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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 04/20/32
Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz zum Thema
„Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien
für Aus- und Fortbildung sowie Studium“

Vom 5. Mai 2020

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt im Rahmen der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz Projekte im Bereich Wissenstransfer zum Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“ zu fördern. Modell- und Demonstrationsvorhaben schließen die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis und sollen somit dazu beitragen, einen besseren und schnelleren Transfer von neuen Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis zu erzielen.

1 Thema

Die deutsche Nutztierhaltung befindet sich im Wandel. Die Vorstellungen von einer „guten Haltung“ von Nutztieren haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft Themen wie Tierschutz weiter an Bedeutung gewinnen. Damit nehmen auch die Anforderungen an die Tierhalter* stetig zu. Neben fundiertem Grundwissen über Ethologie und Haltungsansprüche sollten auch aktuelle, neue Erkenntnisse im Bereich der Nutztierhaltung bekannt sein und letztlich im betrieblichen Management, der Haltung und im Umgang mit den Tieren Berücksichtigung finden.

In der Vergangenheit lag der Fokus der deutschen Nutztierhaltung vornehmlich darauf, hygienisch einwandfreie, hochwertige und große Mengen Lebensmittel zu gewinnen. Dies ist auch nach wie vor essentiell. Doch neben der „Produktqualität“ gewinnt zunehmend die „Prozessqualität“ an Bedeutung, d. h. der Fokus liegt nicht mehr alleine auf dem Endprodukt, sondern auch darauf, wie das Fleisch, die Milch und die Eier erzeugt wurden. Die Art und Weise, wie Nutztiere gehalten werden und wie mit ihnen umgegangen wird, steht zunehmend im Mittelpunkt der Betrachtung der Öffentlichkeit.

2 Aufgabenbeschreibung

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung (hier Zielgruppe 1: Auszubildende zum Landwirt, Tierwirt) wird in den Ausbildungsbetrieben – unterstützt durch die überbetrieblichen Ausbildungsstätten – die berufliche Handlungskompetenz einer Fachkraft vermittelt; in der Berufsschule wird das komplexe Wissen zu den wesentlichen Aspekten der Tierhaltung gelehrt. Beide Ausbildungsorte agieren dabei vernetzt und ergänzen sich.

Im Rahmen der Fortbildung zum Meister bzw. an den landwirtschaftlichen Fachschulen werden die Kompetenzen der Fachkräfte erweitert, und diese erwerben die Fähigkeit als Führungskräfte in landwirtschaftlichen Unternehmen zu agieren (hier Zielgruppe 2: Fortzubildende zum Landwirtschaftsmeister, Tierwirtschaftsmeister und Schüler an landwirtschaftlichen Fachschulen). Sowohl in der Berufsausbildung als auch in der Fortbildung sollen Inhalte und Kompetenzen aus dem Bereich Tierschutz verstärkt berücksichtigt werden.

Im Rahmen von Hochschulstudien werden Inhalte zu Tierschutz im Rahmen von Kurseinheiten gelehrt (hier Zielgruppe 3: Studierende der Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Nutztierwissenschaften).

Im weiteren Berufsleben können zusätzliche Qualifikationen erworben werden wie bspw. die Fortbildung zum Eigenbestandsbesamer (hier Zielgruppe 4: Zusatzqualifikationen im Bereich Tierhaltung).

Es gilt hier Impulse, Konzepte und Materialien zu schaffen, um den Themenbereich Tierschutz für die unterschiedlichen Zielgruppen ansprechend und gut aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Komplexität der Produktionssysteme (Schwein, Geflügel, Wiederkäuer etc.), der unterschiedlichen Wirtschaftsweisen (konventionell, ökologisch), der Fragestellungen (u. a. Vermeidung nicht-kurativer Eingriffe etc.) und der Vielzahl an Akteuren, die in den Themengebieten tätig sind, ist es für ein effizientes Vorankommen im Tierschutz sinnvoll, Ergebnisse aus Wissenschaft und Praxis bundesweit zu bündeln und aufzuarbeiten.

Neben der zielgruppengerechten Aufarbeitung relevanter Erkenntnisse sollen aktuelle Themen im Bereich Tierschutz in der Zukunft besser und effektiver direkt an die Zielgruppen herangetragen werden. Denn im Fokus der Thematik steht nicht nur das Fachwissen an sich, sondern die Frage, wie Tierschutzthemen in ansprechender Weise an die Lernenden vermittelt werden können, sodass ein Interesse und eine Bereitschaft der Auseinandersetzung hiermit geschaffen werden.

Im Rahmen der Vorhaben sollte neben der Entwicklung von Methoden und Materialien auch eine entsprechende Erprobung unter Praxisbedingungen und eine Evaluierung stattfinden. Unter Berücksichtigung der praktischen Gegebenheiten in der Aus- und Fortbildung und durch Erprobung in Berufsschulen, Fach-/Hochschulen oder anderen relevanten Einrichtungen sollen notwendige Anpassungen im Projekt und den zu erstellenden Methoden und Materialien vorgenommen werden, mit dem Ziel zum Projektende Methoden und Materialien zur Verfügung zu stellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung in der Aus- und Fortbildung sowie im Studium finden. Hierzu ist eine Einbindung relevanter Landesstellen sowie von Lehrenden sinnvoll. Im Rahmen der Vorhaben sollte zudem eine bundesweite Vernetzung von Akteuren der betroffenen Aus- und Fortbildung sowie des Studiums gefördert werden. Das übergeordnete Ziel der Förderung ist es, das Tierschutzniveau in der deutschen Nutztierhaltung zu steigern.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht daher im Auftrag des BMEL Projektnehmer mit Ideen und Wissenstransfer-Konzepten zu dem Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung – Konzepte und Materialien für Aus- und Fortbildung sowie Studium“, die im Rahmen von durch Bundesmittel geförderten Projekten folgende Aspekte bearbeiten:

