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Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Änderung
der Richtlinie
für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
– Klimafreundlicher Neubau –

Vom 15. Juni 2026

Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – vom 12. November 2025 (BAnz AT 12.12.2025 B5) wird wie folgt ge­ändert:

In Nummer 8 wird der letzte Absatz „Die befristete Förderung eines Effizienz­hauses 55 beziehungsweise Effizienzgebäudes 55 endet spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2026.“

durch

„Die befristete Förderung eines Effizienzhauses 55 beziehungsweise Effizienz­gebäudes 55 endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026.“

ersetzt.

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. Juni 2026

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Auftrag
Dirk Scheinemann