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Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Bekanntmachung
zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2021 – ERVB 2021)
Vom 21. Dezember 2020
Gemäß § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I
S. 3803), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2018 (BGBl. I S. 200)
geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Bei Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes gemäß § 5 Absatz 1
Nummer 2 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ist ab dem 31. Oktober 2021 die
XJustiz-Nachricht „uebermittlung_schriftgutobjekte“ in der XJustiz-Version 3.2 zu
verwenden. Diese löst die bis zum 30. Oktober 2021 gültige Version 2.4 ab.
Berlin, den
21. Dezember 2020
Für die Bundesregierung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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