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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Richtlinie
zur Förderung von Projekten für die Erprobung und Vernetzung
zum Forschungsdatenmanagement an Fachhochschulen und
Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Vom 30. Juni 2026

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung eines leistungsstarken Forschungsdatenmanagements durch eine bessere Erschließung der an den Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)1 vorhandenen Daten für das Wissenschafts- und Innovationssystem. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stärkt mit der Förderung von Projekten zur „Erprobung von Forschungsdatenmanagement und strategischer Vernetzung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (HAW-FDM) das Bewusstsein für und die Ausgestaltung von einem adäquaten leistungsfähigen Forschungsdatenmanagement (FDM) an HAW.

Strukturierte Datenbestände haben in der Wissenschaft stark an Bedeutung gewonnen. Durch den Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) sollen Forschungsdaten für Wissenschaft und Gesellschaft besser nutzbar gemacht werden – sei es für die Nachnutzung in anderen wissenschaftlichen Kontexten oder als Grundlage für KI-Entwicklungen. Obwohl das FDM in Deutschland insgesamt deutliche Fortschritte zeigt, bestehen weiterhin große Unterschiede zwischen den Akteuren des Wissenschaftssystems. An HAW ist die Bereitstellung und Wiederverwendung von Forschungsdaten wenig verbreitet, obwohl hier ein hohes Potenzial liegt: Ihre anwendungsnahe und gesellschaftlich relevante Forschung erzeugt Datenbestände von besonderem Wert. Dieses Potenzial soll stärker ausgeschöpft werden, auch im Hinblick auf die Nutzung von Forschungsdaten für Innovationen und KI-Entwicklungen. Die praxis- und umsetzungsorientierte Forschung an HAW in Zusammenarbeit mit Unternehmen, relevanten Praxispartnern und Sozialunternehmen sowie der vergleichsweise hohe Anteil privater Fördermittelgeber machen eigene, passgenaue Lösungen im FDM erforderlich. Gleichzeitig haben Forschende an ihren Einrichtungen einen hohen Unterstützungsbedarf, insbesondere wegen der starken zeitlichen Belastung durch Lehrverpflichtungen. Die besonderen Rahmenbedingungen an HAW verlangen daher nach spezifischen Ansätzen, die bei der Gestaltung und Nutzung von Forschungsdateninfrastrukturen berücksichtigt werden müssen.

Mit der Förderung von Projekten zum Thema „Nachnutzung und Management von Forschungsdaten an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“ (2022 bis 2025) hat das BMFTR bereits den erfolgreichen Aufbau eines FDM an einigen HAW unterstützt. Vielerorts fehlen jedoch weiterhin Erkenntnisse, wie ein systematischer Umgang mit Forschungsdaten an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit ihren spezifischen Rahmenbedingungen aufgebaut und zum Teil des wissenschaftlichen Selbstverständnisses werden kann. In der vorliegenden Förderlinie soll für weitere HAW-Verbünde erforscht und erprobt werden, wie ein effizienter und nachhaltiger Auf- und Ausbau des FDM gestaltet werden kann. Dabei soll, wo möglich, auf den Projektergebnissen der vorigen Förderlinie zum FDM aufgebaut werden.

Mit der aktuellen Förderlinie verfolgt das BMFTR die folgenden Zielsetzungen:

Die Förderung zielt insbesondere auf eine Stärkung des Forschungsdatenmanagements an HAW als Grundstein für den Austausch und die Nachnutzung von Forschungsdaten. Entsprechend der FAIR-Prinzipien sollen die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Nachnutzung der Daten an HAW verbessert und somit die Qualität der Forschungsdaten erhöht werden.
Die Etablierung eines leistungsstarken Forschungsdatenmanagements ist dabei nicht nur von organisatorischen, technischen und rechtlichen Fragestellungen geprägt, sondern steht auch in besonderem Maße vor strukturellen und strategischen Herausforderungen an den Hochschulen. Die Förderung verfolgt daher zudem das Ziel, das Bewusstsein für die Chancen eines verbesserten Umgangs mit Forschungsdaten sowohl bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch in der Hochschulverwaltung zu erhöhen.
Als fester Bestandteil des deutschen Wissenschaftssystems sind die HAW essentiell für den Aufbau einer um­fassenden Dateninfrastruktur wie der NFDI. Die Beteiligung der HAW an der NFDI ist bisher jedoch sehr gering. Mit der Förderung möchte das BMFTR die Einbindung der HAW in die NFDI langfristig verbessern, um zum einen die Potenziale der Datenbestände an den HAW für das gesamte Wissenschaftssystem erschließen zu können und zum anderen die Rahmenbedingungen der HAW innerhalb der NFDI zu adressieren.

