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vom: 17.12.2025
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 26.01.2026 B1
Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Rahmenbekanntmachung
der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„Stärkung der offenen Bildungsinfrastrukturen (OE_Space)“
Bei der Umsetzung der vorliegenden Förderrichtlinie finden weiterhin die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P/ ANBest-Gk beziehungsweise die zum Zeitpunkt der Bewilligung jeweils gültige Nachfolgeregelung) Anwendung. Darunter sind auch Regelungen, die vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder in seiner Nachfolge vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erlassen wurden.
Sämtliche Unterlagen sind im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes zu finden
unter:
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Die OER-Strategie (Open Educational Resources – OER) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eröffnet einen innovativen Gestaltungsraum und setzt Impulse für tiefgreifende Veränderungsprozesse im Kontext digitaler Bildung. Sie reagiert auf die Anforderungen einer digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts und trägt zur Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit im Bildungssystem bei. Ziel der Strategie ist ein nachhaltiger Wandel der Lernkultur, der Kompetenzen für die aktive Teilhabe an einer digital geprägten Welt stärkt und die Modernisierung der Bildungslandschaft vorantreibt.
Freien Bildungsmaterialien – Open Educational Resources – kommt dabei eine zentrale Rolle zu. OER sind frei zugängliche, offen lizenzierte Lehr- und Lernmaterialien, die in Bildungszusammenhängen flexibel genutzt, angepasst und weiterentwickelt werden können. Durch ihre offene Nutz- und Gestaltbarkeit entstehen neue Möglichkeiten der Teilhabe und Mitgestaltung im Bildungsprozess.
Die Fördermaßnahmen des BMBFSFJ auf Grundlage der OER-Strategie zielen darauf ab, ein nachhaltiges, OER-förderliches Ökosystem zu entwickeln, das über die reine Bereitstellung von Inhalten hinausgeht. Es sollen zugleich offene Bildungspraktiken – sogenannte Open Educational Practices (OEP) – gestärkt werden. OEP basieren auf den Prinzipien der Offenheit, Partizipation und Kollaboration und reichen von konkreten didaktischen Handlungen mit OER bis hin zu offenen Lehr- und Lernszenarien, in denen Ergebnisse frei geteilt werden.
Ein solches Ökosystem setzt eine technische Infrastruktur voraus, die eine einfache Handhabung von OER in Lehr- und Lernkontexten ermöglicht und die medienbruchfreie Gestaltung von OEP unterstützt. Im Fokus der Förderrichtlinie „OE_Space“ steht insbesondere das dritte Handlungsfeld der OER-Strategie: die Etablierung technischer Grundlagen und tragfähiger Strukturen für OER und OEP.
OE_Space setzt genau hier an und initiiert einen Ideenwettbewerb, der durch kreative Ansätze offene Bildungsinfrastrukturen stärkt und ein digitales Ökosystem im Sinne von OER und OEP weiterentwickelt.
Offene Bildungsinfrastrukturen sollen den freien Zugang zu Bildung unterstützen. Sie ermöglichen uneingeschränkten Zugriff auf OER, erweitern die didaktischen Möglichkeiten offener Lehr- und Lernszenarien und unterstützen neue Formate der Kompetenzentwicklung bei Lernenden und Lehrenden. Durch die Vernetzung bereits bestehender Insellösungen werden Übergänge zwischen verschiedenen Plattformen, OER-Repositorien und -Referatorien angestrebt. Dies erfordert nicht nur die Entwicklung technischer Schnittstellen, sondern auch die Stärkung der Zusammenarbeit relevanter Akteure im Bildungsbereich. Neben technischen sind daher auch pädagogische, organisatorische und rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen, um offene Bildungspraxis nachhaltig zu fördern.
Die Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt in drei Wettbewerbsrunden im Zeitraum von 2026 bis 2028, jeweils mit einer Runde pro Jahr. Die vielversprechendsten Ideen werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausgewählt und mit finanziellen Mitteln unterstützt, um ihre Umsetzung in der Praxis zu erproben.
Es werden folgende Förderziele für den genannten Zeitraum verfolgt:
- a)
-
Schließung infrastruktureller Lücken, insbesondere durch vernetzte, modulare und interoperable Lösungen, die Insellösungen überwinden und den Aufbau eines nachhaltigen, OER-förderlichen Ökosystems unterstützen.
- b)
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Intensivierung der Zusammenarbeit relevanter Akteure im Bildungsbereich, um Synergien zu schaffen und bestehende Kompetenzen zu bündeln.
- c)
-
Stärkung der Offenheit, Partizipation und Kollaboration im Bildungskontext, durch tragfähige Bildungsinfrastrukturen, die die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze für offene Bildungspraktiken ermöglichen.
Die Ausschreibungen der Wettbewerbsrunden („Calls“) werden jeweils auf der Homepage der OER-Strategie unter https://www.oer-strategie.de/oe_space/ veröffentlicht.
