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vom: 18.10.2018
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 15.11.2018 B2
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bekanntmachung
zur Fördermaßnahme
„Innovative Modellprojekte zur Leistungssteigerung im Tourismus“
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Tourismus zu stärken. Die Fördermaßnahme, ein Teil der BMWi-Förderung zur „Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe“, ist themen- und zielgruppenoffen gestaltet.
Wichtige Förderkriterien sind Innovationsgrad, Modell- oder Multiplikationsfunktion, Umsetzbarkeit und Umsetzungsnähe, Verbund- und Netzwerkcharakter sowie die Bedeutung für die Lösung aktueller tourismuspolitischer Herausforderungen.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Die Förderung hat das Ziel, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Tourismuswirtschaft unmittelbar oder mittelbar zu verbessern.
Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Er trägt zu Wirtschaftskraft, Beschäftigung und Qualifizierung bei, kann insbesondere in ländlichen, oft strukturschwachen Räumen als Entwicklungsmotor fungieren sowie einen wertvollen Beitrag zum Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen leisten.
Das Wachstumspotenzial bei touristischen Gütern und Dienstleistungen aus Gastgewerbe, Touristik und Kultur- und Freizeiteinrichtungen kann auch auf Wirtschaftssektoren wie Handel, Verkehr, Gesundheit, Handwerk, Informations- und Kommunikationstechnologie, freiberufliche und technische Dienstleistungen oder Landwirtschaft ausstrahlen (Spill-over-Effekte).
Die vom BMWi im Jahr 2017 herausgegebene Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland“ weist für die Tourismuswirtschaft einen Anteil von 3,9 % an der gesamten Bruttowertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft und 2,9 Millionen direkt im Tourismus Beschäftigte aus.
Durch die Koordination und Vermarktung der touristischen Angebote durch privatwirtschaftliche oder öffentliche Tourismusorganisationen und Verbände werden aus Städten und Regionen in Deutschland attraktive Reiseziele für Reisende aus dem In- und Ausland.
Technologische und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen wie Digitalisierung, Demographie und Globalisierung erfordern einen Transformations- und Anpassungsprozess bei touristischen Leistungsträgern, Organisationen und Destinationen, eine branchenübergreifende Vernetzung der Akteure sowie die Nutzung innovativer Technologien.
Die Fördermaßnahme soll diesen Prozess unterstützen und damit dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit touristischer Leistungsträger zu stärken, sowie Qualität und Attraktivität von gesellschaftlichen Lebens- und Aufenthaltsräumen für Reisende und Einheimische zu erhöhen.
Mit der Förderung wird auch das Ziel verfolgt, Konzepte und erste Umsetzungsschritte für innovative Modellprojekte1 sowie förderungswürdige Projekte im Tourismus zu unterstützen. Damit sollen die Innovationskraft der Branche gestärkt und branchenübergreifende Kooperationen bei der Umsetzung von beispielgebenden Projekten unterstützt werden.
Die Kommunikation der Förderergebnisse über die Kanäle des Kompetenzzentrums soll zudem dazu beitragen, die aus den geförderten Projekten gewonnenen Erkenntnisse in die Breite zu tragen und mit Best Practice-Beispielen zur Nachahmung anzuregen.
Schließlich soll das Förderprogramm dazu dienen, die relevanten Akteure im Deutschlandtourismus für die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus zu sensibilisieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1).
2 Gegenstand der Förderung
Digitalisierung, Internationalisierung und Vernetzung in strukturschwachen Räumen sollen als leistungssteigernde Faktoren des Tourismus genutzt werden. Projektideen sollen dieses Verständnis aufgreifen und die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie verschiedenen Leistungsträgern berücksichtigen und sektorübergreifende und innovative Lösungen für bestehende oder künftige Herausforderungen mit zumindest mittelbarem Bezug zur Leistungssteigerung des Tourismusgewerbes anbieten.
Die vorliegende Förderbekanntmachung adressiert sowohl praxis- und realisierungsnahe Konzepte wie auch erste Umsetzungsschritte und förderungswürdige Projekte. Dabei wird die Berücksichtigung folgender zentraler Anliegen erwartet:
- a)
-
Innovationsgrad und -artenDie geförderten Modellprojekte müssen eine neuartige Lösung für aktuelle oder zukünftige Herausforderungen im Tourismus oder angrenzenden Branchen aufweisen. Dies kann auf einem der folgenden Wege erfolgen:
- –
-
ProduktinnovationBei dem Projektvorhaben handelt es sich um die Entwicklung eines vermarktungsfähigen Produkts bzw. einer vermarktungsfähigen Dienstleistung mit neuen und/oder verbesserten Eigenschaften, die auf dem Markt in dieser Form noch nicht vorhanden sind. Auch die Entwicklung von Prototypen und Betaversionen kann gefördert werden.
