Erklärung zur Barrierefreiheit

Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger Verlag ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bundesanzeiger.de und https://www.banz.esef-viewer.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Bei der Erstellung und Weiterentwicklung dieser Website wurden die oben genannten Rechtsgrundlagen so weit wie möglich berücksichtigt.

Die T-Systems Multimedia Solutions GmbH hat im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) die Webseite www.bundesanzeiger.de am 28.02.2023 einer vereinfachten Überwachung zur BITV 2.0 unterzogen.

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht als nicht barrierefrei zu bewerten:


Prüfkriterium Wahrnehmbarkeit:

  • Einzelne grafische Bedienelemente werden nicht korrekt oder nicht vollständig ausgezeichnet, so dass sie von einem Screenreader nicht korrekt oder nicht in der richtigen Reihenfolge vorgelesen werden können.
  • Der Fokus ist auf einigen interaktiven Elementen schwer erkennbar, da die Hervorhebung nur durch Schattierung oder eine andere Schriftfarbe erfolgt.
Prüfkriterium Anpassbarkeit:

  • Bei Überschriften wird teilweise die hierarchische Struktur nicht eingehalten.
  • Grafiken werden teilweise als Überschriften ausgezeichnet. Einzelne Formular- oder Eingabefelder und Datentabellen auf den „Suche“- und den „Suchergebnis“-Seiten werden nicht korrekt ausgezeichnet, so dass ihre Informationen, Struktur und Beziehungen nicht wahrnehmbar sind.
  • Einzelne Eingabefelder werden nur durch einen Platzhalter beschriftet, der bei Erhalt des Fokus ausgeblendet wird.
  • Es fehlen Rahmenlinien. Daher sind bei Kontrastanpassung Seitenbereich, modale Dialoge und eingeblendete Inhalte nur schwer unterscheidbar.
Prüfkriterium Navigierbarkeit:

  • Am Anfang der Seite werden keine Sprungmarken bereitgestellt, mit denen wiederkehrende Bereiche übersprungen werden können.
  • Das grafische Bedienelement "nach oben" scrollt nur die Seite nach oben und setzt den Fokus nicht an den Anfang der Seite bzw. an den Anfang des Hauptinhalts.
Prüfkriterium Robustheit:

  • Einige interaktive Elemente werden ohne Zustandsinformationen wie Name, Rolle und Wert ausgegeben.
Prüfkriterium PDF:

  • Einzelne PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.

Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf der mit Stand vom 30.05.2025 ausgeführten Selbstbewertung und auf dem oben genannten Prüfbericht der T-Systems Multimedia Solutions GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) vom 28.02.2023.

Auf der Basis dieses Prüfberichts wurden seither kontinuierlich Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mail: service@bundesanzeiger.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Tel: +49 (0) 2 21 / 9 76 68-0

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine Außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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