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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bekanntmachung
der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung
im Nichtwohngebäudebestand

Vom 7. April 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit machen gemeinsam folgende ­Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand bekannt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 (BAnz. S. 3163).

Berlin, den 7. April 2015

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. Worm

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag
Rathert

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

2.2 Zonierung

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bauweisen

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Beleuchtung

4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungsanlagen

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Allgemeiner Hinweis:

Wenn in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) verwiesen wird, ist damit die jeweils geltende EnEV gemeint, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Fassung der EnEV zitiert. Wenn in dieser Bekanntmachung auf DIN V 18599 oder Teile dieser Vornorm verwiesen wird, ist die Ausgabe Dezember 2011 unter Einschluss der Berichtigungsblätter zu Teil 5, Teil 8 und Teil 9 mit Ausgabedatum „2013-05“ gemeint.

1 Anwendungsbereich

Die Bekanntmachung enthält Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten sowie gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Nichtwohngebäuden.

Die Bekanntmachung findet Anwendung, wenn

a)
der Jahres-Primärenergiebedarf QP und die wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle ermittelt werden sollen
aa)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV an Nichtwohngebäuden (§ 9 Absatz 2 EnEV) oder
bb)
zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (§ 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 EnEV)
oder
b)
im Zusammenhang mit der Vornahme von Änderungen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 EnEV der Ausgangszustand der betroffenen Bauteile ermittelt werden soll (§ 9 Absatz 2 Satz 4 EnEV)
oder
c)
im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes nach § 9 Absatz 4 EnEV der Ausgangszustand vorhandener Gebäudeteile ermittelt werden soll (§ 9 Absatz 2 Satz 4 EnEV)
oder
d)
Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ausgestellt werden sollen (§ 20 Satz 4 EnEV).

Voraussetzung für die Anwendung dieser Bekanntmachung in den oben genannten Fällen ist, dass im Rahmen des in § 9 Absatz 2 Satz 2 EnEV genannten Berechnungsverfahrens

1.
Angaben zu geometrischen Abmessungen von Gebäuden fehlen und diese vereinfacht ermittelt werden sollen oder
2.
energetische Kennwerte für bestehende Bauteile und Anlagenkomponenten nicht vorliegen und gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen und Gebäudenutzungen verwendet werden sollen.

Hierbei können gemäß § 9 Absatz 2 Satz 3 erster Halbsatz sowie Satz 4 EnEV anerkannte Regeln der Technik angewendet werden. Werden die in dieser Bekanntmachung zugelassenen Vereinfachungen und Erfahrungswerte verwendet, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik vermutet (§ 9 Absatz 2 Satz 3 zweiter Halbsatz EnEV).

2 Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß

2.1 Aufmaß

Beim Aufmaß können Vereinfachungen gemäß Tabelle 1 genutzt werden. Fotometrische Methoden dürfen zum Einsatz kommen. Generell soll die Maßtoleranz 3 % nicht überschreiten.

Tabelle 1: Geometrische Vereinfachungen und Korrekturen für den Rechengang

Lfd. Nr. Maßnahme/Bauteil zulässige Vereinfachung
1a Fensteraufmaß Die Fensterbreite bei Lochfassaden kann analog zu DIN 5034 mit 55 v. H. der Raumbreite angenommen werden. Die Fensterhöhe ergibt sich aus der lichten Raumhöhe minus 1,50 m.
1b Aufmaß Außentüren nicht erforderlich im Falle der Anwendung von Zeile 1a (Türen sind in dem Pauschalwert für die Fensterfläche – siehe Zeile 1a – enthalten).
1c Rollladenkästen Fläche: 10 v. H. der Fensterfläche
2 – opake Vor- und Rücksprünge in den Fassaden bis zu 0,5 m
– Brandriegel im Fassadenbereich
dürfen übermessen werden
3a Aufzugunterfahrten, Pumpensümpfe und vergleichbare Bauteile, die als Ausbuchtung über die sonstige thermi­sche Gebäudehülle nach unten ins Erdreich überstehen dürfen übermessen werden
3b Treppenabgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die aus dem beheizten Gebäudevolumen nach unten in einen unbeheizten Bereich führen dürfen bei Anwendung des Verfahrens nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV („Ein-Zonen-Modell“) übermessen werden. Dies gilt nicht, wenn die Innentemperatur im unbeheizten Bereich in der Heizsaison infolge starker Belüftung (z. B. Tiefgaragen) nur unwesentlich über der Außentemperatur liegt.
3c Treppenaufgänge, Aufzugsschächte und Leitungsschächte, die ohne wirksamen thermischen Abschluss aus dem beheizten Gebäudevolumen nach oben in einen unbeheizten Bereich führen Für
– Treppenaufgänge bis 25 m2 Grundfläche und
– Schächte bis 12 m2 Grundfläche
darf eine Ersatzfläche in der Ebene der obersten Geschossdecke liegend angenommen werden, die die gleiche Fläche besitzt wie der Treppenraum bzw. der jeweilige Schacht (einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Aufzugsmaschinenraum), für die jedoch in Abhängigkeit von der Baualtersklasse des Gebäudes der folgende Ersatz-U-Wert anzusetzen ist:
    Treppenaufgänge:
    – bis 1918  6,80 W/(m2·K)
    – 1919 bis 1957  5,70 W/(m2·K)
    – 1958 bis 1978  3,60 W/(m2·K)
    – ab 1979  1,30 W/(m2·K)
    Aufzugs- und sonstige Schächte bis 5 m2 Grundfläche
    – bis 1978 13,00 W/(m2·K)
    – ab 1979  8,00 W/(m2·K)
    Aufzugs- und sonstige Schächte über 5 m2 Grundfläche
    – bis 1978 10,00 W/(m2·K)
    – ab 1979  6,00 W/(m2·K)
4 Flächen der Heizkörpernischen Die Flächen vorhandener Heizkörpernischen dürfen mit der Hälfte der Fläche des darüber liegenden Fensters angenommen werden.
5 Lüftungsschächte dürfen übermessen werden
6 Sonstige opake Bauteile der Hüllfläche mit jeweils weniger als 1,0 m2 Fläche dürfen übermessen werden
7 Orientierung Die Ausrichtung einer senkrechten oder geneigten Fläche darf so angesetzt werden, als wäre sie nach der nächstgelegenen der vier Haupt- und vier Nebenhimmelsrichtungen (also im 45° Raster: Nord, Nordost, Ost, Südost,…) ausgerichtet.
8 Neigung Die Neigung von Flächen darf mathematisch auf 0°, 30°, 45°, 60° oder 90° gerundet werden.