- –
-
ProzessinnovationBei dem Projektvorhaben handelt es sich um eine wesentliche Verbesserung bzw. Neugestaltung bestehender Prozesse, die für die Erbringung von Produkten oder Dienstleistungen notwendig sind, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- –
-
Systemische InnovationBei dem Projektvorhaben handelt es sich um eine fortschrittliche Lösung, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Betriebes bzw. einer Körperschaft oder öffentlichen Einrichtung abzielt. Hierzu gehört die Verbindung/Schaffung/Weiterentwicklung von Netzwerken und Kooperationen, die sich vertikal über die Wertschöpfungskette oder horizontal über mehrere Produkt-/Marktsegmente erstrecken.
- –
-
Technologische InnovationBei dem Projektvorhaben handelt es sich um eine Innovation, die ihre primäre Wertschöpfung aus neuen und/oder verbesserten Technologien bezieht und damit einen Mehrwert am Markt leistet.
- b)
-
Praxisnähe und RelevanzJedes Modellprojekt muss zur Leistungssteigerung des touristischen Angebotes beitragen. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit in tragfähige Geschäfts- oder Anwendungsmodelle. Dies wird vom Antragsteller unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte dargelegt:
- –
-
KundennutzenEs werden Innovationen gefördert, die einen deutlichen Mehrwert für eine bzw. mehrere definierte Nutzergruppen aufweisen. Es können auch Organisations- und Prozessinnovationen gefördert werden, wenn sie mit einem deutlichen Mehrwert für die am Tourismus beteiligten Akteure (z. B. Reisende/Einheimische/Unternehmen/Verbände/Destinationen) verbunden sind. Dazu gehört auch die Erhöhung der allgemeinen Teilhabe am Tourismus (Inklusion/Barrierefreiheit).
- –
-
MachbarkeitGrundsätzlich verfolgen die Modellprojekte das Ziel, die entwickelten und eingesetzten Lösungen und Konzepte mittelfristig praxistauglich und umsetzbar aufzustellen.
- –
-
WettbewerbDie Modellprojekte streben idealerweise eine besondere Positionierung im bestehenden Wettbewerb an und sollten nach Möglichkeit wettbewerbsfähig sein.
- –
-
LangfristigkeitDie geförderten Innovationen sollen auf lange Sicht Innovationsimpulse setzen und auch zukünftig anhaltende positive soziale, ökonomische und ökologische Effekte erzielen.
- –
-
ThemenrelevanzUnter allen geförderten Modellprojekten wird eine gewisse Themenrelevanz angestrebt. So muss eine unmittelbare Nähe zu mindestens einem der Themenbereiche Digitalisierung, Internationalisierung2 oder Tourismus für lebenswerte Regionen bestehen. Beiträge zur Vernetzung und zur sektorübergreifenden Kooperation mit Impulsen und Nutzen für mehrere Segmente der vielfältigen Tourismuswirtschaft sind wünschenswert.
- c)
-
WirtschaftlichkeitDie zu entwickelnden Lösungen sind auf einen Einsatz unter realen Bedingungen auszugestalten und etwaige Demonstrationen sind im Alltag oder in alltagsnaher Umgebung zu führen. Hierbei muss insbesondere der Mehrwert der Lösungen für die beteiligten Akteure deutlich erkennbar sein. Darunter fallen unter anderem höhere Leistungsfähigkeit, Effizienz (z. B. Wirtschaftlichkeit für die öffentlichen Haushalte/Bürger/Unternehmen/Verbände, Ressourcen- und Umweltschonung), zusätzliche Wachstumspotentiale oder gesellschaftlicher Mehrwert, wie kostengünstige/-neutrale Zusatzleistungen in den Basissektoren, höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität oder sonstige Anforderungen der Nutzer und Betroffenen.
