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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Vom 2. Mai 2019

Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. April 2013 (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Die „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, anerkannt. Die Leitlinien werden gemäß Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.

Berlin, den 2. Mai 2019

(713-32114/0001)

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Rainer Gießübel
Anlage

Nationaler Aktionsplan
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

− Anerkennung der „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz“ −

Anhang 1: Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes

Nummer Verband/Autor Titel Inkrafttreten Bemerkung
5 Julius Kühn-Institut (JKI),
Bundesforschungsinstitut
für Kulturpflanzen
Leitlinie für den inte-
grierten Pflanzen-
schutz im Sektor
Vorratsschutz
29.04.2019 www.nap-pflanzenschutz.de//fileadmin/
user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/
content/Dokumente/Integrierter_Pflanzenschutz/
Leitlinien_IPS/Leitlinie_IPS_Vorratsschutz.pdf