2.2 Zonierung

Bei der Aufteilung des Gebäudes in Zonen ist es ausreichend, deren Abmessungen und Geometrie mit einer Genauigkeit zu ermitteln, die methodisch sicherstellt, dass

a)
die einzelnen Zonenflächen mit einer Toleranz von ±10 % ermittelt werden und
b)
die Abweichungen der Einzelflächen im Mittel so ausfallen, dass für die sich ergebende Gesamtfläche des Gebäudes die Einhaltung einer Toleranz von –20 % / +5 % zu erwarten ist.

3 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität bestehender Bauteile

In den in Nummer 1 (Anwendungsbereich) dieser Bekanntmachung genannten Fällen und bei Vorliegen der dort dargestellten Voraussetzungen können gesicherte Erfahrungswerte für die energetische Qualität von Außenbauteilen wie folgt ermittelt werden:

1.
vorrangig auf der Grundlage von Nummer 3.1 aus Erkenntnissen über regionaltypische Bauweisen
oder
2.
soweit dies mangels spezifischer Erkenntnisse nicht möglich ist, auf der Grundlage von Nummer 3.2

und soweit der Ausgangszustand des jeweiligen Bauteils durch nachträglich aufgebrachte Schichten verändert wurde, auch unter Anwendung von Nummer 3.3.

In allen genannten Fällen sind Wärmebrücken gemäß § 7 Absatz 3 EnEV zusätzlich über einen in den Berechnungsregeln gegebenen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen.

3.1 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Außenbauteilen bei regionaltypischen Bau­weisen

Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen regionaltypischer Bauweisen können auch für Nichtwohngebäude vereinfacht unter Verwendung der Erkenntnisse aus der folgenden Untersuchung ermittelt werden, die durch das ehemalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Mitteln der Wohnungsbauforschung gefördert wurde:

S. Klauß, W. Kirchhof, J. Gissel: „Erfassung regionaltypischer Materialien im Gebäudebestand mit Bezug auf die Baualters­klasse und Ableitung typischer Bauteilaufbauten“, ZUB Kassel April 2009 (BBR-Förderkennzeichen Z6 - 10.07.03-06.13 / II 2 – 80 01 06-13).

Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung, die als gesicherte Erfahrungswerte für die jeweilige regionaltypische Bauweise anzusehen sind, sind auch im Internet (mit Suchfunktion) verfügbar:

www.altbaukonstruktionen.de

3.2 Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten Bauteilen, Eigenschaften von Verglasungen

Als Wärmedurchgangskoeffizienten von nicht nachträglich gedämmten opaken Bauteilen können die pauschalen Werte nach Tabelle 2, für transparente Bauteile nach den Tabellen 3 und 4 verwendet werden. Wärmebrücken sind dabei zusätzlich gemäß § 7 Absatz 3 EnEV in Verbindung mit DIN V 18599-2: 2011-12, gegebenenfalls auch in Verbindung mit DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-02, über einen pauschalen Zuschlag ΔUWB zu berücksichtigen. Ist der U-Wert für eine komplette Fassade gegeben, so ist davon auszugehen, dass ein Wärmebrückenzuschlag darin schon enthalten ist. In diesem Fall ist für die weitere Berechnung der U-Wert der Fassade nach folgender Gleichung um den Wärme­brückenzuschlag ΔUWB der Zone zu reduzieren:

UCW = UCW – ΔUWB

Sind in Außenwänden Heizkörpernischen vorhanden, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient für die Fläche der Heizkörpernische wie folgt vereinfacht angenommen werden:

UHeizkörpernische = 2 · UAußenwand

Wärmeströme über Bauteile zum Erdreich oder unbeheizte Keller dürfen auch in gekühlten Zonen vereinfacht durch die Anwendung von Temperatur-Korrekturfaktoren Fx nach DIN V 18599-2 bestimmt werden.

