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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Vom 4. Dezember 2019

Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. April 2013 (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Die „Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau“ wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundes­ministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit anerkannt. Die Leitlinien werden gemäß Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.

Bonn, den 4. Dezember 2019

(713-32114/0001)

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Rainer Gießübel
Anlage

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

– Anerkennung der „Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Kartoffelanbau“ –

Anhang 1:

Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes

Nummer Verband/Autor Titel Inkrafttreten Bemerkung
7 Union der
deutschen
Kartoffelwirtschaft
e. V. (UNIKA)
Leitlinien des
integrierten
Pflanzenschutzes
im Kartoffelanbau
04.12.2019 www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/user_upload/
_imported/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/
Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/Leitlinie_IPS
_Kartoffel.pdf