Suchergebnis

 

Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

Bekanntmachung Nr. 22
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2023
(Feststellung der Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses
der Online-Wahlen bei fünf gesetzlichen Krankenkassen)

Vom 14. November 2023

Hiermit stelle ich gemäß § 17 Absatz 2 der Online-Wahlordnung die Nachvollziehbarkeit der Online-Wahlen bei fünf gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Sozialwahlen 2023 fest.

Im Rahmen eines Modell-Projekts konnten die Wählerinnen und Wähler der Techniker Krankenkasse, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH und der hkk entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben wollten.

Die Wahlausschüsse dieser fünf Krankenkassen haben die Ordnungsmäßigkeit dieser Wahlergebnisse festgestellt und öffentlich bekanntgemacht. Ich verweise auf diese Veröffentlichungen.

Als Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen habe ich mit der Unterstützung durch den unabhängigen Experten Prof. Dr. Schürmann (Kopenhagen) die Nachvollziehbarkeit der Wahlergebnisse untersucht und konnte die Nachvollziehbarkeit feststellen.

Berlin, den 14. November 2023

Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

Peter Weiß