Insgesamt sollen die HAW darin unterstützt werden, Lösungen zu entwickeln, um ihr Forschungsprofil zu schärfen und zu erweitern. Ein gut funktionierendes und auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenes FDM ist eine wichtige Grundlage für HAW, um ihre Rolle insbesondere in regionalen Innovationssystemen auch zukünftig wahrnehmen zu können und attraktive Partner für Wirtschaft und Gesellschaft in der Region zu bleiben. Zudem dient die Stärkung und Weiterentwicklung des FDM an HAW dem Ausbau der NFDI als gesamtwissenschaftliche Dateninfrastruktur.

1.2 Zuwendungszweck

Für die Weiterentwicklung eines leistungsstarken Forschungsdatenmanagements in Deutschland sollen Ansätze für den Auf- und Ausbau des FDM an HAW erarbeitet und auf diese Weise ihr Forschungspotenzial ausgeschöpft und erweitert werden. Dabei werden HAW, die gerade erst beginnen, sich mit dem Aufbau eines FDM auseinander­zusetzen, ebenso adressiert wie diejenigen Einrichtungen, die bereits FDM-Strukturen aufgebaut haben und nun eine Anbindung an die NFDI anstreben. Den daraus folgenden unterschiedlichen Bedarfen – unter anderem die Erforschung von Managementoptionen und die Vernetzung in regionalen oder fachspezifischen Verbünden einerseits (Option 1) sowie die Analyse bestehender FDM-Strukturen und Erprobung von Erweiterungsmaßnahmen zur Ver­netzung mit der NFDI andererseits (Option 2) – soll mit dieser Förderrichtlinie gleichermaßen Rechnung getragen werden.

Der Fokus liegt bei beiden Optionen auf der Förderung personeller Ressourcen.

1.2.1 Option 1: Vorhaben zur Erprobung des strukturellen Aufbaus von FDM

Die Förderung ist darauf ausgelegt, HAW darin zu unterstützen, Lösungen für ein leistungs- und passfähiges FDM zu entwickeln beziehungsweise weiterzuentwickeln und zu erproben sowie entsprechende Kompetenzen auf- und auszubauen. Abhängig vom Ausgangspunkt der jeweiligen Einrichtung bei den FDM-Strukturen können Maßnahmen gefördert werden, die folgendem Zweck dienen:

die Identifizierung fachhochschulspezifischer Bedarfe beim FDM und exemplarische Erprobung von FDM-Kon­zepten oder -Prozessen an der jeweiligen HAW sowie die strategische Vernetzung für den Auf- beziehungsweise Ausbau kooperativer FDM-Strukturen und regionaler oder fachspezifischer FDM-Netzwerke, bestehend beispielsweise aus verschiedenen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, um gemeinsame Dienste anbieten zu können.

Darüber hinaus müssen von den Antragstellenden zwingend Maßnahmen entwickelt werden, die

der Verstetigung des FDM über die Projektlaufzeit hinaus und
der Dissemination beziehungsweise der Erarbeitung eines Konzepts zur Dissemination dienen, damit die geförderten Lösungsansätze in die Breite ausstrahlen können.

Die Projektarbeiten sollen in Kenntnis von unterstützenden Angeboten anderer Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf gegebenenfalls bereits bestehenden Konzepten aufbauen. Insbesondere soll, wo möglich, auch auf die Auswertungen und Best Practices der bereits geförderten Projekte aus der vorigen Förderrichtlinie zur „Förderung von Projekten zum Thema Nachnutzung und Management von Forschungsdaten an Fachhochschulen“ sowie auf Ergebnisse der NFDI zurückgegriffen werden.

