Fragen & Antworten
Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.
- Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger (BAnz) ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.
- Wo finde ich was?
Alle Bereiche, auf die Sie im Bundesanzeiger Zugriff haben, finden Sie unter "So geht's – Inhalte" oder über die Suchfunktion.
- Wie kann ich suchen?
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten – d. h. bei Veröffentlichungen im Bereich „Rechnungslegung/Finanzberichte“ – nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
- Wie kann ich optimal drucken?
Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Beim Drucken von Rechnungslegungsunterlagen empfiehlt es sich, im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat einzustellen. Es steht meist eine optimierte Druckversion zur Verfügung.
- Warum kann ich kein Lesezeichen/Bookmark setzen?
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen.
- Kann ich Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger im Abonnement beziehen?
Ja, dafür steht Ihnen der sogenannte „Info-Dienst“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot, bei dem Sie aus den einzelnen Bereichen des Bundesanzeigers Ihr elektronisches Abonnement zusammenstellen können. Wir liefern Ihnen die entsprechenden Veröffentlichungen tagesaktuell per E-Mail oder als Link zum Herunterladen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich „Info-Dienst“ und unter „So geht’s“.
- Wie kann ich Dokumente und Unterlagen einreichen und was muss ich dabei beachten?
Dafür steht Ihnen die Publikations-Plattform unter www.publikations-plattform.de zur Verfügung. Dort finden Sie auch alle notwendigen Informationen.
- Wie kann ich Jahresabschlüsse hinterlegen bzw. veröffentlichen?
Hierfür stehen Ihnen spezielle Auftragsformulare auf der Publikations-Plattform und eine Massenschnittstelle (Webservice) zur Verfügung. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://publikations-plattform.de in den Bereichen „Wissenswertes“ und „Arbeitshilfen & Standards“.
- Wo finde ich hinterlegte Jahresabschlussunterlagen?
Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen können nicht im Bundesanzeiger recherchiert werden, sondern stehen ausschließlich im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
- Was findet man unter „Hinterlegungsbekanntmachungen (Geschäftsjahre beginnend vor 1.1.2006)“?
Unter dieser Veröffentlichungsart finden Sie Bekanntmachungen, die auf Jahresabschlüsse mit Geschäftsjahresbeginn vor dem 1.1.2006 verweisen, die beim Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt wurden.
Nicht unter diese Veröffentlichungsart fallen Jahresabschlüsse, die mit Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später von Kleinstunternehmen beim Bundesanzeiger gemäß Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) hinterlegt wurden. Diese stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
- Wo finde ich weitere Informationen?
Unter „So geht’s“ haben wir Informationen zu verschiedenen Themen wie „Inhalte“, „Suchen“, „Veröffentlichen“, „Registrieren“, „Newsletter“, „Info-Dienst“ und „Aktionärsforum“ für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus finden Sie auf der Publikations-Plattform im Bereich "Wissenswertes" und "Arbeitshilfen und Standards" weitere Informationen.
Fragen & Antworten zum Amtlichen Teil
- Wie kann ich im Amtlichen Teil suchen?
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den Amtlichen Teil nach bestimmten Begriffen durchsuchen.
Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Fundstelle oder Behörde/Gericht, weiter einzuschränken.- Warum finde ich ältere Veröffentlichungen des Amtlichen Teils nicht?
Bis zum März 2012 wurden die Veröffentlichungen des Amtlichen Teils bis auf wenige Ausnahmen im gedruckten Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit 1. April 2012 hat der Bundesanzeiger in seiner heutigen Onlineausprägung den gedruckten Bundesanzeiger abgelöst. Veröffentlichungen, die im gedruckten Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, werden nicht im Bundesanzeiger im Internet veröffentlicht.
- Warum sind PDF-Dateien von Veröffentlichungen im Amtlichen Teil mit einer qualifizierten elektronischen Siegelung versehen?
Dies erfolgt aus Sicherheitsgründen. Anhand der qualifizierten elektronischen Siegelung kann überprüft werden, ob das aufgerufene Dokument tatsächlich vom Bundesanzeiger Verlag stammt und unverändert ist. Solange die elektronische Siegelung nicht überprüft worden ist, kann beim Öffnen der PDF-Datei ein entsprechender (Warn-)Hinweis erscheinen. Wenn Sie keine Überprüfung der Siegelung durchführen möchten, ignorieren Sie den (Warn-)Hinweis. Sie können die PDF-Datei wie gewohnt lesen, ausdrucken und speichern.
- Wie kann ich die elektronische Siegelung bei Veröffentlichungen im Amtlichen Teil prüfen?
Die Überprüfung der Siegelung kann mittels der im Adobe Acrobat Reader integrierten Prüfungsfunktion (Unterschriftenprüfung) oder mittels einer anderen standardmäßigen Signaturprüfungssoftware erfolgen. Im Internet gibt es mehrere Anbieter, bei denen die Siegelung/Signatur kostenlos online (d.h. ohne Installation einer Software) überprüft werden kann. Zur Überprüfung der Siegelung muss die jeweilige PDF-Datei vorher auf Ihrem Rechner gespeichert werden.
