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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
eines Sonderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen
gemäß der Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“

Vom 7. April 2020

1 Förderzweck und Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen „Datenschatz“ im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ („mFUND“) werden Innovationsprojekte finanziell unterstützt, die auf die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten dieser Daten über den amt­lichen Erhebungszweck hinaus und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe abzielen.

Der folgende Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten für die Kategorie „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2) der Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ vom 17. Mai 2016 (BAnz AT 03.06.2016 B6) (www.mfund.de) legt den Schwerpunkt themenunabhängig auf die Förderung von Innovationen im Sinne der Förderrichtlinie durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Kommunen und Gebietskörperschaften, Forschungsreinrichtungen und Hochschulen, Behörden sowie gemeinnützigen Einrichtungen können als Projektpartner an geplanten Vorhaben beteiligt werden.

Mit den besonderen Regelungen dieses Förderaufrufs soll die Zielgruppe durch ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren in der Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen unterstützt werden (Details siehe „Art der Förderung und Verfahren“).

Die Einreichungsfristen wurden auf den 15. Mai 2020 und 15. Juli 2020 festgelegt.

Eine Grundanforderung an alle Projektvorschläge ist ein unmittelbarer inhaltlicher Bezug zu (offenen) Daten und zu den thematischen Schwerpunkten des BMVI. Der Datenbezug sowie eine Zuordnung der Forschungsfragen zum Geschäftsbereich des BMVI sind in den Projektvorschlägen deutlich darzustellen. Zudem muss eine Zuordnung zu einem der drei Förderschwerpunkte der Förderrichtlinie vom 17. Mai 2016 „Datenzugang“, „Datenanwendung“ und „Data Governance“ vorhanden und in der Skizze prägnant dokumentiert sein.

Weist ein Projektvorschlag einen thematischen Bezug zu bestehenden Fördervorhaben des BMVI auf, ist diese hinsichtlich des Innovationsgehaltes hinreichend abzugrenzen bzw. die konkrete Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vorhaben darzustellen. Inhaltlich betroffene Förderprogramme des BMVI sind insbesondere:

Förderrichtlinie Modernitätsfonds (Übersicht der Projekte unter www.mfund.de)
Förderrichtlinie Nationaler Radverkehrsplan 2020
Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien
Förderrichtlinie zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Forschungsprogramm zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr
Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 (einschließlich Einzelmaßnahmen):
Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
Förderprogramm Elektro-Mobil (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)/Erneuerbar Mobil (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU)
Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im Öffentlichen Personennahverkehr (BMU)
Kleinserien-Richtlinie – Fördermodul 5: Schwerlastenfahrräder/Nationale Klimaschutzinitiative (BMU)
Richtlinie über Zuwendungen für Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Nationales Innovationsprogramm für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis)
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleis­anschlussförderrichtlinie)
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Richtlinie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnen­schiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen)
Förderrichtlinie De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes

In der Einreichung soll dargestellt werden, ob das beabsichtigte Vorhaben gegebenenfalls durch eine andere nationale oder europäische Förderrichtlinie gefördert wird bzw. weitere Förderung beantragt wurde.

Umfasst eine Skizze mehrere Themenfelder des BMVI, geben Sie bitte auf Seite 1 der Projektskizze das Hauptthema sowie mögliche Nebenthemen an. Legen Sie ferner – falls vorhanden – Bezüge zu anderen Themen bzw. Gremien des BMVI dar, so dass eine eindeutige fachliche Zuordnung im BMVI möglich ist und fachlich berührte Referate und Behörden beteiligt werden können.

Kurzbeschreibungen der mehr als 200 laufenden bzw. abgeschlossenen mFUND-Projekte sind unter www.mfund.de zu finden. Bei fortgeschrittenen Projekten finden sich ausführliche Informationen auch auf den jeweiligen Projektseiten der Fördernehmer.

Es ist ein Projektstart im vierten Quartal 2020 bzw. ersten Quartal 2021 einzuplanen.

2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die bereits zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung bestehen.

Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten. Bei allen Antragstellern muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.

Die Förderung von Antragstellern ohne Sitz in Deutschland erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrags, auf den deutsches Recht Anwendung findet und der Regelungen entsprechend eines Zuwendungsbescheid an einen Zuwendungsempfänger mit Sitz in Deutschland enthält.