Tabelle 2: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Baualtersklasse1
bis
1918
1919
bis
1948
1949
bis
1957
1958
bis
1968
1969
bis
1978
1979
bis
1983
1984
bis
1994
ab
1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m2·K)
Dach
(auch Wände zwischen beheiztem und unbeheiz­tem Dachgeschoss)
massive Konstruktion 2,1 2,1 2,1 1,3 1,3 0,6 0,4 0,3
Holzkonstruktion 2,6 1,4 1,4 1,4 0,8 0,7 0,5 0,3
oberste Geschoss­decke
(auch Geschoss­decke nach unten gegen Außenluft, z. B. über Durch­fahrten)
massive Decke 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,6 0,3 0,3
Holzbalkendecke 1,0 1,0 0,8 0,7 0,6 0,4 0,3 0,3
Außenwand massive Konstruk­tion
(auch Wände zum Erdreich oder zu unbeheizten [Keller-]Räumen)
Zweischalige Wandaufbauten ohne Dämmschicht 1,3 1,3 1,3 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Massivwand aus Voll­ziegeln, wenig oder nicht porösem Naturstein, Kalksandstein, Bims­betonvollsteinen oder vergleich­baren Materialien bis 20 cm Wandstärke (gegebenen­falls einschließ­lich Putz) 2,8 2,8 2,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
  wie vorstehend, jedoch 20 bis 30 cm Wandstärke (gegebenen­falls einschließ­lich Putz) 1,8 1,8 1,8 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
  wie vorstehend, jedoch über 30 cm Wandstärke (gegebenen­falls einschließ­lich Putz) 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
  Massivwand aus Hochlochziegeln, Bimsbetonhohlsteinen oder vergleich­baren porösen oder stark gelochten Materia­lien 1,4 1,4 1,4 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
  Sonstige massive Wandaufbauten bis 20 cm Wandstärke über alle Schichten 3,0 3,0 3,0 1,4 1,0 0,8 0,7 0,7
  Sonstige Wandaufbauten über 20 cm Wandstärke über alle Schichten, gegebenen­falls mit ursprüng­licher Dämmung 2,2 2,2 2,2 1,4 1,0 0,8 0,6 0,5
Außenwand
Holzkonstruktion
(Fachwerk, Fertighaus oder ähnlich)
Massivholzwand (z. B. Blockhaus), Holzrahmen oder Holz­tafelwand mit dämmen­der Füllung 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4
  Fachwerkwand mit Lehm-/Lehmziegel­ausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließ­lich Putz 1,5 1,5 1,5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
  Fachwerkwand mit Vollziegel oder massiver Natursteinausfachung bis 25 cm Wandstärke einschließ­lich Putz 2,0 2,0 2,0 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
  sonstige Holzkonstruk­tion 2,0 2,0 1,5 1,4 0,6 0,5 0,4 0,4
sonstige Bauteile gegen Erdreich oder zu unbeheizten
(Keller-)Räumen
Kellerdecke Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
Kellerdecke als Holzbalken­decke 1,0 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
  Kellerdecke als Ziegel- oder Hohlsteinkonstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
  Boden gegen Erdreich, Stahlbeton massiv 1,6 1,6 2,3 1,2 1,2 0,8 0,6 0,6
  Boden gegen Erdreich als Ziegel- oder Hohlstein­konstruktion 1,2 1,2 1,5 1,0 1,0 0,8 0,6 0,6
  Boden gegen Erdreich/Hohlraum als Holzkonstruktion 1,8 1,8 1,0 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4
Rollladenkasten2 gedämmt 1,8
ungedämmt 3,0
Türen3 im Wesentlichen aus Metall 4,0
im Wesentlichen aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoff 2,9
1
Baualtersklasse des Gebäudes (bzw. des Bauteils bei neu eingebauten Bauteilen). Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem das Bauteil gehört.
Die Baualtersklasse 1984 bis 1994 betrifft Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 (Inkrafttreten 1. Januar 1984) errichtet wurden.
2
Bei der Baualtersklasse ab 1995 kann auch ohne nähere Feststellung von einer gedämmten Ausführung ausgegangen werden.
3
Siehe im Übrigen auch DIN 4108-4: 2013-02.

Tabelle 3: Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie für Fassaden im Ausgangszustand

Bauteil Konstruktion Eigenschaft Baualtersklasse4
bis 1978 1979
bis 1983
1984
bis 1994
ab 1995
Pauschalwerte für den Wärmedurchgangs­koeffizienten U in W/(m2·K) und Ψ in W/(m·K),
sowie Verglasungstyp nach DIN V 18599-2, Tab. 7
Fenster, Fenstertüren Holzfenster, einfach verglast UW 5,0 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Glas einfach keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Ug 5,8 keine
Angabe
keine
Angabe
keine
Angabe
Holzfenster, zwei Scheiben5 UW 2,7 2,7 2,7 1,6
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Kunststofffenster, Isolierverglasung UW 3,0 3,0 3,0 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
Aluminium- oder Stahlfenster,
Isolierverglasung
UW 4,3 4,3 3,2 1,9
Glas zweifach zweifach zweifach MSIV 2
Ug 2,9 2,9 2,9 1,4
zusätzliche Elemente von Fassaden Paneel/opake Füllung Up 1,5 1,2 0,9 0,6
Fassadenprofil Uf 7,0 4,5 3,0 2,6
Festverglasung Ψg 0 0,15 0,15 0,19
Paneel/opake Füllung Ψp 0,20 0,20 0,20 0,20
Fenster ΨW 0,07 0,07 0,07 0,07
Bedeutung der Indizes:
w = Fenster inkl. Fensterrahmen, g = Verglasung, p = opake Füllung, Paneel, f = Fassadenprofil
4
Siehe Fußnote 1.
5
Isolierverglasung, Kastenfenster oder Verbundfenster.

Weitere solare und beleuchtungstechnische Standardwerte (g, τe, τD65 und gtot) von Verglasungen und Sonnenschutzvorrichtungen sind anhand des Verglasungstyps und des Ug-Wertes aus DIN V 18599-2 Tabelle 7 zu entnehmen, bei Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994 aus Tabelle 4 dieser Bekanntmachung.

Tabelle 4: Standardwerte für die Kennwerte von Sonnenschutzverglasungen der Baualtersklassen bis 1994

ohne
Sonnenschutzvorrichtung
gtot [-]
mit außen liegender
Sonnenschutzvorrichtung
gtot [-]
mit innen liegender
Sonnenschutzvorrichtung
Ug g τe τD65 Außenjalousie vertikale
Markise
innen liegende Jalousie Textilrollo Folie
10°-Stellung 45°-Stellung 10°-Stellung 45°-Stellung
[W/(m2·K)] [-] [-] [-] weiß dunkelgrau weiß dunkelgrau weiß grau weiß hellgrau weiß hellgrau weiß grau weiß
2,90 0,51 0,44 0,47 0,05 0,09 0,11 0,10 0,16 0,12 0,31 0,35 0,34 0,37 0,30 0,39 0,30

Die bei der Berechnung der Nutzwärme/-kälte verwendeten Bauteileigenschaften müssen auch im Falle von Vereinfachungen nach Tabelle 4 bei den Ansätzen für die Beleuchtung berücksichtigt werden.

Der U-Wert einer Vorhangfassade Ucw darf vereinfacht mit folgender Gleichung aus den einzelnen Elementen der Fassade bestimmt werde n:

Formel: U-Wert einer Vorhangfassade U CW

mit

Ucw
Wärmedurchgangskoeffizient der Fassade in W/(m2·K)
U
Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Elemente in W/(m2·K)
A
Fläche der einzelnen Elemente (senkrechte Projektionsfläche) in m2
Ψ
Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m·K)
P
Sichtbare Gesamtumfangslänge der einzelnen Elemente in m

Indizes

p
opake Füllung/Paneel
w
Fenster inklusive Fensterrahmen
g
Festverglasung
f
Fassadenprofil

Vereinfacht dürfen die Längen und Flächen über die Achsmaße eines Fassadenelements bestimmt werden; das Fassadenprofil darf dabei vereinfacht mit einem Anteil von 15 % angenommen werden. Werden bei Fassaden die solaren und beleuchtungstechnischen Standardwerte (g, τe, τD65 und gtot) für die ganze Fassade angesetzt, so ist stets auch der Rahmenteil (FF-Wert) für die gesamte Fassade zu ermitteln.