1.2.2 Option 2: Analyse bestehender FDM-Strukturen zur Anbindung an die NFDI

Mit der Förderung soll ermöglicht werden, HAW stärker als bisher in Strukturen und Prozesse der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) einzubinden. Die Förderrichtlinie adressiert in diesem Kontext insbesondere Hochschulen mit bereits erprobtem FDM und zielt auf die Einbindung und Vernetzung mit den Akteuren und Basisdiensten der NFDI. Dafür sollen in den geförderten Projekten Strategien und Ansätze entwickelt werden, wie die erarbeiteten FDM-Prozesse und Rahmenbedingungen der HAW in solche übergeordneten Infrastrukturen eingebracht werden können.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die folgenden Zwecken dienen:

die Identifizierung von Hürden, die einer Anbindung an die NFDI entgegenstehen, sowie der exemplarische Ausbau der FDM-Strukturen zum Überwinden dieser Hürden und
der Aufbau strategischer Partnerschaften zur Weiterentwicklung der NFDI, beispielsweise durch Beteiligung an NFDI-Konsortien oder -Sektionen.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ des BMFTR.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Option 1: Vorhaben zur Erprobung des strukturellen Aufbaus von FDM

Das BMFTR fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Verbundprojekte (keine Einzelprojekte) von bis zu drei Jahren zur Bedarfserhebung, Untersuchung und exemplarischen Erprobung oder Weiterentwicklung von generischen wie fachspezifischen Konzepten, um die Herausforderungen an das FDM an HAW zu adressieren.

Denkbare Maßnahmen sind beispielsweise:

Aufbau und Erprobung eines eigenen FDM, insbesondere durch Aufbau beziehungsweise Verstetigung von FDM-Kompetenzen und -Services, unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Strategieprozessen sowie Schulungs- und Beratungsangeboten für Forschende und Studierende im Verbund mit anderen HAW, gegebenenfalls ergänzt durch eine Partnerschaft mit nicht antragsberechtigten Universitäten und/oder Forschungseinrich­tungen. Dafür kann und soll auch das bestehende Hochschulpersonal in zentralen Einrichtungen wie Bibliotheken und Forschungsförderzentren einbezogen werden, sofern es für den Aufbau von Beratungsleistungen oder die Entwicklung von Strategieprozessen beziehungsweise Leitlinien sinnvoll oder erforderlich ist.
Konzeptentwicklung für eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Verstetigung der FDM-Strukturen an der Institution. Eine Verstetigung der Ergebnisse für eine nachhaltige Nutzung muss sichergestellt werden und eine Übertragbarkeit auf andere HAW grundsätzlich möglich sein.
Aufbau (regionaler) Vernetzungsaktivitäten/Plattformen über den Verbund hinaus, insbesondere wenn der Aufbau eigener FDM-Strukturen und -Services nicht möglich oder sinnvoll ist, aber gemeinsam mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die nicht Teil des Verbunds sind, umgesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für generische Dienste wie die Vergabe von DOI (Digital Object Identifier), Werkzeuge zur Erstellung von Datenmanagementplänen und den Betrieb von Repositorien.
Es können auch Maßnahmen gefördert werden, die dem Austausch mit Praxispartnern und Partnern der Wissenschaftslandschaft zu den Anforderungen an das FDM dienen. Dazu können Querschnittsaspekte wie Qualitäts­sicherung und ein rechtssicherer oder auch ethischer Umgang mit den Forschungsdaten zählen.
Entwicklung fachspezifischer FDM-Bausteine sowie Bekanntmachung dieser Bausteine als Best-Practice und Einbindung in übergreifende Strukturen wie beispielsweise die NFDI.

Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zum strukturellen Aufbau eines leistungs- und passfähigen FDM leisten.

2.2 Option 2: Analyse bestehender FDM-Strukturen zur Anbindung an die NFDI

Das BMFTR fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Einzel- oder Verbundprojekte von bis zu zwei Jahren zur Anbindung und Vernetzung mit der NFDI.