3 Formale Voraussetzungen der Förderung

Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn dessen Umsetzung noch nicht begonnen hat. Überdies ist durch den Antragsteller zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Projekt anderweitige Fördermittel beantragt worden sind bzw. werden können (siehe oben).

Es sind nur solche Kosten bzw. Ausgaben zuwendungsfähig, die schlüssig erläutert und hinsichtlich ihrer fachlichen Notwendigkeit und des Bundesinteresses erkennbar dargestellt wurden. Zwingende Voraussetzung ist der erkennbare Datenbezug im Sinne der Förderrichtlinie sowie die inhaltliche Ausrichtung an den Ressortthemen des BMVI. Weitere Voraussetzungen der Förderung finden sich in den Nummern 5.1 ff. der Förderrichtlinie sowie abweichend nach­folgend:

3.1 Abgrenzung gewerblicher/nicht gewerblicher Bereich, AZK und AZA

Mit Antragstellung muss eine Differenzierung des Projekts bzw. des individuellen Projektbeitrags sowie der Ergebnisverwertung zwischen dem gewerblichen und dem nicht gewerblichen Bereich stattfinden. Maßgeblich für die ­Zuordnung ist nicht die originäre (Geschäfts-)Tätigkeit des jeweiligen Antragstellers, sondern die konkrete Ausrichtung des Projekts bzw. der Projektverwertung. Findet das Projekt im gewerblichen Bereich statt, ist ein angemessener Eigenanteil im Sinne der AGVO1 Artikel 25 einzubringen.

Die Antragstellung auf AZK-Basis ist in diesem Förderaufruf ausschließlich den Akteuren der gewerblichen Wirtschaft vorbehalten. Davon ausgenommen sind Helmholtz- und FhG2-Institute.

Das Formular AZK LSP wird nur gewährt, wenn die regelkonforme LSP-Anwendung durch unabhängige Dritte (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Preisüberwachungen, etc.) oder interne Prüfeinrichtungen oder Controllingeinheiten, etc. nachgewiesen werden kann. Die entsprechenden Zuschläge (Personalgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten, etc.) sind entsprechend revisionssicher zu belegen.

Die maximale Förderquote bei AZK liegt bei 70 %.

Die maximale Förderquote bei AZA liegt bei 90 %, ausgenommen sind staatlich anerkannte Hochschulen.

Der Verweis auf andere Förderprogramme bzw. Ressorts als Nachweis für die Anerkennung abweichender Regelungen ist nicht ausreichend.

3.2 Eigenanteile, Projektpauschale

In allen Projekten bzw. Projektkonsortien ist ein Eigenanteil von mindestens 25 % der Gesamtkosten/-ausgaben erforderlich. Rechenbasis sind die summierten Eigenmittel der Einzelprojekte im Verhältnis zu den Gesamtkosten/-ausgaben aller Projektpartner im Projekt. Die maximale Förderquote von 75 % ergibt sich ausschließlich aus dem Verhältnis der Zuwendungen aller Projektpartner (assoziierte Partner zählen nicht dazu) und der Summe der Selbstkosten bzw. Ausgaben aller Projektpartner eines Verbundes.

Abweichend zur Förderrichtlinie wird mit diesem Förderaufruf für Hochschulen keine Projektpauschale gewährt. Das Formular AZAP steht für die Antragstellung nicht zur Verfügung. Dennoch eingereichte Skizzen auf Basis des AZAP-Formulars werden nicht berücksichtigt. Die Anrechnung von grundfinanziertem Personal ist nicht zulässig.

3.3 Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben

Behörden/Akteure mit hoheitlichen Aufgaben als Skizzeneinreicher sollten vorab der Einreichung mit ihrer für den Haushalt zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen. Stehen der Behörde über einen eigenen Haushaltsansatz Mittel zur Verfügung, so ist über den mFUND lediglich die Förderung der darüber hinausgehenden Tätigkeiten im Projekt möglich.

Stehen in einer Behörde/Kommune für ein Projekt grundsätzlich keine Mittel für das entsprechende Vorhaben zur Verfügung, ist das behördliche/kommunale Interesse sowie die Zuständigkeit an dem Projekt verstärkt zu begründen.

Beispiele für entsprechende Projekte sind unter www.mfund.de zu finden.