3.3 Wärmedurchgangskoeffizienten von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen

Wurde ein opakes Bauteil nachträglich gedämmt, kann der aus Tabelle 2 entnommene pauschale U-Wert entsprechend korrigiert werden. Dabei ist die Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschichten und ihre Wärmeleitfähigkeit (bzw. eine pauschalierte Annahme dafür gemäß nachstehender Festlegung) zu ermitteln und wie folgt umzurechnen:

Formel: Wärmedurchgangskoeffizient von nachträglich gedämmten opaken Bauteilen U D

in W/(m2·K)

mit

UD
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das nachträglich gedämmte Bauteil in W/(m2·K)
U0
pauschaler Wärmedurchgangskoeffizient für das Bauteil im Urzustand aus Tabelle 2 in W/(m2·K)
dD1
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in m
λ1
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 1 in W/(m·K)
dD2
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in m
λ2
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer 2 in W/(m·K)
dDi
Dicke der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in m
λi
Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht Nummer i in W/(m·K)

Ist die Wärmeleitfähigkeit der nachträglich eingebrachten Dämmschicht nicht bekannt, kann vereinfachend für Mineralfaser-Produkte und Kunststoffschäume ein Wert von 0,040 W/(m·K) und für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder Einblas-Dämmstoffe ein Wert von 0,050 W/(m·K) angenommen werden.

4 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik

4.1 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität der Beleuchtung

Ist in einer Zone eines bestehenden Nichtwohngebäudes eine eingebaute Beleuchtungsanlage zwar vorhanden, ihre energetische Qualität aber nicht bekannt und nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln, darf auch hier die Festlegung für Zonen ohne eingebaute Beleuchtungstechnik gemäß Anlage 2 Nummer 2.1.7 EnEV entsprechend angewandt werden. Für diese Zonen sind demnach bei der Berechnung als Beleuchtungsart eine direkte/indirekte Beleuchtung mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe und eine Regelung der Beleuchtung gemäß Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 2.2 EnEV anzunehmen.

4.2 Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungsanlagen

Soweit keine anderen Erkenntnisse darüber vorliegen, dürfen für die Berechnungen nach DIN V 18599 erforderliche Angaben entsprechend der jeweiligen Gebäudenutzung und der Altersklasse den Tabellen 5 bis 7 entnommen werden.

Die Angaben in Spalte 10 der Tabellen 5 bis 7 dienen der zusätzlichen Information über die unterschiedlichen in Betracht kommenden Ausführungen und können genutzt werden, um gegebenenfalls anhand einfacher Merkmale eine von den nach den Spalten 3 bis 8 regelmäßig in den Gebäuden anzutreffenden Ausführungen abweichende Technik festzustellen und zu berücksichtigen.

Die Angaben zum Baualter beziehen sich auf das Baujahr6 des Gebäudes, soweit ein davon abweichendes Alter der Anlage nicht ausdrücklich festgestellt wurde. Für eine solche Feststellung des Alters von Anlagen bzw. Anlagenteilen ist in Zweifelsfällen die Typschildangabe maßgebend, auch wenn der Einbau in das Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

6
Maßgebend für die Einordnung ist in Zweifelsfällen das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes oder des Gebäudeteils, zu dem die Anlage gehört.

Erläuterung zu den Tabellen:

*
keine Angabe zur Vereinfachung, insbesondere wegen generell uneinheitlicher Ausführung in der Praxis; siehe auch jeweilige Hinweise in Spalte 10
**
die Angabe ist irrelevant, z. B. weil die jeweilige Funktion nicht vorhanden ist

Tabelle 5: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Wärmeversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-5