Bei technischen Fragen zur elektronischen Siegelung wenden Sie sich bitte per E-Mail an sig@rt.bundesanzeiger.de.
- Wie kann ich Veröffentlichungen für den Amtlichen Teil einreichen?
Der Amtliche Teil ist bestimmt für die amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Hinweise der Behörden.
Veröffentlichungsersuchen sind bei der Schriftleitung des Bundesanzeigers im Bundesamt für Justiz (Anschrift siehe Impressum) einzureichen. Hinweise zur Einreichung von Veröffentlichungen und Bekanntmachungen finden Sie auf den Seiten des Amtlichen Teils des Bundesanzeigers.
Fragen & Antworten zu Netto-Leerverkaufspositionen
- Wie kann ich nach Leerverkäufen suchen?
Sie können nach Positionsinhaber, Name des Emittenten oder ISIN recherchieren. Wenn Sie „Weitere Suchoptionen“ auswählen, können Sie Ihre Suche nach weiteren Kriterien – wie Position oder Datum – einschränken und gezielt nach bestimmten Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen recherchieren. Außerdem haben Sie dort die Möglichkeit, nach historisierten Daten zu suchen, sofern keine aktuellen Positionen zu einem Positionsinhaber / einer ISIN vorliegen.
- Was wird in der Historie zu einer Position angezeigt?
Wenn Sie bei einer Veröffentlichung den Link „Historie“ wählen, finden Sie dort alle bisher im Bundesanzeiger erfolgten Veröffentlichungen zur jeweiligen Position (bei berichtigten Veröffentlichungen nur die Berichtigung selbst, nicht die ursprüngliche Veröffentlichung). Die erste Zeile enthält die aktuellste Position.
- Wie finde ich die Historie zu einer Position, wenn es zu einem Positionsinhaber /einer ISIN keine aktuelle Position gibt?
Wählen Sie „Weitere Suchoptionen“ aus, markieren Sie das Auswahlfeld „Auch historisierte Daten finden“, geben Sie einen Suchbegriff ein und starten Sie die Suche. Im Suchergebnis werden dann alle historisierten Veröffentlichungen angezeigt.
Fragen & Antworten zu Fondsdata
- Was ist Fondsdata?
Fondsdata ist die Plattform für Investmentfonds im Bundesanzeiger. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Investmentfonds auf einen Blick. Fondsdata verknüpft Fondspreisveröffentlichungen mit Fondsveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger sowie mit weiteren Daten zu Investmentfonds.
- Wie kann ich Fondspreise in Fondsdata veröffentlichen?
Über die Publikations-Plattform können Sie Fondspreise und Dokumente zur Veröffentlichung in Fondsdata übermitteln. Nähere Informationen finden Sie dort im Bereich „Wissenswertes - Fondspreise“. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Verlag (E-Mail: fondsdata@bundesanzeiger.de).
- Wie oft werden Fondspreise in Fondsdata veröffentlicht?
Fondspreise werden in Fondsdata von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer Feiertagen) kontinuierlich veröffentlicht.
- Wie kann ich nach Fonds suchen?
Tagesaktuell veröffentlichte Fondspreise finden Sie auf der Startseite von Fondsdata. Über die Suchfunktion können Sie nach weiteren Preisen und Steuerdaten zu einer ISIN, WKN, einem Fondsnamen oder einer Gesellschaft suchen.
Die einzelnen Fondspreisveröffentlichungen finden Sie auch über die Schnellsuche im Bereich Kapitalmarkt und über die erweiterte Suche des Bundesanzeigers.- Wie kann ich Fondsprofile ansehen?
Durch das Anklicken eines Fondsnamens in der Liste der tageaktuellen Fondspreise oder im Suchergebnis gelangen Sie zum jeweiligen Fondsprofil mit aktuellen Daten, Basisdaten, weiteren Veröffentlichungen, Dokumenten, Link zum FPP, Informationen zur Fondshistorie und historischen Preisdaten.
- Wo finde ich Informationen zu einer Fondshistorie oder historischen Preise?
Diese Informationen stehen Ihnen, soweit vorhanden, im jeweiligen Fondsprofil zur Verfügung.
- Warum kann ich das Fondsprofil zu einem bestimmten Fonds nicht finden?
- Der Fonds veröffentlicht nicht in Fondsdata.
- Das Fondsprofil inklusive aller Dokumente ist erst sichtbar, wenn die erste Fondspreisveröffentlichung für die betreffende ISIN erfolgt ist.
- Warum werden Dokumente, die ich übermittelt habe, nicht im Fondsprofil angezeigt?
Dokumente werden im Fondsprofil erst sichtbar, wenn der erste Fondspreis für die betreffende ISIN veröffentlicht wurde.
Veröffentlichen
Ihren Jahresabschluss oder andere Veröffentlichungen können Sie über die Publikations-Plattform einreichen.
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