3.4 Zuwendungsfähige Personalkosten

Zuwendungsfähig sind die sozialversicherungspflichtigen projektbezogenen Personalentgelte, die über entsprechende Nachweise (Arbeitsvertrag, Lohnbuchhaltung, Kontoauszug, Tarifvertrag, etc.) belegt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Privatentnahmen/Thesaurierungen/Dividenden/Ausschüttungen. Ansätze für GeschäftsführerInnen bzw. Vorstandmitgliedern und/oder ähnliches leitendes Personal sind auf die nachweisbaren Vergleichsgehälter der nächst niedrigen am Projekt mitwirkenden forschenden Mitarbeiter begrenzt.

Es gelten die ANBest-P-Kosten sowie die ANBest-P.

3.5 Konsortialstruktur

Die Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien der Datenverarbeitung und den individuellen Projektbeitrag sowie die Rolle jedes Partners sind durch jedes Konsortium ausführlich darstellen.

Zudem sollte jedes Konsortium mindestens ein KMU/Startup3 umfassen, auf welche sich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben verteilen bzw. Projektinhalte im Umfang von 50 % der Zuwendung ausweisen, die sich innerhalb zu den Forschungsfragen des Projekts und dem inhaltlichen Rahmen der Förderrichtlinie explizit mit Gründern/Startups/KMU auseinandersetzen.

Nicht als KMU/Startup zählen rechtlich eigenständige und nicht eigenständige Akteure, die über Dritte bilanziert werden, die selbst kein KMU/Startup sind (z. B. im 80 %-Besitz eines OEM4 und Bilanzierung über diesen).

Liegen zwischen den Antragstellern und/oder Unterauftragnehmern und/oder am Projekt beteiligten Dritten oder Partnern personelle bzw. organisatorische Überschneidungen vor (z. B. in Form von geteilten Arbeitsverträgen, Gesellschaftsanteilen, Aufsichtsratsposten, Beiräten, etc.), ist dies transparent mit Antragstellung aufzuführen.

3.6 Datennutzung, Open Data, Open Source, Open Code

Das Einverständnis zur Datennutzungsregelung im Kontext des mFUND bzw. der mCOUD ist Voraussetzung für die Projektförderung:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-datennutzung-erklaerung.html

Der Umfang der im Projekt vorgesehenen Open-Data-Bereitstellung ist ein Bewertungskriterium im Gutachterverfahren und ist verbindlich in der Skizze darzustellen. Der mFUND fördert ausdrücklich Akteure mit der Zielstellung, Daten und Wissen im Ressortkontext verfügbar zu machen. Beispiele für bereitgestellte Datensätze aus mFUND-Projekten finden Sie z. B. in der mCLOUD unter https://www.mcloud.de/.

3.7 Bonität

Abweichend zur Förderrichtlinie ist von jedem Antragsteller (ausgenommen sind Unternehmen, die die Tatbestände des § 267 des Handelsgesetzbuchs zu großen Kapitalgesellschaften erfüllen – Nachweis erforderlich) ohne Vollfinanzierung jeweils zusammenfassende Informationen zur Bonitätsbetrachtung beizufügen. Diese zählt als Anhang (d. h. nicht zur Seitenzahl der eigentlichen Skizze) und kann z. B. folgende Angaben umfassen: Handels-/Vereinsregisternummer, Eigenkapital, Umsatz, Gewinn/Verlust, Prognose, Mitarbeiter, Gründung, Business Pläne, etc. Es sind auch einfache Kontoauszüge über das vorliegende Eigenkapital möglich.

Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen/Bürgschaften mit der Skizze aufzuführen.

KMU-Zuschlag: Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gem. Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags und reicht diese ausgefüllt als Anlage zur Skizze mit ein (gilt nur für KMU):

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-kmu-erklaerung.html

Ist die Bonität auf Anfrage binnen zwei Wochen durch den Skizzeneinreicher/Antragsteller im Sinne der Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich Verwaltungsvorschriften nicht schriftlich beim Zuwendungsgeber vollumfänglich nachgewiesen, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung im Verfahren vor. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, so behält sich der Zuwendungsgeber eine Ablehnung des gesamten Konsortiums vor.