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf DIN V 18599: 2011-12 Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Büro­gebäuden/Verwaltungsgebäuden Schul­gebäuden Betriebs­gebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kessel Niedertemperaturkessel bis 1977: Umstellbrandkessel
1978 – 1986: Standard-Gebläse­kessel
ab 1987:
NT-Gebläse­kessel
Teil 5
Abschnitt
6.5.4.3.1
Niedertemperatur (NT)-Gebläsekessel
– Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
– Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
– Gebläsebrenner an Lüfterrad oder Lüfter­motor zu erkennen
Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 89 % und 95 % (bezogen auf Heizwert Hi)
Systemtemperaturen: 70/55 °C
Brennwertkessel
– Öl oder Gas (Merkmal: Art der Brennstoffzuleitung)
– Kesselwassertemperatur: Führungsgröße Außentemperatur
– Durch Nutzung der Kondensationswärme im Abgas erhöht sich der Wirkungsgrad
– Erkennungsmerkmal: Kondensatablauf
Norm-Nutzungsgrade ηK zwischen 102 % und 108 % (bezogen auf Heizwert Hi)
Systemtemperaturen: 55/45 °C
2 Betriebsweise bei Mehrkesselanlagen Parallelbetrieb Teil 5
Abschnitt
6.5.4.2
Im Parallelbetrieb sind die Heizkessel gleichzeitig zur Deckung des Wärmebedarfs in
Betrieb.
Im Betrieb Folgeschaltung wird die erforder­liche Heizleistung zunächst von einem Heizkessel erbracht. Ist die angeforderte Leistung höher als die zur Verfügung stehende, schaltet sich der nächste Heizkessel ein.
3 Fernwärme Art: Heißwasser über 110 °C – 130 °C
Dämmklasse: Sekundärseite Klasse 1;
Primärseite Klasse 2.
Teil 5
Abschnitt
6.5.7
(Tabelle 54)
Versorgung durch Fernwärme ist häufig in großen Ballungsgebieten und in der Nähe von Heizkraftwerken anzutreffen; oft auch bei
großen Liegenschaften. Sie ist zu erkennen am nicht vorhandenen Heizkessel und vorhandener Übergabestation. Die Temperaturangabe
bezieht sich auf die Primär-Vorlauftemperatur
Dämmklassen der Fernwärme-Hausstation:
Rohre mit Außendurchmesser d1 0,4 m
– Dämmklasse 1: λ = 3,3·d1 + 0,22 [W/(m·K)]
– Dämmklasse 2: λ = 2,6·d1 + 0,20 [W/(m·K)]
Rohre mit Außendurchmesser d1 > 0,4 m oder ebene Oberfläche
– Dämmklasse 1: U = 1,17 W/(m2·K)
– Dämmklasse 2: U = 0,88 W/(m2·K)
4 Nachtabsenkung/
-abschaltung
bis 1994
durchgehender Betrieb
ab 1995
Nachtabsenkung
durch­gehender Betrieb Nacht­absenkung durch­gehender Betrieb * Teil 5
Abschnitt
5.4.1
Nachtabsenkung: Raum-Solltemperatur um ca. 3 Kelvin herabgesetzt
Nachtabschaltung: vollständige Abschaltung der Heizungsanlage bis zu einer geringen Außentemperatur (meist +5°C)
Durchgehender Betrieb: bei Gebäuden mit 24 h Wärmeanforderung
5 Wochenend­absenkung/
-abschaltung
Wochenendabsenkung durch­gehender Betrieb * Teil 5
Abschnitt
5.4.1
– bei Wochenendabsenkung/-abschaltung wird die Raum-Solltemperatur über das
gesamte Wochenende abgesenkt bzw.
abgeschaltet
– durchgehender Betrieb in Gebäuden, in
denen auch am Wochenende Publikums­verkehr stattfindet, in Betriebsgebäuden mit Schichtbetrieb über das Wochenende sowie in Schulen, in denen auch am Wochenende Unterricht stattfindet
  Prozessbereich Verteilung
6 Systemtemperaturen 70/55 °C bis 1985
90/70 °C
ab 1986
70/55 °C
Teil 5
Abschnitt
5.3.1
Systemtemperaturen
– sind die Haupt-Vorlauf- und Haupt-Rücklauftemperaturen im Heizungsnetz
– sind abhängig von der Art der Wärme­erzeugung und der Wärmeverwendung
7 Verteilung/Netzart Zweirohrnetz Teil 5
Abschnitt
6.3.2
8 Dämmung der
Heizungsleitungen
gedämmt Teil 5
Abschnitt
6.3.1.6 ­(Tabelle 23)
9 Überströmung keine Überströmung vorhanden Teil 5
Abschnitt
6.3.2.6 (Gl. 62)
Überströmventile werden zwischen dem Haupt-Vorlauf- und dem Haupt-Rücklauf einge­setzt; meistens zur Sicherstellung einer Mindestumlaufwassermenge am Wärme­erzeuger.
Bei Gebäuden mit beheizten Zuluftanlagen findet sich häufig durch falschen Anschluss der Heizregister eine ständige Überströmung.
10 Wasserinhalt des Wärmeerzeugers > 0,15 l/kW Teil 5
Abschnitt
6.3.2.6 (Gl. 62)
Ein höherer Wasserinhalt des Kessels bringt meist eine geringere Schalthäufigkeit sowie einen niedrigeren wasserseitigen Druckverlust mit sich.
– Wandhängende Geräte meist 0,15 l/kW
– Stehende Heizkessel meist > 0,15 l/kW
11 Hydraulischer
Abgleich
nicht durchgeführt Teil 5
Abschnitt
6.2.1
(Tabelle 6)
Von einem durchgeführten hydraulischen
Abgleich kann ausgegangen werden bei
– verschiedenen Einstellungen von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklauf­verschraubungen
– einstellbaren Strangarmaturen
12 Dimensionierung Heizungspumpe nicht bedarfsausgelegt Teil 5
Abschnitt
6.3.2.3
13 Druckregelung der Heizungspumpe bis 1994
ungeregelt
ab 1995
konstantdruck-geregelt
ungeregelt Teil 5
Abschnitt
6.3.2.5
(Tabelle 24)
Pumpe ungeregelt:
– einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschlusskasten
14 Integriertes Pumpenmanagement beim Wärmeerzeuger kein integriertes Pumpenmanagement Teil 5
Abschnitt
4.3.3
Ein integriertes Pumpenmanagement liegt vor, wenn eine regelungstechnische Kopplung der primären Heizungspumpe zum Brenner des Wärmeerzeugers vorhanden ist.
15 Intermittierender Pumpenbetrieb bis 1994
nein
ab 1995
ja
nein ja nein Teil 5
Abschnitt
6.3.2.6 (Gl. 61)
Ein intermittierender Pumpenbetrieb liegt vor, wenn die Pumpe außerhalb der Nutzungszeit mit eingeschränkter Leistung betrieben oder abgeschaltet wird.
Bei einigen Gebäuden mit einer Kombination aus statischer Heizung und RLT-Anlage stellt die statische Heizung die Grundbeheizung und wird während der Nutzungszeit durch die
RLT-Anlage ergänzt. In diesem Fall wird nur die Pumpe der RLT-Anlage intermittierend betrieben.
16 Heizungspuffer­speicher nicht vorhanden Teil 5
Abschnitt
6.4
Heizungspufferspeicher werden eingesetzt, wenn die Betriebsweisen von Wärmeerzeuger und der restlichen Heizungsanlage (Verteilnetz und Verbraucher) nicht zusammenpassen oder um ein Takten des Wärmeerzeugers zu reduzie­ren. Einsatz finden sie bei Feststoffkesseln oder Wärmepumpen sowie bei Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung. Da Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel in der Regel in der Leistung modulierend betrieben werden, ist der Einsatz eines Pufferspeichers hier gegebenenfalls überflüssig.
  Prozessbereich Übergabe
17 Art der Wärme­übergabe Heizkörper * Unterflurkonvektor oder Heizkör­per Heizkörper Teil 5
Abschnitt
6.2
Spalte 6: In Kaufhäusern werden häufig Unterflur-Konvektoren vor den Schaufenstern eingesetzt, um die Sicht nicht zu verdecken und dem Kaltluftabfall an den meist großen Verglasungen entgegenzuwirken.
Betriebsgebäude (Spalte 5): Gebläsekonvek­toren (decken- und wandhängend)
18 Raumtemperatur­regelung Thermostat (2K) * Raum­gruppen­regelung mit Führungsraum Thermostat (2K) Thermostat
(2K)
Teil 5
Abschnitt
6.2.3, 6.2.4, 6.2.8
– Die Angabe „2K“ bezieht sich auf die Proportional­abweichung der Thermostat­ventile.
– Ist eine Elektroheizung eingebaut, kann eine P-Regelung (1K) angenommen werden.

Tabelle 6: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Lüftungs- und Klimaanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-3 und DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2011-12
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Büro­gebäuden/
Verwaltungsgebäuden
Schul­gebäuden Betriebs­gebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 mechanische Abluft vorhanden vorhanden (WC-Abluft bei innen ­liegenden WCs) vorhanden (WC-Abluft bei innen ­liegenden WCs) vorhanden vorhanden * Teil 2
Abschnitt
6.3.3.4
Mechanische Abluft ist regelmäßig anzutreffen
– in innen liegenden WC-Räumen (Pflicht) und
– in Gebäudezonen, in denen Luftverunreinigungen und innere Lasten nicht ausreichend über eine freie Lüftung abzuführen sind.
Angaben zur Identifizierung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder Zu- und Abluft­anlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.
2 mechanische Zuluft vorhanden nicht
vorhanden
nicht
vorhanden
vorhanden vorhanden * Teil 2
Abschnitt
6.3.3.3
Mechanische Zuluft ist regelmäßig in Gebäude­zonen anzutreffen,
– wo der notwendige Luftwechsel nicht oder nur teilweise durch freie Lüftung sicher­gestellt werden kann und
– wo eine Überdrucklüftung erforderlich ist.
Eine Zuluftanlage ist fast immer mit einer Abluftanlage gekoppelt. Angaben zur Identifizie­rung des Anlagentyps (reine Abluftanlage oder Zu- und Abluftanlage) befinden sich in der Regel an den Lüftungsgeräten.
3 teilweise oder vollständige Belüftung
(Im Falle teilweiser Belüftung beziehen sich die Angaben der Zeilen 4 bis 13 ausschließ­lich auf die mechanisch belüfte­ten Zonen.)
Kommunalverwaltung:
teilweise
Sonstige bis 1989: vollständig
Sonstige ab 1990: teilweise
** * vollständig vollständig * Teil 2
Abschnitt
6.3.3.3
Teilweise Belüftung: Der Luftwechsel wird teils von der mechanischen Lüftung und teils durch freie Lüftung erbracht.
Vollständige Belüftung: Der Luftwechsel wird alleine durch die mechanische Lüftung erreicht.
4 vorwiegende Luftbehandlungs­methode H + K + E ** H + K H + K + E H + K + E * H: Heizen
K: Kühlen
E: Entfeuchten
5 überwiegend
– zentrale oder
– dezentrale
Außenluftaufbereitung
zentral ** zentral Teil 7
Abschnitt 1
(Bild 2)
Zentrale Außenluftaufbereitung: Zentrale Außenluft­aufbereitung (gebäude-, abschnitts- oder geschossweise) und Verteilung der Zuluft über Luftkanalsysteme (unabhängig von der Art gegebenenfalls zusätzlicher Raumkühlung).
Dezentrale Außenluftaufbereitung: Raumweise Außenluftaufbereitung oder natürliche Lüftung über Fenster; gegebenenfalls zusätzliche Raumkühlsysteme mit Wasser oder Kältemittel als Wärmeträger.
6 Gesamtvolumenstrom
– variabel oder
– konstant
bis 1974 konstant
ab 1975 varia­bel
** konstant variabel konstant * Teil 3
Abschnitt
5.2, 5.4, 6.1, 6.2
Bei Anlagen mit variablem Gesamtvolumenstrom wird zur Anpassung an die Wärme- oder Kälteleistung der Volumenstrom durch einen drehzahlgeregelten Ventilator variiert.
Bei Anlagen mit konstantem Volumenstrom wird der Volumenstrom beibehalten und die Lufttemperatur variiert.
7 Ventilatorregelung bis 1994 ein- oder mehrstufig
ab 1995 drehzahl­geregelt
** ein- oder mehrstufig bis 1994 ein- oder mehrstufig
ab 1995 drehzahl­geregelt
ein- oder mehrstufig bis 1994 ein- oder mehrstufig
ab 1995 drehzahl­geregelt
Teil 3
Abschnitt 6
Drehzahlgeregelte Ventilatoren ermöglichen die variable Regelung des Volumenstroms abhängig von Druck oder Temperatur.
Die mehrstufige Regelung erlaubt eine gestufte Regelung des Volumenstroms.
Bei einstufigen Ventilatoren erfolgt keine Anpas­sung des Volumenstroms.
8 Grundlüftung mit Zusatz­funktion:
– Art der Zusatzfunktion
bis 1974 Kühlregister (Induktionsgerät)
1975 – 1984
VVS-Anlage
ab 1985 Luft-Wasser-Systeme
** ohne VVS-Anlage Nachkühler
(Splitgerät)
* Teil 3
Abschnitt 1
Anlagen mit Grundlüftung und Zusatzfunktion zur Abdeckung der Raumkühllasten: entweder durch ein zusätzliches Energiemedium (Nachkühler, Kühldecke, Umluftanlage oder Kühlregis­ter in Induktionsgerät) oder durch Erhöhung des vorkonditionierten Außenluft­volumenstroms mit Hilfe einer VVS-Anlage.
VVS: Variable-Volumenstrom-Systeme
  Prozessbereich Verteilung
9 Klimasystem bis 1974
Induktionsanlage mit Primärluft
ab 1975 Drallluftdurchlass und Schlitzdurchlass
** * Drallluftdurchlass und Schlitzdurchlass Fan-Coil mit Primärluft * Teil 7
Abschnitt
5.3
(Tabelle 9)
In Induktionsgeräten befinden sich je nach Bauart ein oder zwei Wärmeübertrager, die an das Heizungsnetz und an das Kaltwassernetz angeschlossen sind.
Ventilatorkonvektoren (Fan-Coils) sind Raumklimasysteme, die ähnlich funktionieren wie Induktionsgeräte und für die Luftumwälzung Gebläse besitzen. Der Mindestaußenluft­volumenstrom wird hierbei nicht durch das Gerät selber, sondern durch separate Luftdurchlässe eingeblasen. Neben der Temperatur kann auch der Volumenstrom raumweise einge­stellt werden.
Drallauslässe und Schlitzauslässe verteilen die Luft im Raum. Sie sind meist an/in der Decke montiert.
10 Wärmerückgewinnung (WRG)
– mit oder
– ohne
Stoff- bzw. Feuchtetransport
WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport ** * WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport * Teil 3
Abschnitt
7.2
WRG ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Plattenwärmeübertrager, Kreislaufverbund­systeme und Wärmerohre
WRG mit Stoff- bzw. Feuchtetransport:
Rotationswärmeübertrager
11 Rückwärmzahl der Wärmerück­gewinnung Rückwärmzahlen abhängig vom eingesetzten WRG-Typ
zwischen 40 und 70 % (siehe Merkmale und Kennwerte).
Teil 3
Abschnitt
7.2
Teil 7
Abschnitt
5.2.2
Übliche Rückwärmzahlen:
– Kreuzstrom-Plattenwärmeübertrager: η = 50 %
– Kreislaufverbundsystem: η = 40 %
– Wärmerohre: η = 50 %
– Rotationswärmeübertrager: η = 70 %
12 Feuchteanforderung keine
Feuchte­anforderung
** * keine Feuchteanforderung * Teil 3
Abschnitt
7.2
Hinsichtlich der Befeuchtung ist zu unter­scheiden, ob und inwieweit Anforderungen einzuhalten sind („keine Feuchteanforderung“, „Feuchteanforderungen mit Toleranzen“ oder „Feuchteanforderungen mit geringen Toleran­zen“).
13 Befeuchtertyp * Teil 3
Abschnitt
7.2
Teil 7
Abschnitt
6.6.3
(Tabelle 21)
Im Falle einer Befeuchtung ist zur Bestimmung eines Anlagentyps nach DIN V 18599 der Luftbefeuchtertyp zu wählen:
Verdunstungsbefeuchter: regelbar oder nicht regelbar, Wasser wird über Verdunstung in die zu befeuchtende Luft aufgenommen.
Dampfbefeuchter: Die Luft wird über Wasserdampf befeuchtet. Dampferzeugung elektrisch, gasbefeuert, ölbefeuert oder Ferndampf; am häufigsten Elektrodampferzeuger.

Tabelle 7: Vereinfachte Ermittlung der energetischen Qualität von Kälteversorgungsanlagen; Berechnung nach DIN V 18599-7

Lfd. Nr. Anlagentechnik/
Eigenschaft
Regelmäßig vorzufindende Ausführung bei Bezug auf
DIN V 18599: 2011-12
Merkmale/Identifikation/Kennwerte
Büro­gebäuden/
Verwaltungsgebäuden
Schul­gebäuden Betriebs­gebäuden Gebäuden des Handels Hotels sonstigen
Nichtwohn­gebäuden
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
  Prozessbereich Erzeugung
1 Kälteerzeugung vorhan­den? ja nein * ja ja * Teil 2
Abschnitt
6.5.6
Im Falle von Gebäuden mit teilweiser Belüftung mit Kühlfunktion gelten auch Aussagen zur Kälteversorgung nur für die entsprechend versorg­ten Zonen.
(Kälteerzeugung häufig bei Betriebsgebäuden vorhanden!)
2 Erzeugungssystem indirekte, wasser­gekühlte Kompres­sionskältemaschine ** * indirekte, wasser­gekühlte Kompres­sionskältemaschine indirekte, luftgekühlte Kompres­sionskältemaschine * Teil 7
Abschnitt
7.1.1
(Tabelle 23)
Indirekte oder direkte Systeme:
– Bei direkter Kühlung wird die Wärme direkt vom Kältemittel der Kältemaschine aufgenommen.
– Bei indirekten Systemen wird die überschüssige Wärme zunächst an einen Wasserkreis­lauf übertragen, der mit dem Verdampfer der Kältemaschine verbunden ist.
Wassergekühlte Kältemaschinen geben über einen Wasserkreislauf zwischen dem Kondensator der Kältemaschine und dem Rückkühlwerk die Wärme an die Umgebung ab.
Bei luftgekühlten Kältemaschinen wird der Kondensator direkt mit Luft durchströmt.
Split-Anlagen sind direkte, dezentrale Klimaanlagen mit einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten.
– Mono-Split-Anlagen: ein Verflüssiger (außen) und ein Verdampfer (innen)
– Multi-Split-Anlagen: ein Verflüssiger (außen) und mehrere Verdampfer (innen)
3 Verdichter bis 300 kW häufig
Kolben­verdichter
> 300 kW Schraubenverdichter
** bis 300 kW
häufig
Kolbenverdichter
> 300 kW
Schraubenverdichter
* Teil 7
Abschnitt
7.1.1
(Tabelle 23)
Verdichterbauarten:
– für Leistungen bis 300 kW meist Hub­kolbenverdichter
– Leistungen ab 300 kW häufig Schraubenverdichter
– ab 1990 auch Scrollverdichter bis ca. 200 kW
– Turbo-Verdichter nur bei sehr großen Kälteleistungen.
4 Art der Teillast­regelung der Verdich­ter Mehrstufig schaltbar ** Mehrstufig schaltbar Zweipunktregelung Mehrstufig schaltbar * Teil 7
Abschnitt
7.1.3
(Tabelle 25, 27, 29)
Zylinderabschaltung nur bei Kolbenverdichtern
Zweipunktregelung häufig bei Anlagen mit nur einem Verdichter
Bei mehreren Verdichtern oft mehrstufig schaltbar
5 Kältemittel bis 1999:
R22
ab 2000:
R134a
** bis 1999:
R22
ab 2000:
R134a
Teil 7
Abschnitt
7.1.3
(Tabelle 26, 28)
Das Kältemittel bestimmt in den Kälte­maschinen durch Zustandsänderungen den Kreisprozess und hat damit Einfluss auf die Effizienz.
In Bestandsanlagen ist sehr häufig noch das Kältemittel R22 enthalten. Seit dem Jahr 2000 dürfen allerdings keine Anlagen mehr mit diesem Kältemittel gebaut werden. Als Ersatz für R22 (ab 1. Januar 2015 Nachfüllung gänzlich verboten) werden oft folgende Kältemittel einge­setzt:
– R404 A und R507 in wassergekühlten Kältesät­zen
– R407 A, 407 B und 407 C in luftgekühlten Kältesätzen
In den meisten Fällen wird bei Neuanlagen das Kältemittel R134a genutzt.
6 Kühlwasser­temperatur
(Rückkühlkreis)
Nasskühler
27/33 °C
Trocken­kühler
40/45 °C
** * Nasskühler 27/33 °C
Trocken­kühler
40/45 °C
* * Teil 7
Abschnitt
7.1.3.2
Die Kühlwassertemperatur kann bei wassergekühlten Kältemaschinen mit den auf­geführten Näherungswerten, abhängig vom Rückkühler angenommen werden.
Bei luftgekühlten Kältemaschinen entfällt der Kühlwasserkreislauf.
7 Art der Rückkühlung * ** * Teil 7
Abschnitt
7.1.7
(Tabelle 35)
Trockenkühler: häufig bei Anforderungen an Winterfestigkeit oder Nebelschwaden­vermeidung eingesetzt; in der Regel günstiger
Nasskühler: Anforderungen an Energieeffizienz oder Platzbedarf
