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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Förderung von Innovationen
zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit
im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Vom 28. Oktober 2021

Die Grundbedürfnisse von Kälbern und Jungrindern in Bezug auf eine ihrer Art und ihren Bedürfnissen angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung sind umfassend erforscht. Die Bedingungen, Ansprüche und Erfordernisse, die daher aus Sicht des gesetzlich verankerten Tierschutzes für eine sachgerechte Haltung und Aufzucht notwendig sind, sind ebenfalls hinreichend bekannt. So ist auch belegt, dass nur gesund aufgewachsene Kälber später zu gesunden und leistungsstarken Milchkühen bzw. Mastrindern werden können. Untersuchungen in Milchviehbetrieben zeigen jedoch, dass bei Kälbern während der Aufzucht durch Krankheiten wie Durchfall, Atemwegserkrankungen oder Nabel- und Gelenkentzündungen erhebliche Verluste auftreten können und diese häufig durch Defizite in der Haltung sowie in Management und Hygiene bedingt sind. So liegt der Anteil totgeborener und während der Aufzucht verendeter Tiere seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau von etwa 10 %. Die Behandlungshäufigkeiten bei Kälbern liegen auf vielen Betrieben über den Richtwerten, die eine gute, erfolgreiche Aufzucht kennzeichnen (PraeRi-Studie, 2020). Es besteht offenbar eine Lücke im Transfer der vorhandenen Kenntnisse aus der Wissenschaft in die praktische Umsetzung in den Betrieben. Ein erfolgreicher Transfer in die Praxis kann erhebliche Verbesserungspotentiale im Kälber- und Jungviehsektor in der deutschen Landwirtschaft nach sich ziehen. Die Erkrankungen sind meist multifaktoriell bedingt und können unter anderem durch Defizite im Geburts-, Hygiene-, Haltungs- bzw. Fütterungsmanagement verursacht werden. Auch die etablierte Praxis, auf spezialisierten Betrieben Kälber aus vielen verschiedenen Herkünften zur Aufzucht oder Mast zusammenzubringen, trägt zur Erkrankungshäufigkeit bei. Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten sind daher betriebsindividuell und betriebsübergreifend in der Regel als Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen zu sehen.

Mit der Nutztierstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die Bundesregierung der Nutztierhaltung in Deutschland eine Zukunft geben und diesen Sektor spürbar verbessern. Praxisrelevante Innovationen können einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Nutzung von Verbesserungs- und Optimierungspotentialen bei Tiergesundheit, Tierschutz und Wohlbefinden in der Kälber- und Jungviehhaltung leisten. Damit wird gesellschaftlichen Zielen und Erwartungen wie dem Tierschutz und dem Klimaschutz im Hinblick auf eine langfristig tiergerechte, nachhaltige und zukunftssichere Ausrichtung der Kälber- und Jungviehhaltung in Deutschland Rechnung getragen.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit verfolgt das BMEL das Ziel, das Auftreten von behandlungsbedürftigen Erkrankungen und erhöhten Verlusten in der Kälber- und Jungviehhaltung zu verringern und damit die Tiergesundheit und das Tierwohl zu steigern.

Erkrankungen haben nicht nur akute und kurzfristige Auswirkungen, sondern nehmen auch Einfluss auf das weitere Leben der Kälber. Für die spätere Leistungsfähigkeit von Milchkühen oder Masttieren ist eine optimale Aufzuchtphase von essentieller Bedeutung. Wird in dieser Phase an Ressourcen (hochwertigen Futtermitteln, Betreuungsaufwand, Hygienemaßnahmen) gespart, steigt die Anfälligkeit gegenüber Krankheitserregern. So können Erkrankungen zu Entwicklungsverzögerungen oder -störungen bzw. erhöhter Infektanfälligkeit führen. Diese Folgen können sich abträglich auf die gesamte spätere Milch- und Mastleistung auswirken oder zu erhöhten Ausfallraten führen.