Der Zuwendungsgeber geht davon aus, dass die einreichenden Akteure mit Ablauf der Terminvorgaben zum Skizzeneingang ihre Bonitätsunterlagen vollumfänglich vorbereitet und zur Vorlage auf Anfrage bereithalten.

Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die finanzielle Situation bzw. die Bonitätsnachweise vorab mit dem Projektträger zu erörtern.

4 Inhaltliche und fachliche Anforderungen

4.1 Ergebniskommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Begleitforschung/Vernetzungsformate

Mit Antragstellung wird eine aktive Beteiligung an den Veranstaltungsformaten des Zuwendungsgebers, ein offener und konstruktiver Austausch über die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse unter Berücksichtigung von Datenschutz und Wettbewerb sowie eine Zusammenarbeit anderen mit mFUND-Beteiligten vorausgesetzt. Für die mit den Vernetzungsformaten verbundenen Aktivitäten sollten mindestens fünf Reisetage je Projektpartner und Projektjahr (Begleitforschung, Veranstaltungen, etc.) berücksichtigt werden.

Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen mFUND-Verbünden und die aktive Vorbereitung und Unterstützung mindestens eines Veranstaltungsformats der Begleit­forschung pro Laufzeitjahr erwartet. In der Konzeption sind die Antragsteller frei, die entsprechenden Inhalte sollten schlüssig in der Skizze aufgeführt sein. Mögliche Formate können z. B. Vortragsreihen, Werksführungen, Ausstellungen, Science Slams, Vernetzungstreffen, Arbeits- und Standardisierungsgruppen, Fachaustausche, Referentenvor­träge, etc. sein.

Weiterhin ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch alle Verbundpartner und eine aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMVI erforderlich. Eine Kurzübersicht zu den jeweils geplanten Aktivitäten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Publikationen ist gebündelt jährlich an den Fördergeber zu mailen, um z. B. den Projektsteckbrief um Neuigkeiten zu ergänzen. Projektbezogene Pressemitteilungen sind in der Regel zu Projektbeginn und -abschluss sowie gegebenenfalls anlassbezogen vorzusehen.

Neben dem regulären formalen Zwischenbericht ist pro Laufzeitjahr ein kompakter, öffentlich einsehbarer Statusbericht (Verbundbericht) einzureichen, der unter dem entsprechenden online-Projektsteckbrief bereitgestellt wird (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/mFund/Projekte/mfund-projekte.html). Gleiches gilt zum Laufzeitende für einen abschließenden Statusbericht. Muster für entsprechende Berichte aus bisherigen mFUND-Projekten finden sich unter dem Stichwort „mFUND“ auch online bei der Technischen Informationsbibliothek Welfengarten:

(https://www.tib.eu/de/lernen-arbeiten/standorte-und-oeffnungszeiten/tib-techniknaturwissenschaften/).

Auftakt- und Abschlusstreffen sind öffentlich unter Einladung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik durchzuführen. Bei Bedarf können die jeweiligen Veranstaltungen um nicht öffentliche Blöcke ergänzt werden.

Inlandsreisekosten/-ausgaben in Höhe von bis zu 5 % können pauschal angesetzt werden (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Messeeintritt, etc.). Bei darüber hinaus gehenden Reiseausgaben/-kosten ist die gesamte Position in einer detaillierten Kalkulation bei Antragsaufforderung aufzuschlüsseln (Reiseort, Reisezweck, Reisedauer, Anzahl der Personen, Reisekosten/-ausgaben etc.). Auslandsreisekosten/-ausgaben sind detailliert zu erläutern und die Notwendigkeit darzustellen.

Unabhängig von der Pauschale/Vorkalkulation sind dann nur die tatsächlich entstandenen projektbezogenen Reisekosten/-ausgaben im Vorhaben abrechenbar und zuwendungsfähig. Diese müssen auf Anfrage nachgewiesen werden (gilt für alle Positionen). Auf Flüge ist, soweit möglich, zu verzichten. Die wirtschaftlich und sparsam angesetzten Kompensationskosten für Flugreisen sind zuwendungsfähig.