a)
Entwicklung und Erprobung von Konzepten, neuartigen Methoden und Lehrmaterialien für eine attraktive Ansprache der Zielgruppen zur Vermittlung des Themas „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ – Eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Berufsaus- und Fortbildung sowie Hochschuleinrichtungen zur Erprobung ist wünschenswert;
b)
Bündelung von Informationen und zielgruppengerechte Aufarbeitung aktueller, tierschutzrelevanter Fragestellungen und Lösungen in der Nutztierhaltung;
c)
bundesweite Vernetzung relevanter Akteure der Bildungseinrichtungen;
d)
Entwicklung von neuartigen Konzepten für eine gezielte Ansprache von Berufs- und Fachschullehrern;
e)
Entwicklung und Erprobung von Schulungsmaterialien zur Weiterbildung von Lehrenden, sodass diese für die Vermittlung des oben genannten Themenbereichs unterstützt und befähigt werden.

3 Zuwendungsempfänger/Projektnehmer

Gefördert werden unabhängig von der gewählten Rechtsform Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen als „Wissensmittler“. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen sein, die Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende ­Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Arbeiten nachweisen.

Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert sind, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt werden.

Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass

das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der bisherigen Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers leistet;
eine ausreichende pädagogische Kompetenz vorliegt, um das Vorhaben sachgemäß und zielführend durchzuführen;
das Vorhaben in der beabsichtigten Form einen Neuheitswert aufweist und noch nicht in der Praxis umgesetzt wurde;
vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung vorgelegt wird;
alle im Rahmen des Vorhabens erzielten Erkenntnisse offengelegt werden.

4 Rechtsgrundlage

Grundlage der Förderung bildet die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen“ vom 19. Mai 2017 (BAnz AT 20.10.2017 B1).

Das BMEL und der Projektträger BLE entscheiden auf Grundlage pflichtgemäßen Ermessens. Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung gewährt. Sie können als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt werden. Der Förderzeitraum kann bis zu 36 Monate betragen. Zuwendungsfähig ist ausschließlich nachgewiesener vorhabenspezifischer Mehraufwand unter Beachtung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Falls bei gewerblichen Einrichtungen der Zuschuss nach Ausgaben nicht sinnvoll bemessen werden kann, kann der Zuschuss auf Kostenbasis bewilligt werden. Die Zuschüsse werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.

Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des wirtschaftlichen Eigeninteresses im Einzelfall festgesetzt.

Bis zu 100 % förderfähige Ausgaben im Einzelnen sind:

Personalausgaben für die Koordination und Durchführung des Vorhabens (soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden, bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind Ausgaben für Stammpersonal sowie anteilige Ausgaben für die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur grundsätzlich nicht förderfähig);
projektbedingte zusätzliche Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Nutzungsdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als förderfähig;
Ausgaben für Aufträge an Dritte;
sonstige Ausgaben für Sachmittel und Reisen (förderfähig nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen;
Ausgaben für Maßnahmen zum Austausch und zur Bündelung von Informationen, Wissen und Erfahrungen, die dem Wissenstransferzweck dienen.

6 Verfahren

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

6.1 Projektträger

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Agrarforschung, Entscheidungshilfe, Modellvorhaben

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner: Frau Weiler, Telefon: 02 28/68 45-38 78
Frau Deeg, Telefon: 02 28/68 45-38 71
Telefax: 0 30/18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de

6.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze

Die bei der BLE einzureichende Projektskizze sollte einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventueller Anhänge) und Ausführungen zu folgenden Punkten enthalten:

Name, Anschrift, Kompetenz des Antragstellers bzw. der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen mit dem Thema (Fachwissen, Wissenstransfer, Praxiserfahrungen, Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten);
Stand des Wissenstransfers;
Bedarf der Berufs- und Fachschulen sowie Fach- und Hochschuleinrichtungen bezüglich oben genannten Themenbereichs;
detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Projekts unter Berücksichtigung der oben genannten Aufgabenbeschreibung;
detaillierte Beschreibung, wie die Zielgruppen sowie die Lehrenden erreicht werden sollen;
nachvollziehbarer Arbeitsplan mit chronologischer Darstellung der geplanten Arbeiten;
für den Fall einer Kooperation mit Berufs-, Fachschulen bzw. Fach- und Hochschuleinrichtungen: Darstellung der Anwerbung und Auswahl von Einrichtungen, an denen das geplante Konzept modellhaft erprobt werden soll;
nachvollziehbarer Finanzierungsplan, aufgeschlüsselt nach folgenden Positionen:
Personalausgaben,
Ausgaben für Reisen,
Sachmittel.

Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass Folgendes enthalten ist:

Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf die in Nummer 2 der Bekanntmachung beschriebenen Förderziele. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, in wieweit das vorgesehene Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß der in Nummer 3 genannten Punkte erfüllt;
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.

6.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Einreichen von Projektskizzen ist

bis Freitag, den 28. August 2020

möglich.

Für die Einsendung der Projektskizze unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 04/20/32 können die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:

E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Telefax/Computerfax oder
Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail.

Alternativ ist auch die Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail an die in Nummer 6.1 angegebene De-Mail-Adresse bis zur vorstehend bestimmten Ausschlussfrist möglich.

Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt.

6.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger Agrarforschung bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen;
fachliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes;
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag.

Der Projektträger behält sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Experten hinzuzuziehen.

Der Projektträger informiert die Bewerber über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Bonn, den 5. Mai 2020

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

In Vertretung
Dr. Natt
*
Die in dieser Bekanntmachung verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind als geschlechtsneutral anzusehen.