Schon in der späten Phase der Trächtigkeit kann über eine angemessene Ernährung, Pflege und Unterbringung des Muttertieres die Entwicklung des Kalbes im Hinblick auf Vitalität und Widerstandsfähigkeit beeinflusst werden. Daneben sind auch der Geburtsverlauf und eine ausreichende Versorgung mit Kolostrum von grundlegendem Einfluss auf die Abwehrkraft und Gesundheit der Kälber. Insbesondere bei Abfallen des kolostralen Immunschutzes steigt die Infektionsanfälligkeit der Tiere. Die Herausforderungen in der Kälberaufzucht bestehen insbesondere darin, dass viele verschiedene infektiöse wie auch nicht-infektiöse Einflüsse der Haltung und des Managements zum Entstehen der relevanten Erkrankungen beitragen. Für eine erfolgreiche Kälber- und Jungviehaufzucht sind daher optimale Bedingungen in allen relevanten Phasen der Entwicklung wesentliche Voraussetzung. Nicht nur aus tierschutz- und tiergesundheitlicher, ökonomischer und betriebsstruktureller Sicht, sondern auch aus Gründen des Klimaschutzes sollten Erkrankungen auf das unvermeidbare Minimum reduziert werden. Eine Reduktion der Kälberverluste und -erkrankungen ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, da auch kranke Tiere Treibhausgase ausscheiden und damit direkt und indirekt (z. B. durch Futternutzung) zur Treibhausgasbelastung der Atmosphäre beitragen, ohne den erwarteten Nutzen zu erbringen bzw. die Zeitspanne bis zum erwarteten Nutzen durch die Erkrankung verlängert wird.

Idealerweise wird die Kälber- und Jungviehgesundheit bereits durch präventive Maßnahmen so verbessert oder optimiert, dass behandlungsbedürftige Erkrankungen mit Auswirkungen auf das Tierwohl wie auf die spätere Nutzung nicht mehr vorkommen. Dabei beginnt die Prävention bereits mit der optimalen Versorgung der tragenden Kühe und entsprechend sachgerechten Geburtsbedingungen. Während der Aufzucht verhindern geeignete Maßnahmen bei Haltung, Fütterung, Management (unter Nutzung entsprechender Neuentwicklungen und Verbesserungen in der Haltungs- und Fütterungstechnik) sowie ein optimiertes Hygienemanagement, dass sich Tiere infizieren und erkranken oder sich spezifische Krankheitserreger im Betrieb etablieren.

Die Intensivierung präventiver Maßnahmen in der Haltungs- und Fütterungstechnik sowie Hygiene, die Nutzung sogenannter intelligenter Technik oder geeigneter technischer Systeme zur Gesundheitsüberwachung und Dokumentation und die Zusammenarbeit mit Beratern oder Tierärzten, können zusätzlich helfen, bestimmte Parameter zur Beurteilung des Phänotypus oder der Vitalität der Jungtiere kontinuierlich zu erfassen und frühzeitig sich entwickelnde Gesundheitsstörungen und Infektionen zu erkennen. Darüber hinaus hilft bei einigen Krankheitserregern die Weiterentwicklung von Impfstrategien. Futtermittelzusatzstoffe können zur Stärkung des Kalbes eingesetzt werden. Gleichwohl lassen sich Erkrankungen trotz präventiver Maßnahmen nicht immer verhindern. Insbesondere, wenn die Aufzucht oder Mast nicht auf dem Geburtsbetrieb stattfindet, müssen für eine erfolgreiche Krankheitsprävention betriebsübergreifende Lösungsansätze entwickelt werden.

Eine bedarfsgerechte Versorgung der Tiere, gerade in der sensiblen Übergangsphase in der Entwicklung zum Wiederkäuer, ist ein essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Kälberaufzucht und legt den Grundstein für die spätere Leistungsfähigkeit („Metabolische Programmierung“). Zusätzlich kann die gezielte Züchtung vitaler und resilienter Kälber allgemein zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit beitragen.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gefördert werden, mit denen gezielt die Gesundheit und Vitalität von Kälbern und Jungrindern verbessert und die Prävention von Erkrankungen unterstützt werden kann. Auf diese Weise sollen die Notwendigkeit für antibiotische Behandlungen und Kälberverluste verringert und die Tiergesundheit und das Tierwohl generell verbessert werden. Dies umfasst den gesamten Zeitraum von der Trockenstehphase des Muttertieres, über die Geburt der Kälber bis zur Jungrinderaufzucht. Die zu entwickelnden Innovationen sollen einen Beitrag zu verschiedenen Aspekten im Hinblick auf Haltung, Management, Fütterung und Zucht in den unterschiedlichen Betriebszweigen leisten. Dazu zählen Milchvieh- und Jungviehaufzuchtbetriebe, Kälber- und Rindermastbetriebe sowie Mutterkuhbetriebe.

