 34 oder per E-Mail an Beteiligung-BRPH@bbr.bund.de um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme.
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Zur Veröffentlichung vorgesehene UnterlagenDen Entwurf des BRPH einschließlich seiner Begründung sowie den Umweltbericht finden Sie ab dem 28. September 2020 im Internet unter www.bbsr.bund.de/Beteiligung-BRPH.
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StellungnahmenEs besteht für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, bis zum 6. November 2020 Stellung zum Entwurf des BRPH, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen.Mit Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG.Die Stellungnahmen sind über einen der folgenden Wege an das BBSR zu richten:
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vorzugsweise per Onlineformular (www.Beteiligung-BRPH.de),
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per E-Mail an Beteiligung-BRPH@bbr.bund.de oder
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schriftlich an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Referat I 1 – Raumentwicklung, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn.
Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist aufgrund der aktuellen Situation ausgeschlossen, § 4 Absatz 1 PlanSiG. - 5.
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HinweisEinwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus eigenhändig unterschrieben sein.Das BBSR ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und wird Ihre Einwendung ausschließlich im Rahmen des Verfahrens verwenden. Falls Ihr Name und Ihre Anschrift dennoch unkenntlich gemacht werden sollen, weisen Sie in Ihrer Einwendung bitte darauf hin und reichen zusätzlich eine zur Veröffentlichung geeignete geschwärzte Fassung ein.
Bonn, den
4. September 2020
Der Leiter des Bundesinstituts
für Stadt-, Bau- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR)