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Auftrag übermitteln
Aufträge für Veröffentlichungen und Hinterlegungen können Sie über die Publikations-Plattform übermitteln. Weitere Informationen und Hilfen finden Sie dort.
Hinweise und Meldungen
Neues Design
Der Bundesanzeiger präsentiert sich seit dem 15.08.2020 in einem neuen Design.
Wesentliche Neuerungen:
Leicht veränderte Farbgebung.
Optimierte Anzeige auf mobilen Endgeräten durch responsive Darstellung der Inhalte.
Schneller Zugriff auf alle wichtigen Bereiche und Funktionen über das „Menü“.
Unverändert:
Sie können sich wie gewohnt mit Ihren Zugangsdaten auf allen Plattformen anmelden.
Die von Ihnen angelegten Daten und Aufträge in Ihrem Account sind unverändert vorhanden.
Alle bekannten Suchfunktionen und Bereiche sind weiterhin zugänglich.
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der derzeit hier bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „So geht´s – Daten und Statistiken“.
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten.
Schnellzugriff
Amtlicher Teil
Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie die elektronische Veröffentlichung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes.
Fondsdata ist die zentrale Plattform für Investmentvermögen. Hier haben Sie kostenlos Zugriff auf umfassende Fondsinformationen.
Netto-Leerverkaufspositionen
Hier gelangen Sie zur Startseite der Plattform für Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger.
Zu den Netto-Leerverkaufspositionen
Aktionärsforum
Das Aktionärsforum bietet Ihnen die Möglichkeit, zu anderen Aktionären oder Aktionärsvereinigungen Kontakt aufzunehmen.
Info-Dienst
Lassen Sie sich regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Bundesanzeiger informieren.
Jahresabschlüsse
Veröffentlichen oder hinterlegen?
Nutzen Sie unsere Online-Hilfe zum Hinterlegungs-Check auf der Publikations-Plattform. Prüfen Sie, ob für Ihren Jahresabschluss eine Veröffentlichung erforderlich oder eine Hinterlegung möglich ist.
Bundesanzeiger Verlag
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Wir helfen Ihnen weiter
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