- d)
-
Übertragbarkeit/ModellcharakterDie geförderten Maßnahmen sollen grundsätzlich übertragbar und auch skalierbar sein und Impulse zur Nachahmung setzen. Die Übertragbarkeit und Anwendbarkeit von innovativen Konzepten und Lösungen auf andere Branchen, touristische oder am Tourismus teilhabende Unternehmen/Organisationen und/oder Tourismusregionen oder Kundengruppen muss deutlich erkennbar sein. Ergebnisse sollen, unter anderem über die Kanäle des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und zu weiteren Projekten anregen und geeignet sein, Innovationen im Tourismus auch branchenübergreifend und über eine öffentliche Förderung hinaus zu generieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland sowie private, öffentliche und teilöffentliche touristische Institutionen und Verwaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Eine wesentliche Zielsetzung des BMWi ist hierbei die Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft – insbesondere von KMU – im Rahmen der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Beteiligung derartiger Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Hinsichtlich der KMU gilt die seit dem 1. Januar 2005 gültige Definition der EU – Kommission für Kleinstunternehmen sowie KMU.
Die Vernetzung zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zwecks Technologie- und Erkenntnistransfer wird unterstützt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Projektpartner eingebunden werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben mit einem der beiden Schwerpunkte:
- –
-
Entwicklung von Konzepten für Modellprojekte (mit obligatorischen ersten bzw. weitergehenden Demonstrationsschritten in der Projektlaufzeit).
- –
-
Umsetzung eines (weitgehend) entwickelten Konzepts.
Bei Verbundprojekten mit einer zwischen den Partnern geregelten Zusammenarbeit sind die Grundzüge der Kooperationsvereinbarungen mit dem Förderantrag vorzulegen.
In den in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 genannten Ausnahmefällen ist eine Förderung ausgeschlossen.
Eine Förderung wird maximal bis zum Erreichen der Höchstgrenzen für De-minimis-Beihilfen gewährt.
Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro nicht überschreiten. De-minimis-Beihilfen für Unternehmen, die im gewerblichen Straßengüterverkehr tätig sind, dürfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 100 000 Euro nicht übersteigen und nicht für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr verwendet werden.
Dem Antrag ist eine Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form beizufügen, in der der Antragsteller alle anderen ihm in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen angibt (De-minimis-Erklärung).
Die Antragsteller müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung nachweisen und stellen den Einsatz ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten während der Umsetzung des Projekts sicher.
Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen worden sein. Bereits geleistete Vorarbeiten für die hier beantragten Projekte sind nicht förderfähig. Das BMWi kann bei vorheriger, begründeter, schriftlicher Antragstellung auf Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn Ausnahmen zulassen. Damit wird noch keine Entscheidung über die Bewilligung von Zuwendungen getroffen. Der Antragsteller trägt das volle Finanzierungsrisiko.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Förderart
Die Zuwendungen werden im Wege der direkten Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
5.2 Bemessungsgrundlage und Förderquoten
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, welche in der wirtschaftlichen Betrachtung (Business Case) dargestellt sind. Für Gebietskörperschaften und sonstige Organisationen dienen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage. Förderfähig sind auch zusätzliche Kosten bzw. Ausgaben im Zusammenhang mit internationaler Kooperation (insbesondere Koordination, Information) bei Vorhaben grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Im Falle von grenzüberschreitender Zusammenarbeit werden die Projektpartner auf deutscher Seite gefördert.
Nach BMWi-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben – vorausgesetzt. Die Förderquote kann bei mittleren Unternehmen auf bis zu 55 % und bei kleinen Unternehmen auf bis zu 60 % erhöht werden. Eine darüberhinausgehende Förderquote ist nur in besonderen Konstellationen möglich. Die durchschnittliche Förderquote über alle Partner eines Vorhabens soll 70 % nicht überschreiten.
Gefördert werden können nur Vorhaben mit einer Zuwendungssumme von mindestens 50 000 Euro.
5.3 Förderdauer
Die Projektlaufzeit soll sechs Monate nicht unterschreiten und 18 Monate nicht überschreiten. Soll ein Teilprojekt eines größeren Projektvorhabens gefördert werden, so ist dies im Antragsformular entsprecht kenntlich zu machen.
5.4 Haushaltsansatz
Das BMWi beabsichtigt für die vorliegende Fördermaßnahme in der Förderrunde 2018/2019 bis zu 1 500 000 Euro finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für die Förderung von Gebietskörperschaften sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) einschlägig.
Bei den Zuwendungen kann es sich um Subventionen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Subventionsgesetzes in Verbindung mit § 264 des Strafgesetzbuchs handeln. Vor der Bewilligung der förmlichen Förderanträge (vgl. Nummer 7.2.2 dieser Bekanntmachung) werden daher gegebenenfalls die subventionserheblichen Tatsachen gesondert mitgeteilt.