8 Betriebsweise
Kühlwasserpumpe
Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung ** * Saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung * * Teil 7
Abschnitt
6.5.2.4
(Tabelle 18)
Der vollautomatisierte Betrieb ist nur bei
Anlagen mit einer Gebäudeautomation zu realisie­ren. Bei älteren Anlagen wurden häufig Regel-Komponenten nachgerüstet, um eine saisonale sowie Nacht- und Wochenend­abschaltung automatisch umzusetzen.
  Prozessbereich Verteilung
9 Kühlwasserpumpe
– geregelt oder
– ungeregelt
ungeregelt ** * ungeregelt * * Teil 7
Abschnitt
6.5.3.3
(Tabelle 19)
Bei mehreren Kältemaschinen und mehreren Rückkühlern werden eher drehzahlgeregelte Pumpen eingesetzt; bei Bestandsbauten ist dies jedoch die Ausnahme.
10 Kühlwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein ** * nein * * Teil 7
Abschnitt
6.5.3.2.2
Pumpen neueren Baujahres können an den Betriebspunkt adaptiert werden.
Sie können dort eingesetzt werden, wo keine Mindestmassenströme gefordert sind.
11 Hydraulischer
Abgleich Kühl­wasserkreis
nein ** nein nein * nein Teil 7
Abschnitt
6.5.2.6
Bei hydraulischem Abgleich sind die Komponen­ten im Kühlwasserkreislauf durch Anpassen des Massenstroms im Rohrnetz gegenseitig optimal abgeglichen.
12 Kaltwasser­temperatur
(Primärkreis)
6/12 °C ** 6/12 °C Teil 7
Abschnitt
7.1.3
(Tabelle 26, 28)
Die Kaltwassertemperatur ist abhängig vom eingesetzten Klimasystem.
Standardmäßig:
– Induktionsanlagen 14/18 °C
– Kaltwasser/VVS-Anlage 6/12 °C
– Kühldecke 16/18 °C
– Ventilatorkonvektoren 14/18 °C
– Bauteilaktivierung 18/20 °C
13 Überströmung in Kaltwasserkreislauf vorhanden ja ** nein ja nein * Teil 7
Abschnitt
6.5.2.5
Überströmventile werden zwischen dem Kaltwasser-Vor- und dem Kaltwasser-Rücklauf zur Sicherstellung der Mindestumlaufwassermenge am Verdampfer bzw. zur Begrenzung der Druckdifferenz am Verbraucher oder zur permanen­ten Kältebereithaltung im Verteilnetz eingesetzt.
14 Betriebsweise Kaltwasser­pumpe Saisonale sowie Nacht- und
Wochenendabschaltung
** * Saisonale sowie Nacht- und
Wochenendabschaltung
vollauto­matisierter, bedarfs­gesteuerter Betrieb Saisonale Abschaltung in
Monaten ohne Kühlbedarf
Teil 7
Abschnitt
6.5.2.4
(Tabelle 18)
siehe Zeile 8
15 Kaltwasserpumpe
– geregelt oder
– ungeregelt
ungeregelt ** ungeregelt Teil 7
Abschnitt
6.5.3.3
(Tabelle 19)
– Pumpe ungeregelt: Einstufige Pumpen mit Anschlusskasten ohne Einstellschraube an der Pumpe oder mehrstufige Pumpe mit Schalter zur Stufenverstellung am Anschluss­kasten.
– Wenn die Verdampfer den vollen Massenstrom benötigen, werden keine drehzahl­geregelten Pumpen eingesetzt.
16 Kaltwasserpumpe an Auslegungspunkt adaptiert nein ** nein Teil 7
Abschnitt
6.5.3.2.2
siehe Zeile 10
17 Hydraulischer AbgleichKaltwasserkreis nein ** nein Teil 7
Abschnitt
6.5.2.6
Bei hydraulischem Abgleich erhält jeder Verbrau­cher seinen definierten Massenstrom durch Ändern der Widerstände im Rohrnetz.
18 Kältespeicher vorhan­den nein ** * nein Teil 7
Abschnitt
6.5.2.5
Kältespeicher werden eingesetzt, um ein Takten des Kälteerzeugers zu verhindern oder um Kälte für den Tag zu bevorraten, wenn die Kälteerzeugung (z. B. wegen eines günstigeren Stromtarifs) nur in der Nacht laufen soll.
19 Hydraulische Entkopp­lung Kaltwasser­kreis nein ** * nein Teil 7
Abschnitt
6.5.2.5
Eine hydraulische Entkopplung liegt vor, wenn sich die Verbraucher und der Erzeuger hydraulisch nicht beeinflussen (z. B. hydrau­lische Weiche, parallel geschalteter Kälte­speicher, Umlenkventile).

5 Nichtberücksichtigung von sicherheitstechnischen Lüftungseinrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen (z. B. Überdruckbelüftungen für den Brandfall, Entrauchungsanlagen) sowie Lüfter zur Vermeidung von Überhitzungen der Gebäudetechnik (z. B. Aufzugstechnik) dürfen unberücksichtigt bleiben.