Ziel ist die Förderung von Forschungsvorhaben, die sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten im Bereich der Haltung/Aufzucht von Kälbern und/oder Jungrindern befassen:

Verhinderung von Geburten lebensschwacher Kälber oder von Totgeburten,
Reduzierung der Häufigkeit von Erkrankungen,
Steigerung der Tiergesundheit und des Tierwohls,
Verbesserung der Resilienz der Tiere und/oder Optimierung von Management- und Betriebsabläufen hinsichtlich der Tiergesundheit und des Tierwohls in der Aufzucht und Mast.

Das BMEL beabsichtigt aus den genannten Gründen, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (https://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/) entsprechende Vorhaben zu fördern.

Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß den Artikeln 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.

Wer Forschungsmittel für die Nutzung genetischer Ressourcen erhält und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 fällt, wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit dem 10. Mai 2018 dazu verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben (siehe Allgemeinverfügung des BfN über die Abgabe der Sorgfaltserklärung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 19. April 2018 (BAnz AT 09.05.2018 B9), auf die das BfN auf seinen Internetseiten verweist:
siehe https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen.html.)

Eine Übersicht zum Thema ABS und Nagoya-Protokoll hat auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter https://www.genres.de/access-and-benefit-sharing/ zusammengestellt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die zu einer Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit beitragen. Ziel ist mit innovativen Ideen und Lösungen in den Bereichen Fütterung, Zucht und Haltung sowie des Managements (einschließlich Hygiene) Erkrankungen zu vermeiden und Verluste in der Kälber- und Jungviehaufzucht zu reduzieren.

Innovationspotential wird insbesondere in den folgenden, beispielhaft aufgeführten Bereichen gesehen:

a)
Erarbeitung innovativer Ansätze und Produkte zur Verbesserung der Geburtsvorbereitung und des Geburten­managements:
Optimierung des Transitmanagements und der Transitphase der Kuh im Hinblick auf die Gesundheit des Kalbes
Optimierung des Abkalbemanagements (z. B. Geburtsüberwachung und Geburtshilfe) zur Verringerung von Schwer- und Totgeburten
Optimierung der Erstversorgung des Kalbes
b)
Entwicklung innovativer, präventiver Ansätze (Konzepte) und Produkte in Haltung, Management oder Fütterung zur Vermeidung von Kälbererkrankungen in der Aufzucht und Mastphase:
Präventionsmaßnahmen und Konzepte zur Früherkennung von Erkrankungen
Verbesserungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Hygiene
Etablierung zielgerichteter Impfstrategien und Impfverfahren
Entwicklung von Haltungseinrichtungen, -systemen und -techniken, die zur Prävention der Entstehung von Krankheiten beitragen
Entwicklung von Neuerungen/innovativen Lösungen in der Fütterungs- und Tränketechnik und entsprechenden Systemen (hin zu einer bedarfs- und tiergerechten sowie hygienischen Milch- oder Futteraufnahme, z. B. Zusammensetzung des Milchaustauschers, Abtränkeplan, Grobfutterversorgung, tiergesundheitliche Optimierung der Vollmilchnutzung im eigenen Betrieb)
Entwicklung biologischer und verfahrenstechnischer Ansätze und Prozesse zum Umgang mit nicht als Lebensmittel genutzter Vollmilch auf landwirtschaftlichen Betrieben
c)
Betriebsindividuelle und betriebsübergreifende Konzepte zur Minimierung von Erkrankungen sowie Strategien zur Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes in der Aufzucht- und Mastphase:
Etablierung zielgerichteter Gesundheits- und Hygienemaßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen
Innovative Lösungen zur Reduzierung der Notwendigkeit des Antibiotikaeinsatzes
Entwicklung von gesundheitsfördernden Ergänzungsfuttermitteln oder Futtermittelzusatzstoffen (z. B. Pro- und Präbiotika)
Innovative Lösungen zum Parasitenmanagement (u. a. Reduktion der Resistenzbildung durch Antiparasitika)
d)
Instrumente zur Unterstützung der Verbesserungen des Bestands- und Tiermanagements in der Kälber- und Jungviehaufzucht:
Innovative Tools und Unterstützungssysteme für die Vitalitäts- und Gesundheitserfassung und -überwachung
Entwicklung innovativer Sensoren zur Erfassung und Überwachung des Befindens und des Gesundheitszustands im Kälber- und Jungviehbereich
Digitale Verfahren und Techniken als Dokumentationsunterstützung und Entscheidungshilfe-Tool (u. a. in der landwirtschaftlichen oder tierärztlichen Beratung)
e)
Entwicklung züchterischer Verfahren und Maßnahmen zur Verbesserung der Kälber- und Jungviehgesundheit mit dem Ziel der Verbesserung der Vitalität und Resilienz der Kälber
f)
Innovative Konzepte, Techniken und Produkte zur Verbesserung/Optimierung der Kälbermast (auch milchbetonter Rassen) und Kälbertransporte im Hinblick auf Tiergesundheit und Tierschutz
g)
Erarbeitung neuer Ansätze in der mutter- und ammengebundenen Kälberaufzucht (vor allem auch Konzepte für die Umsetzung auf Milchviehbetrieben mit dem Ziel einer Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls der Kälber)