Die Antragsteller erhalten mit dem Zuwendungsbescheid eine De-minimis-Bescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung ist zehn Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder der bewilligenden Stelle vorzulegen. Wird die Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung und die Zuwendungen zuzüglich Zinsen werden zurückgefordert.
Die Zuwendung darf mit anderen staatlichen Beihilfen nicht kumuliert werden, es sei denn, die andere Beihilfe bezieht sich auf unterschiedliche, bestimmbare beihilfefähige Kosten/Ausgaben.
Zur Dokumentation und Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme ist eine Begleitung der geförderten Modellprojekte durch das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes vorgesehen. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet daran mitzuwirken, unter anderem durch das Bereitstellen von Daten und die Teilnahme an Befragungen. Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi das Kompetenzzentrum Tourismus
des Bundes beauftragt. Fachliche und administrative Fragen richten Sie bitte an:
Karl-Scharfenberg-Straße 53
D-38229 Salzgitter
Ansprechperson ist:
Telefon: +49 (0) 53 41/87 55 34 00
Telefax (PC): +49 (0) 53 41/87 55 34 02
E-Mail: h-d.quack@kompetenzzentrum-tourismus.de
(bitte „Projektförderung“ zu Beginn der Betreff-Zeile eintragen)
Ein Vordruck für die Einreichung der Interessenbekundung kann unter der Internetadresse www.kompetenzzentrum-tourismus.de/lift abgerufen oder unmittelbar beim Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes angefordert werden.
7.2 Mehrstufiges Förderverfahren
Das Auswahl- und Förderverfahren ist mehrstufig ausgelegt.
Es erfolgt zunächst die Einreichung einer Interessenbekundung. Wird der Antragsteller nach Begutachtung zur Einreichung eines formellen Förderantrags aufgefordert, reicht dieser eine Projektvorstellung unter Berücksichtigung der in Nummer 7.2.2 beschriebenen Inhalte sowie die De-minimis-Erklärung entsprechend Nummer 4 ein.
7.2.1 Interessenbekundung – Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe werden antragsberechtigte Interessenten (vgl. Nummer 4) um Einreichung einer Interessenbekundung
bis spätestens 9. Januar 2019 |
in schriftlicher und elektronischer Form an das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes gebeten. Die Interessenbekundung setzt sich aus einem Kontaktformular sowie einem elektronisch auszufüllenden Vordruck zusammen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Später eingereichte Projektskizzen können im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens nur dann berücksichtigt werden, wenn das geplante Gesamtfördervolumen der fristgerecht eingereichten Skizzen die für die Fördermaßnahme zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschöpft.
Die eingehenden Interessenbekundungen werden zunächst von dem Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes unter Berücksichtigung in Nummer 7.2.2 (IV) genannten Kriterien bewertet und dem BMWi zur Vorauswahl vorgelegt.
Es ist beabsichtigt, erfolgreiche Interessenbekundungen zeitnah zur Einreichung von formellen Förderanträgen aufzufordern.
7.2.2 Vorlage und Auswahl des Projektantrags
In der zweiten Verfahrensstufe werden antragsberechtigte Interessenten um Einreichung des Projektantrags
mit einer Frist von drei Wochen |
in schriftlicher und elektronischer Form an das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes gebeten.
- I.
-
Deckblatt (einseitig)
- –
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Stichwort, evtl. Akronym (maximal 15 Zeichen)
- –
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Langfassung der Projektbezeichnung (maximal 250 Zeichen)
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Daten Federführer (Organisation, Anschrift, Name Projektleiter, Telefon, Telefax, E-Mail)
- –
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Aufzählung der beteiligten Partner, Konsortium
- –
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Kurzbeschreibung des Projektansatzes (maximal 1 200 Zeichen)
- –
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gegebenenfalls Hinweise und Begründung zur Vertraulichkeit von Angaben in dem Projektantrag
- –
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Datum/Firmenstempel/Unterschrift (Federführer)
- II.
