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vom: 03.03.2015
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 30.03.2015 B3
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie die für die atomrechtliche Genehmigung und Aufsicht der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zuständigen Landesbehörden sind übereingekommen, Änderungen der Bekanntmachung der Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 22. November 2012 vom 29. November 2013 (BAnz AT 10.12.2013 B4) vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen Übertragungsfehler sowie Berichtigungen.
Der Geltungsbereich der Bekanntmachung der Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 22. November 2012 vom 29. November 2013 bleibt unberührt.
Nachfolgend gebe ich die beschlossenen Änderungen bekannt (Anlage).
RS I 5 - 13303/01
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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