4.2 Darlegung des inhaltlichen Bezuges des Projektvorschlags zu laufenden mFUND-Projekten, Marktwettbewerb, Stand von Wissenschaft und Technik

Die Abgrenzung zu bestehenden (mFUND-)Projekten mit ähnlichen Themensetzungen sowie die Positionierung des Projekts in Relation zum aktuellen Stand von Wissenschaft, Wettbewerb und Markt sind darzustellen und werden in der Begutachtung berücksichtigt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Einreichung gegebenenfalls den inhaltlichen Austausch mit laufenden Projekten zu suchen bzw. an Veranstaltungen der mFUND-Begleitforschung mitzuwirken. Die Teilnahme an den öffentlich einsehbaren Begleitforschungsformaten ist im Regelfall kostenlos
(https://www.wik.org/index.php?id=mfund0).

Die dargestellten Projektziele sind qualitativ und quantitativ unter Angabe der Methoden als Soll-Ist-Vergleich (Status am Projektanfang versus avisiertes Ergebnis am Projektende) darzustellen. Bei der Wahl der Methoden sind anerkannte Verfahren zu wählen und im Vorhaben – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Zertifizierungen – anzuwenden. Grundsätzlich sind die „Total Cost of Ownership“, gegebenenfalls einschließlich naheliegender Nebeneffekte mit darzustellen bzw. im Arbeitsplan als Untersuchungsgegenstand zu berücksichtigen.

4.3 Eigeninteresse, Arbeitsziele und Verwertung („SMARTE“ Angaben)

Der Nutzen bzw. das Eigeninteresse an den Forschungsfragen und Arbeitszielen des Projekts sowie an der Verwertung über das Laufzeitende hinaus muss für jeden Projektpartner klar ersichtlich und stichhaltig hervorgehen. Der Nutzen sollte durch konkrete Beispiele hinterlegt, die Arbeitsziele „SMART“ (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/SMART_(Projektmanagement) ausformuliert und die Verwertung präzise mit einer Perspektive von bis zu fünf Jahren über das Laufzeitende erläutert werden.

Alle Angaben sind möglichst präzise fachlich und betriebswirtschaftlich auszuformulieren, um das angemessene Verhältnis von Zuwendung zu Output gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch, darzustellen. Die Verwertung durch Dritte, z. B. durch Bereitstellung von Open Data, Publikationen, Open Source etc. an Programmierer, Wissenschaft, Kommunen, etc. sollte durch Nachweise hinterlegt sein, die den Bedarf an den Ergebnissen untermauern. Idealer Weise fügen Sie die (formlosen) LOIs bereits der Skizze bei und/oder planen die Einbindung der Stakeholder aktiv im Arbeitsplan durch Interviews, Workshops, Reisen, Präsentationen etc. mit ein.

5 Art und Umfang der Förderung

Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.

Im Rahmen dieses Förderaufrufs beträgt die Förderobergrenze pro Verbund in Abweichung zur Förderrichtlinie maximal 250 000 Euro Zuwendung. Der maximale Förderbetrag pro Einzelantragsteller beträgt 50 000 Euro. Beispielsweise kann ein Projektkonsortium mit vier Antragstellern maximal eine Gesamtzuwendung von 200 000 Euro erhalten, zusammengesetzt aus vier Einzelzuwendungen von maximal 50 000 Euro.

Die maximale Laufzeit ist abweichend zur Förderrichtlinie auf 24 Monate begrenzt, Projekte mit kürzerer Laufzeit sind möglich.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Details hierzu finden sich in der Förderrichtlinie in den Nummern 6.1 ff.

Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Unselbstständige Bundesbehörden erhalten die Fördermittel als Zuweisung, Fördernehmer mit Sitz im Ausland auf Basis eines Zuwendungsvertrags.

6 Verfahren und Fristen

Einreichfristen: 15. Mai 2020 und 15. Juli 2020. Eine Einreichung ist zu beiden Stichtagen möglich.

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung.

Dem formalen Förderantrag geht die Einreichung einer Projektskizze voraus. Skizzen bzw. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online, unter https://foerderportal.bund.de/easyonline) einzureichen.