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Kurzbeschreibung des Konzepts des Modellprojekts (Richtwert: vier bis zehn Seiten in Schriftgröße 12 pt, 1,15-zeilig)
- a)
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Problembeschreibung
- –
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Beschreibung der praktischen (gegebenenfalls wissenschaftlichen) Ausgangssituation
- –
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Problemdarstellung und Bewertung
- –
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Vorstellung des Lösungsansatzes
- –
-
Beitrag zur Umsetzung der Förderbekanntmachung
- b)
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Innovationsgehalt und Attraktivität des Lösungsansatzes
- –
-
Innovationsgrad im Vergleich zu laufenden Aktivitäten
- –
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gegebenenfalls forschungsleitende Hypothese(n)
- –
-
Potential des Lösungsansatzes für das beschriebene Problem
- c)
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Praxisnähe und Relevanz
- –
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User-/Kundennutzen, insbesondere Einbindung von Nutzern/Betreibern – Einführungs- und Diffusionsstrategien
- –
-
Machbarkeit, insbesondere organisatorische und finanzielle Absicherung zur Markteinführung und Vorgehen zur Lösung von Konflikten mit Rahmenbedingungen
- –
-
Darstellung des Wettbewerbsumfelds
- –
-
Langfristigkeit
- –
-
Bestimmung der Themenrelevanz
- d)
-
Verwertungsplan
- –
-
Darstellung des Geschäftsmodells
- –
-
Herausstellung wirtschaftlicher Erfolgskennzahlen
- e)
-
Übertragbarkeit
- f)
-
Beitragspotenzial der Kooperationspartner
- –
-
Rolle des Federführers
- –
-
Kurze Darstellung der Expertise der Partner
- –
-
Beiträge der einzelnen Partner
- g)
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Projektmanagement
- –
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Darstellung der Projektziele/Meilensteine
- –
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Beiträge für eine Erfolgskontrolle des Vorhabens
- III.
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Absichtserklärungen aller Projektpartner über die geplante Mitwirkung und die Übernahme des Eigenfinanzierungsanteils.
- IV.
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Erklärung aller Projektpartner über die Zustimmung zur Verbreitung der Projektergebnisse über die Kanäle des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes bei Wahrung etwaiger Geschäftsgeheimnisse.Das Einreichen des Projektantrags begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.Die Auswahl der erfolgversprechendsten Konzepte für Modellprojekte im Interessenbekundungsverfahren erfolgt durch das BMWi-Fachreferat nach pflichtgemäßem Ermessen in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.Hinweis: Wenn der Projektantrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, welche etwaigen externen Gutachtern nicht bekannt werden sollen, so ist dies auf dem Deckblatt der Skizze deutlich zu kennzeichnen. In diesem Fall wird um eine zweite Fassung der Skizze bzw. des Antrags für Vorlage bei externen Gutachtern gebeten.Gegebenenfalls können nach Evaluation der Projektanträge Antragssteller zur Vorstellung ihrer Projekte eingeladen werden.Die fachliche Auswahl der Projektanträge orientiert sich an folgenden Kriterien:Bewertungsmatrix Modellprojekte
Nr. Kategorie Punkte 1 Projektbeschreibung 30 1.1 Konkrete Ausgangslage 10 1.2 Relevantes Problem/Herausforderung 10 1.3 Klare Lösungsformulierung 10 2 Innovationsgehalt 50 2.1 Innovationsgrad des Produkts/der Dienstleistung/des Prozesses 25 2.2 Kreativität und Originalität 25 3 Praxisnähe und Relevanz 50 3.1 Erkennbarer Kundennutzen 10 3.2 Machbarkeit 10 3.3 Positionierung im Wettbewerb 10 3.4 Langfristigkeit 10 3.5 Themenrelevanz 10 4 Verwertungsplan 30 4.1 Nachvollziehbarer Business Case 10 4.2 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten 10 4.3 Wachstumspotential 10 5 Übertragbarkeit/Modellcharakter 40 5.1 Adaptierbarkeit 20 5.2 Vorbild-/Impulscharakter 20 6 Kooperationspartner 30 6.1 Vorhandenes Netzwerk/Kooperationen 15 6.2 Expertise und Beitrag des Netzwerks/Kooperationen 15 7 Projektmanagement 10 7.1 Projektziele/Meilensteine 5 7.2 Kriterien zur Erfolgskontrolle 5 Gesamt: 240 Es werden nur Projektanträge mit einer Mindestpunktzahl von 100 berücksichtigt, wobei in den Kategorien 2, 3 und 5 mindestens die Hälfte der möglichen Punktzahl erreicht sein muss.
7.3 Zu beachten
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderbekanntmachung Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Inkrafttreten
Diese Förderbekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2019.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Dr. Marion Weber
- 1
- Hinweis: Ein Modellcharakter wird nicht vorausgesetzt, wenn von dem Vorhaben eine unmittelbare bundesweite Wirkung ausgeht.
- 2
- Hinweis: Vorhaben können sich sowohl auf den Incoming- als auch auf den Outgoing-Tourismus beziehen.