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vom: 22.06.2012
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
BAnz AT 17.07.2012 B7
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Einführung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) zum 1. Januar 2011 wurde der sechste Abschnitt des AMG um den § 42b – Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen – erweitert.
Erste Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen dieser Neuregelung wurden in der „Bekanntmachung zur Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen nach § 42b des AMG vom 3. August 2011“ (BAnz. S. 2975) publiziert. Danach ist der Ergebnisbericht über die klinische Prüfung von den nach § 42b AMG verpflichteten pharmazeutischen Unternehmern oder Sponsoren der zuständigen Bundesoberbehörde in elektronischer Form zuzuleiten.
Die nachfolgenden Ausführungen erläutern nun Einzelheiten zu den technischen Rahmenbedingungen und dem zu verwendenden Format für die Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen nach § 42b AMG.
Einreichungsportal (Web-Portal)
Zur Reduktion der Transaktionskosten aller an der Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen beteiligten Parteien wurde unter http://www.pharmnet-bund.de ein eigenes Portal zur strukturierten Einreichung der Ergebnisberichte nach § 42b AMG geschaffen. Dort ist auch ein Benutzerhandbuch zum Web-Portal als ausführliche Ausfüllanleitung hinterlegt.
Das Einreichungsportal steht derzeit nur in einer deutschsprachigen Version zur Verfügung. Eine englischsprachige Version wird in Kürze verfügbar sein.
Um alle Funktionalitäten des Portals nutzen zu können, muss JavaScript im Internetbrowser aktiviert sein (mittlere Sicherheitsstufe).
Von der Anwendung werden die gängigsten Browsertypen unterstützt.
Dateityp und Dateiumfang
Die Ergebnisberichte sind vom pharmazeutischen Unternehmer/Sponsor im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen der späteren Archivierung können nur die pdf-Versionen 1.4 bis 1.7 akzeptiert werden. Es gelten die inhaltlichen Einschränkungen der aktuellen M2 Empfehlungen*.
Um die inhaltliche Prüfung nicht zu behindern, dürfen die eingereichten Dateien nicht durch Passwörter, aufgebrachte Signaturen oder Sicherheitsrichtlinien geschützt sein.
Jede Einreichung darf nur aus einer pdf-Datei bestehen. Werden Berichte nach § 13 Absatz 9 GCP-V als Grundlage der Einreichung nach § 42b AMG verwendet, sind die zusätzlich geforderten Informationen ggfs. als weitere Seiten anzufügen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen nach § 42b AMG sind auf der jeweiligen Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-lnstituts (PEI) hinterlegt.
Bonn, den 22. Juni 2012
Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
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