Denkbare Maßnahmen sind beispielsweise:

Vernetzung mit geeigneten NFDI-Konsortien, -Sektionen und/oder -Basisdiensten sowie der NFDI-Geschäftsstelle, um die fachlichen, technischen und formellen Ansprüche einer Anbindung an die NFDI zu identifizieren und auszuwerten.
Identifizierung und Klärung von rechtlichen Bedenken, die ein über das lokale FDM hinausgehendes Teilen der vorliegenden Daten erschweren.
In Rücksprache mit NFDI und gegebenenfalls Partnern von anderen Hochschulen/Forschungseinrichtungen sowie aus der Wirtschaft: Analyse und exemplarische Anpassung der Datensätze und ihrer Metadaten zur Passfähigkeit mit den NFDI-Standards, um ihre FAIRness zu steigern und damit qualitativ hochwertige (Meta-)Daten verfügbar zu machen. Dabei ist gegebenenfalls auch zu prüfen, ob NFDI-Standards weiterentwickelt werden müssen, um den Daten und Ansprüchen der HAW gerecht zu werden.
Auswertung der FDM-bezogenen Erfahrungen und Rahmenbedingungen der HAW und aktive Einbringung der Erkenntnisse in den NFDI-Konsortien und -Sektionen zur Weiterentwicklung von Leitfäden, Diensten oder Standards für das gesamte Wissenschaftssystem.

Die Förderung soll einen Beitrag zur besseren Vernetzung der FDM-Aktivitäten an HAW mit strategischen Partnern leisten.

2.3 Option 1 und 2:

Die Förderungen im Rahmen beider Optionen beziehen sich ausschließlich auf Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.

Die Förderung setzt auf die Zusammenarbeit mit der NFDI und den Erfahrungsaustausch zu bestehenden Maßnahmen. Zu diesem Zweck ist im ersten Halbjahr der Förderung eine Vernetzungsveranstaltung zwischen den Zuwendungsempfängern, der NFDI und weiteren erfahrenen Akteuren im Bereich FDM an HAW vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz [FH] gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können für Option 1 ausschließlich Verbundprojekte und für Option 2 sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110).2

Alle Zuwendungsempfänger stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Finanzierungsart, Höhe der Zuwendung und Projektlaufzeit

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Projektstart für alle geförderten Projekte ist für den 1. Mai 2027 vorgesehen. Die Projektlaufzeit der Zuwendungen kann maximal einen Zeitraum von bis zu 36 (Option 1) beziehungsweise 24 Monaten (Option 2) umfassen; kürzere Laufzeiten sind möglich.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

Unabhängig von der Wahl der beiden Förderoptionen sind folgende Ausgaben für den Auf- und Ausbau von FDM-Strukturen an HAW förderfähig:

vornehmlich Personalaufwände für Projektmitarbeitende, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
nachrangig für:
Sachmittel, vor allem Aufwände für projektspezifische Weiterbildungen des im Projekt tätigen Personals, selbst durchgeführte Workshops, Konferenzen, Vorträge, Blog-Artikel, Publikationsgebühren für Open Access et cetera;
Dienstreisen für Ergebnisverwertung und Transfermaßnahmen;
Vergabe von Aufträgen beispielsweise für Tools oder Dienste (wenn im Hinblick auf erforderliche Kompetenzen unbedingt erforderlich);
In Ausnahmefällen Gegenstände, Hard- und Software, sofern diese nicht bereits beim Antragsteller vorhanden sind beziehungsweise der Grundausstattung zuzurechnen sind.

