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vom: 02.12.2014
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 16.12.2014 B4
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergieorganisation
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegt zur Stellungnahme seitens der Bundesrepublik Deutschland der Entwurf eines neuen Sicherheitsstandards
„Safety of Nuclear Fuel Cycle Research and Development Facilities“ (Draft Safety Guide DS381; August 2014) |
der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) vor.
Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter der Beteiligung der Mitgliedstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll ein weltweit hohes Maß an Schutz für Mensch und Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Der vorliegende Leitfaden verfolgt das Ziel, Leitlinien für die Sicherheit von Einrichtungen zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der nuklearen Ver- und Entsorgung während ihrer gesamten Lebensdauer zur Verfügung zu stellen. Dies schließt den Strahlenschutz des in den Einrichtungen tätigen Personals ein. Der DS381 enthält spezifische Empfehlungen und Anleitungen im Hinblick auf Standortbewertung, Auslegung, Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung dieser Einrichtungen. Er zielt insbesondere auf die Aufrechterhaltung und weitere Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Sinne des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik, unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen auf diesem Gebiet. Adressaten des Leitfadens sind in erster Linie Anlagenbetreiber und -planer, Wissenschaftler sowie Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, die für die Sicherheit dieser Einrichtungen zuständig sind.
Der DS381 wurde mit Bezug auf die allgemeinen und spezifischen Prinzipien und Anforderungen der IAEO Safety Requirements NS-R-5 „Safety of Nuclear Fuel Cycle Facilities“ (Revision 1, 2014) erstellt und soll als Specific Safety Guide eine bestehende Lücke in der langfristigen Struktur der Sicherheitsstandards schließen.
Im Einzelnen gliedert sich der vorliegende Entwurf wie folgt:
1. | Introduction | |
2. | General safety considerations for R&D facilities | |
3. | Site evaluation | |
4. | Design | |
5. | Construction | |
6. | Commissioning | |
7. | Operation | |
8. | Preparation for decommissioning | |
Annex I-A: | R&D facility process route laboratory scale (Case 1) | |
Annex I-B: | R&D facility process route pilot scale (Case 2) | |
Annex II: | Safety function implementation by process area |
Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Leitfaden zu unterbreiten, bevor das BMUB die abschließende Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland abgibt. Die Änderungsvorschläge sollen insbesondere die folgenden Aspekte behandeln:
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Relevanz und Nützlichkeit: Ist die Zielsetzung des Leitfadens angemessen und wird diese von dem vorliegenden Entwurf erreicht?
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Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang des Entwurfs angemessen und vollständig?
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Qualität und Verständlichkeit: Geben die im Entwurf aufgestellten Anforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik wieder und sind diese Anforderungen verständlich, eindeutig und kohärent?
Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese
bis zum 19. Dezember 2014 |
an die folgende Adresse:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Referat RS III 3
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
E-Mail: Lars.Schnelzer@bmub.bund.de
Der Entwurf des Safety Guides DS381 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können von den IAEO-Internetseiten unter
http://www-ns.iaea.org/standards/documents/draft-ms-posted.asp |
heruntergeladen oder vom BMUB (obige Adresse) bezogen werden.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass
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Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst ist,
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der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, eingetragen wird,
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jeder Kommentar in einer separaten Zeile dargestellt wird,
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zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
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jede Veränderung im Entwurfstext kenntlich gemacht wird; dabei sollte eine „Einfügung“ unterstrichen und eine „Löschung“ durchgestrichen werden.
Ein Archiv der bisherigen Entwürfe mit der Dokumentation über den Verbleib der Kommentare wird im Auftrag des BMUB von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH unter folgender Adresse im Internet aufgebaut:
http://regelwerk.grs.de/iaeo-regelwerk/index.html |
Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung von Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird auf die IAEO-Internetseite
http://www-ns.iaea.org/standards/ |
verwiesen.
RS III 3
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Dr. Götz