Bei der Entwicklung der Projektidee sowie Skizzeneinreichung sind grundsätzlich alle vorhandenen nationalen und internationalen Erkenntnisse zur Kälber- und Jungviehgesundheit zu berücksichtigen.

3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit einem eventuell geplanten Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist u. a. die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum haben oder anstreben.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Internationale Verbünde sind erwünscht und möglich, sofern Projektpartner mit Sitz außerhalb Deutschlands folgende Voraussetzungen erfüllen:

die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse muss vorrangig in Deutschland erfolgen und
die ausländischen Projektpartner bestreiten ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln oder erhalten dafür in ihrem Heimatland Fördermittel.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1).

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen (https://www.ble.de/innovationsfoerderung_merkblatt-fdmp/). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

6 Verfahren

6.1 Projektträger

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt (https://www.ble.de/):

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble
Referat 322 – Innovationen
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Ansprechpartnerinnen:

Frau Jessica Thiele
Telefon: 02 28/68 45-2018

Frau Isabel Schenk
Telefon: 02 28/68 45-2773

E-Mail: innovation@ble.de
De-Mail: innovation@ble.de-mail.de

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen https://foerderportal.bund.de/easyonline/.

6.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens

Donnerstag, den 3. März 2022, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist),

über easy-Online beim Projektträger einzureichen.

Neben dieser für die Fristwahrung maßgeblichen elektronischen Einreichung über easy-Online ist die komplette, unterschriebene Projektskizze zusätzlich parallel

als Papierdokument postalisch einzureichen oder

als Scan bzw. Foto über einen der folgenden Übermittlungswege vorzulegen:

E-Mail,
absenderbestätigte De-Mail.

Die zugehörigen Adressen sind in Nummer 6.1 zu finden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Projektskizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A 4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt, Zeilenabstand: 1,2-fach) substantielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind. Die Skizze ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.

Die Projektbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:

1.
Deckblatt mit Titel des Vorhabens und Akronym,
2.
Zielsetzung und Motivation, wissenschaftliche und technische Ziele, angestrebte Innovation unter begründeter Angabe des Technologiereifegrades (Technology Readiness Level [TRL]) zum Projektstart und -ende; Bezug des Vorhabens zu den in der Bekanntmachung genannten Fördergegenständen (maximal zwei Seiten),
3.
Stand der Wissenschaft und der Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten (maximal drei Seiten),
4.
Arbeitsplan (maximal fünf Seiten),
5.
Zeitplan (maximal zwei Seiten),
6.
Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
7.
Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine Seite).

Als Anhang ist zusätzlich beizufügen:

Kurzdarstellung der Projektpartner,
Vorkalkulationen/Finanzierungspläne,
Verwertungsplan „Skizzenphase“,
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“.

Der „Leitfaden für die Skizzeneinreichung“ und die Erläuterung der Technologiereifegrade (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Innovationen/Programm-BMEL/Vorlagen-Hinweise/vorlagen-hinweise_node.html im Abschnitt „Vorlagen und Hinweise für Skizzeneinreicher“) sind dabei zu beachten.

6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partner), vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Innovationskraft,
Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
überzeugender Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen, hohe Praxisrelevanz,
Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unabhängige Experten hinzuzuziehen, unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMEL und hat empfehlenden Charakter.

Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung über eine Förderung entschieden wird.

7 Inkrafttreten

Die Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 28. Oktober 2021

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dietz