Details über das zu beachtende Verfahren sowie inhaltliche und formale Anforderungen an die Unterlagen sind in den Nummern 8.1 ff. der Förderrichtlinie einzusehen.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten, gegebenenfalls zuzüglich Anlagen (z. B. zu relevanten Vorergebnissen, Bonität etc.) nicht überschreiten (1,5-zeilig). Der Internetlink zu einer verbindlichen Gliederungsvorlage für Projektenskizzen ist in Nummer 7 aufgeführt.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die zum jeweiligen Stichpunkt vollständig und fristgerecht vorliegen (siehe oben). Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online. Projektskizzen, die nach dem jeweiligen Stichtag eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen die Skizzen rechtzeitig vor Fristende einzureichen, um unter Umständen auftretende technische Störungen/serverseitige Probleme/etc. frühzeitig zu umgehen und gegebenenfalls rechtzeitig den technischen Support erreichen zu können.

Der Zuwendungsgeber behält sich einen Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren/Antragsverfahren vor, wenn die einreichenden Akteure die vorgegeben Fristen und Zulieferungen nicht einhalten, insbesondere wenn acht Wochen nach Zusendung des Aufforderungsschreibens kein arbeitsfähiges Konsortium mit vollständig eingereichten Unterlagen vorliegt.

Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung der Skizze auf Papier ist nicht erforderlich.

Alle zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander. Das Nachreichen von Unterlagen, Korrekturen nach der Einreichungsfrist und/oder die Kontaktaufnahme mit den Gutachtern während der laufenden Bewertung ist ausschließlich nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zulässig.

Es kommt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren gemäß der Verwaltungsvorschrift Nr. 14 zu § 44 BHO zur Anwendung (Fälle von geringer finanzieller Bedeutung):

Beträgt die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen (Nummer 1.4) der Gesamtbetrag der Zuwendungen bei institutioneller Förderung für ein Haushaltsjahr oder bei einer Projektförderung weniger als 50 000 Euro, kann das zuständige Bundesministerium bei Anwendung der Nummern 2 bis 8 und 12 bis 13a für einzelne Förderbereiche Erleichterungen zulassen. Beträgt die Zuwendung nach Satz 1 weniger als 25 000 Euro, kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Zur Verfahrensbeschleunigung ist vorgesehen, dass einreichende Konsortien im Bedarfsfall zu Einzelfragen zum Projektvorschlag im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen mit dem Zuwendungsgeber bzw. dem Projektträger Stellung nehmen.

7 Beratung und technische Unterstützung

Gliederungsvorlage und Hinweise zur Antragstellung

Die Gliederungsvorlage für Projektskizzen finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/mfund-gliederungsvorgabe-projektskizzen.html

Förderrichtlinie

Die Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/foerderrichtlinie-mfund.pdf?__blob=publicationFile

Bewertungskriterien

Grundlage der Bewertung sind unter anderem die allgemeinen Vorschriften des Bundes zu Zuwendungen (BHO, Verwaltungsvereinbarung zur BHO) und der EU (AGVO) und die Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“. Die Bewertungskriterien sind in der oben genannten Gliederungsvorlage aufgeführt.

Frequently Asked Questions – FAQ

Die Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“, ergänzende Informationen zum Förderaufruf, FAQ sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm und bisherigen Projekten finden Sie auf der Internetseite www.bmvi.de bzw. unter nachfolgendem Link:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.pdf?__blob=publicationFile

mFUND-Hotline zum KMU-Sonderaufruf

Für Fragen zur Erstellung und Einreichung von Projektskizzen steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 16 Uhr bis zum 15. Juli 2020 die Hotline des Projektträgers TÜV Rheinland Consulting/VDI VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung:

Telefon: 0221/806 2664
E-Mail: info@mfund.de

Einwilligung zum Erhalt des mFUND Newsletters

Alle Antragsteller werden mit Skizzeneinreichung über den regelmäßig erscheinenden Newsletter (mFUND Rundschreiben) mit Informationen zu Förderaufrufen, Terminen, Formaten der Begleitforschung, Inhalten aus den mFUND-Projekten etc. aufgenommen. Sofern dies nicht gewünscht ist, vermerken Sie dies bitte ausdrücklich auf Seite 1 der Skizze.

Berlin, den 7. April 2020

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Frank Krüger
1
AGVO = Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
2
FhG = Frauenhofer-Gesellschaft
3
zur Definition Startups siehe mFUND-FAQ unter
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/faq-foerdernehmer-mfund.pdf?__blob=publicationFile
4
OEM = Original Equipment Manufacturer (Originalausrüstungshersteller)