Technische Infrastrukturen sind nicht förderfähig.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZAP)“ des BMFTR.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZAP)“ als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung sowie ex-post-Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist. Die Zuwendungsempfänger werden circa zwölf Monate nach Projektende für eine Folgebefragung erneut kontaktiert.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung“
Steinplatz 1
10623 Berlin

E-Mail: fdm-haw@vdivde-it.de
Telefon: 030/31 00 78-418 (montags bis freitags 10 bis 12 Uhr)
Internet: www.vdivde-it.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge können von der Website des Projektträgers https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw abgerufen werden. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ bevorzugt zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DW&b=FDM-HAW). Der Antrag ist in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

7.2.1 Fristen

Dem Projektträger sind

bis spätestens 8. September 2026

ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung inklusive Anhang sowie den Erläuterungen zu den Ausgabenpositionen über das Internetportal „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DW&b=FDM-HAW) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Es gilt das Datum des Antragseingangs über „easy-Online“. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Pro antragstellender HAW ist im Rahmen dieser Richtlinie – unabhängig der in Nummer 2 genannten Optionen – nur ein Antrag zugelassen.

7.2.2 Antragsunterlagen

Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern:

Zuordnung zu Option 1 oder Option 2
Akronym und Titel des Vorhabens
Name und Anschrift (einschließlich Telefon und E-Mail) der antragstellenden Institution beziehungsweise Institu­tionen
bei Verbundprojekten inklusive Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
geplante Laufzeit
nähere Beschreibung des Vorhabens – maximal 45 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang). Dabei ist die auf der Internetseite des Projektträgers (https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden. Abbildungen und Tabellen sind in den Anhang zu nehmen.
Anhang: Der Anhang soll über die vorgegebenen Vorlagen hinaus maximal fünfzehn DIN-A4-Seiten betragen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Hierfür ist dem Antrag ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Verbundpartner mit beabsichtigter Förderung durch das BMFTR (in der Regel die Projektleiter) mittels Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in dem Antrag gemachten Angaben bestätigen.

Für Option 1 und sofern zutreffend auch für Option 2 sind die Vorhabenbeschreibungen bei Verbundprojekten in Abstimmung aller Beteiligten nur durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Verbundvorhabenbeschreibung vorzulegen.

Zudem ist jedem Antrag eine nachvollziehbare Erläuterung zu den beantragten Ausgaben und deren Kalkulation beizufügen. Ein entsprechendes Template in tabellarischer Form kann unter https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw abgerufen werden.

7.2.2.1 Vorhabenbeschreibung zu Option 1: Erprobung des strukturellen Aufbaus von FDM

Die nähere Beschreibung des Vorhabens soll folgende Inhalte umfassen, welche in die Formatvorlage zur Vorhabenbeschreibung unter https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw einzufügen sind:

Darstellung des Status quo der Antragsteller beim FDM.
Darstellung der einrichtungsspezifischen Bedarfe und der strategischen Ziele des Verbunds für ein zukunftsgerichtetes FDM.
Darstellung der konkreten Ziele des Vorhabens.
Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (eine ausführliche Arbeitsplanung ist entsprechend der Vorlage in den Anhang zu nehmen).
Vernetzungskonzept unter Nennung der internen und gegebenenfalls externen Akteure.
Darstellung der geplanten Ergebnisverwertung und der Umsetzung des Ergebnistransfers, unter anderem Darstellung von Konzepten, wie die über das Projekt erworbenen Kenntnisse an das Stammpersonal sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter vermittelt und nachhaltig verankert werden.
Darstellung des Disseminationskonzepts, unter anderem Darstellung, wie die Erfahrungen und Ergebnisse des Projekts für andere HAW sinnvoll nachzunutzen sind.
Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung zum Ergebnis der Prüfung alternativer Fördermöglichkeiten.

Für den Anhang sind die Formatvorlagen zu nutzen, die unter https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw zu finden sind. In den Anhang zu nehmen sind:

Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inklusive Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (im Überblick für den Verbund und im Detail für die einzelnen Antragsteller), gegebenenfalls inklusive Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten.
Ein von allen HAW-Leitungen des Verbunds rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben (maximal zwei Seiten ohne Deckblatt) mit folgendem Inhalt:
Nennung der jeweiligen Projektleitungen der am Projekt beteiligten HAW
Nennung je eines Vertreters aller am Verbund beteiligten Hochschulleitungen mit Zuständigkeit für die nachhaltige Verstetigung der Ergebnisse des geförderten Projekts
Erklärung zur Bereitstellung personeller Ressourcen des Hochschulpersonals sowie Bereitstellung von Diensten (zum Beispiel Rechenzentren, Bibliotheken und Forschungsförderung). Möglichst konkrete Benennung der jeweiligen Mitarbeitenden und Kapazitäten
belastbare Erklärung zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse im Sinne des Auf- beziehungsweise Ausbaus der FDM-Strukturen im Kontext der strategischen Ausrichtung der Einrichtung in Bezug auf FDM
Bestätigung des Verwertungs- und Ergebnistransferplans
Lebenslauf der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institutionen.
Ein Dokument mit Erläuterungen zu den im AZAP aufgeführten Positionen (siehe Vorlage).
Bei Bedarf „Letter of Intent“ von weiteren Beteiligten.
Bei Bedarf Abbildungen zur Vorhabenbeschreibung.

Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Förderanträge beziehungsweise bei erheblichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

7.2.2.2 Vorhabenbeschreibung zu Option 2: Analyse bestehender FDM-Strukturen zur Anbindung an die NFDI

Die nähere Beschreibung des Vorhabens soll folgende Inhalte umfassen, welche in die Formatvorlage zur Vorhabenbeschreibung unter https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw einzufügen sind:

Darstellung des Status quo des Antragstellers beziehungsweise aller Antragsteller in Verbundprojekten beim FDM.
Darstellung des Potenzials und der strategischen Ziele des Antragstellers beziehungsweise des Verbunds für die Anbindung des FDM an die NFDI.
Darstellung der konkreten Ziele des Vorhabens.
Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (eine ausführliche Arbeitsplanung ist entsprechend der Vorlage in den Anhang zu nehmen).
Vernetzungskonzept unter Nennung der internen und gegebenenfalls externen Akteure.
Darstellung der geplanten Ergebnisverwertung und der Umsetzung des Ergebnistransfers, unter anderem Darstellung von Konzepten, wie die über das Projekt erworbenen Kenntnisse an das Stammpersonal sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter vermittelt und nachhaltig verankert werden.
Darstellung des Disseminationskonzepts, unter anderem Darstellung, wie die Erfahrungen und Ergebnisse des Projekts für andere HAW aber auch für andere NFDI-Konsortien/-Sektionen/-Basisdienste sinnvoll nachzunutzen sind.
Notwendigkeit der Zuwendung und Darstellung zum Ergebnis der Prüfung alternativer Fördermöglichkeiten.

Für den Anhang sind die Formatvorlagen zu nutzen, die unter https://vdivde-it.de/de/dw-wissenschaft/fdm-haw zu finden sind. In den Anhang zu nehmen sind:

Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inklusive Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (bei Verbundprojekten im Überblick für den Verbund und im Detail für die einzelnen Antragsteller), gegebenenfalls inklusive Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten.
Ein von allen am (Verbund-)Projekt beteiligten HAW-Leitungen rechtsverbindlich unterzeichnetes Schreiben (maximal zwei Seiten ohne Deckblatt) mit folgendem Inhalt:
Nennung der jeweiligen Projektleitung(en) der am Projekt beteiligten HAW
Nennung eines Vertreters der Hochschulleitung (bei Einzelprojekten) beziehungsweise je eines Vertreters aller am Verbund beteiligten Hochschulleitungen (bei Verbundprojekten) mit Zuständigkeit für die nachhaltige Verstetigung der Ergebnisse des geförderten Projekts
Erklärung zur Bereitstellung personeller Ressourcen des Hochschulpersonals sowie Bereitstellung von Diensten (zum Beispiel Rechenzentren, Bibliotheken und Forschungsförderung). Möglichst konkrete Benennung der jeweiligen Mitarbeitenden und Kapazitäten
belastbare Erklärung zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse im Sinne des Ausbaus der FDM-Strukturen im Kontext der strategischen Ausrichtung der Einrichtung in Bezug auf FDM
Bestätigung des Verwertungs- und Ergebnistransferplans
Lebenslauf der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institution(en).
Ein Dokument mit Erläuterungen zu den im AZAP aufgeführten Positionen (siehe Vorlage).
Bei Bedarf „Letter of Intent“ von weiteren Beteiligten.
Bei Bedarf Abbildungen zur Vorhabenbeschreibung.

Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Förderanträge beziehungsweise bei erheblichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen.

7.2.3 Bewertungskriterien

7.2.3.1 Option 1: Vorhaben zur Erprobung des strukturellen Aufbaus von FDM

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Plausibilität der Ist-Analyse inklusive Bezug zum Forschungsdaten-Volumen und der Forschungsstärke
Plausibilität des dargestellten einrichtungsspezifischen Bedarfs und der dargestellten strategischen Ziele des Antragstellers beziehungsweise des Verbunds für ein zukunftsgerichtetes FDM
Plausibilität der Darstellung der Ziele des Vorhabens im Hinblick auf die Ist-Analyse und den dargestellten Bedarf
Plausibilität und Erfolgsaussichten der geplanten Aktivitäten, Angemessenheit des Finanzierungsplans
Plausibilität und Qualität der vorgesehenen Einbindung und Mitwirkung relevanter interner Stellen und gegebenenfalls externer Partner an der Erarbeitung der Lösungen
zu erwartender Beitrag der angestrebten Lösungsansätze als Vorbild für andere Hochschulen/zur Verwendung als „Good Practice“-Beispiel
Plausibilität und Tragfähigkeit des Verstetigungskonzepts zur langfristigen Tragfähigkeit der erarbeiteten FDM-Konzepte unter Einbeziehung relevanter Akteure an den Hochschulen sowie der Zusage der Hochschulleitung zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse über das Projektende hinaus

Das BMFTR entscheidet nach sachlichen und qualitativen Gesichtspunkten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden HAW schriftlich mitgeteilt.

7.2.3.2 Option 2: Vorhaben zur Analyse bestehender FDM-Strukturen zur Anbindung an die NFDI

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Plausibilität der Ist-Analyse inklusive Bezug zum Forschungsdaten-Volumen und der Forschungsstärke
Plausibilität des dargestellten einrichtungsspezifischen Potenzials einer Anbindung an die NFDI und der dargestellten strategischen Ziele des Antragstellers beziehungsweise des Verbunds für ein zukunftsgerichtetes FDM
Plausibilität der Darstellung der Ziele des Vorhabens im Hinblick auf die Ist-Analyse und das dargestellte Potenzial
Plausibilität und Erfolgsaussichten der geplanten Aktivitäten, Angemessenheit des Finanzierungsplans
Plausibilität und Qualität der vorgesehenen Einbindung und Mitwirkung relevanter interner Stellen und gegebenenfalls externer Partner an der Erarbeitung der Lösungen
zu erwartender Beitrag der angestrebten Lösungsansätze als Vorbild für andere Hochschulen/zur Verwendung als „Good Practice“-Beispiel
Plausibilität und Tragfähigkeit des Verstetigungskonzepts zur langfristigen Tragfähigkeit der erarbeiteten FDM-Konzepte unter Einbeziehung relevanter Akteure an den Hochschulen sowie der Zusage der Hochschulleitung zur nachhaltigen Implementierung der Projektergebnisse über das Projektende hinaus

Das BMFTR wählt nach formalen, sachlichen und qualitativen Gesichtspunkten – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel im Rahmen dieser Richtlinie förderwürdige Projekte aus. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden mitgeteilt.

Die Anträge der als förderwürdig ausgewählten Projekte werden durch den oben genannten Projektträger fachlich und kaufmännisch-administrativ in Bezug auf die Förderfähigkeit geprüft. Den Antragstellern wird grundsätzlich in bis zu zwei Rückfragerunden die Möglichkeit gegeben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu offenen Prüfpunkten zu nehmen. Das BMFTR wird auf Basis der Antragsprüfung durch den Projektträger sowie anhand der oben ange­gebenen Kriterien abschließend über die Bewilligung der Anträge entscheiden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23 und 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig.

Bonn, den 30. Juni 2026

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Dr. Elise Grauer
1
Im Folgenden wird übergreifend der Begriff Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) verwendet.
2
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.