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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bekanntmachung
Erster Aufruf zur Antragseinreichung
gemäß der Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“
Vom 1. März 2019
1 Allgemeine Hinweise
Die Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem
durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ vom 25. Februar 2019 (BAnz AT 28.02.2019
B3) bildet die rechtliche Grundlage für diesen Aufruf. Einzelne Regelungen werden
durch diesen Förderaufruf ergänzt bzw. angepasst oder konkretisiert.
2 Fristen zur Einreichung von Projektskizzen
Die Projektskizzen zur Förderung von Maßnahmen gemäß der Bekanntmachung – Förderrichtlinie
„Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und
Vernetzung“ und dieses Förderaufrufs sind bis zum 26. April 2019 elektronisch bei
der Bewilligungsbehörde unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (Ausschlussfrist):
FR-DG24@bmvi.bund.de
Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2021 festgelegt.
3 Höhe des insgesamt zu bescheidenden Budgets
Für Förderungen gemäß diesem Förderaufruf stehen 53 Millionen Euro zur Verfügung.
4 Ansprechpartner
Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen zur Förderrichtlinie und zu diesem Förderaufruf
bei der Bewilligungsbehörde erreichen Sie unter den untenstehenden Kontaktdaten:
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