1.2 Zuwendungszweck
Um die in Nummer 1.1 beschriebenen Ziele zu erreichen, werden Vorhaben gefördert, die
- a)
-
einen oder mehrere der im Folgenden in Nummer 2 genannten Themenschwerpunkte – sogenannte Challenges – adressieren und dadurch einen Beitrag zur Stärkung offener Bildungsinfrastrukturen leisten,
- b)
-
dabei die Vernetzung bestehender Insellösungen im Bereich offener Bildungsinfrastrukturen anstreben und/oder bestehende Bildungsinfrastrukturen um OER- und OEP-förderliche Komponenten erweitern und
- c)
-
technische, organisatorische, didaktische und/oder rechtliche Fragestellungen berücksichtigen, um unterschiedliche Expertisen zu bündeln und gemeinsam bedarfsorientierte, tragfähige Lösungen für offene Bildungsinfrastrukturen zu entwickeln.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben müssen als Open-Source-Lösungen und/oder als OER auf etablierten Strukturen (zum Beispiel Repositorien oder Plattformen) bereitgestellt werden. Dies umfasst sowohl Software als auch prototypische innovative Prozesse, Lösungsansätze, neue Werkzeuge, Leitfäden, Standards und andere entwickelte Materialien.
1.3 Rechtsgrundlagen
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei einer Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bilden § 96 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (zur Finanzierung) und § 34 BHO sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften die Rechtsgrundlagen für eine Förderung.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung der Europäischen Kommission (EU-Kommission) gewährt.1
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelvorhaben, die einen Beitrag zu den in Nummer 1.1 genannten Zielen leisten können. Der wesentliche Fokus der Bekanntmachung liegt auf der gezielten Förderung kompakter Innovationsprojekte, die in Form von vernetzten, modularen und automatisierten Lösungen sowie strukturellen Verbesserungen umgesetzt werden.
Durch diese Förderung trägt der Ideenwettbewerb dazu bei, technische Insellösungen zu überwinden, organisatorische Hürden abzubauen und ein koordiniertes, zugängliches und nachhaltiges Ökosystem für offene Bildungspraxis weiterzuentwickeln.
Gefördert werden kreative Lösungsansätze, die sich an folgenden Challenges orientieren:
- A.
-
Didaktik & Usability: Weg von der Ablagelogik hin zu Abläufen der Bildungspraxis.
- –
-
Wie können offene Bildungsinfrastrukturen und digitale Tools sinnvoll in den Lehr- und Lernprozess integriert werden, um den Bildungsalltag bestmöglich zu unterstützen?
- –
-
Wie kann die Usability offener Bildungsinfrastrukturen gestaltet beziehungsweise verbessert werden, damit sie den Abläufen der Bildungspraxis gerecht wird und diese intuitiv nutzbar sind?
- B.
-
Integration & Automatisierung: Weg von Insellösungen hin zu einem vernetzten Ökosystem für offene Bildungspraxis.
- –
-
Wie können die Abläufe der Bildungspraxis durch Automatisierung der Prozesse erleichtert werden (beispielsweise durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder die automatisierte Generierung von Metadaten)?
- –
-
Wie können automatisierte Prozesse und verbundene Systeme den Bildungsalltag erleichtern? Wie können Lösungen zur reibungslosen Integration unterschiedlicher Systeme aussehen?
- C.
-
Aktualität & Qualität: Weg von Dubletten hin zu aktuellen, zuverlässigen Lernmaterialien.
- –
-
Wie bleibt Lernmaterial stets aktuell und datenschutzkonform?
- –
-
Welche Mechanismen zur Sicherung der Qualität und Relevanz von OER/OEP bieten sich an (beispielsweise durch das Training von KI-Modellen)?
- D.
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Tradition & Innovation: Weg vom statischen Content hin zu kreativen Bildungsabläufen.
- –
-
Was hat sich bewährt und sollte in andere Bereiche übertragen werden – und wo ist Veränderung nötig –, um bestehende Bildungsinfrastrukturen OEP- und OER-förderlich zu gestalten?
- –
-
Welche innovativen Technologien oder Ansätze können diese Traditionen sinnvoll ergänzen? Wie können KI und moderne Technologien traditionelle Stärken erhalten und gleichzeitig die Bildungsinfrastrukturen neu definieren?
- E.
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Change Management & Kollaboration: Weg von geschlossenen Bildungsinfrastrukturen hin zu einer Kultur des Teilens.
- –
-
Wie können innovative Bildungsinfrastrukturen die Kultur des Teilens und OEP unterstützen?
- –
-
Wie kann eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen kreativen Lehrkräften, innovativen IT-Expertinnen und -Experten, Akteuren der Mediendistribution und digital vernetzten Lernenden aussehen, um passgenaue, kreative Lösungen für offene Bildungsinfrastrukturen zu entwickeln?
Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen können die Challenges in ihrer Schwerpunktsetzung angepasst oder erweitert werden. Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, werden diese im jeweiligen Call bekanntgegeben.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Akteurinnen und Akteure aus Bildung, Wissenschaft, Praxis und öffentlicher Verwaltung. Der Wettbewerb richtet sich an Personen mit technischem Know-how, wie Entwicklerinnen und Entwickler oder Start-ups, die neue Lösungen für den digitalen Bildungsbereich gestalten. Gleichzeitig sind Lehrende und Lernende eingeladen, ihre Perspektiven aus der Bildungspraxis einzubringen und zum Beispiel Ideen zur Weiterentwicklung von OER und OEP vorzuschlagen. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen sind angesprochen – insbesondere dort, wo offene Bildungsstrukturen bereits genutzt werden und zum Beispiel nachhaltig verankert werden sollen.
Dazu zählen insbesondere
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Personen mit Mindestalter von 18 Jahren,
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Zusammenschlüsse von Personen, beispielsweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), siehe dazu Nummer 4,
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öffentliche (Bildungs- und Forschungs-)Einrichtungen, Vereine, Verbände und gemeinnützige Unternehmen (zum Beispiel gGmbh, gUG oder gAG),
- –
-
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups,
- –
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Gebietskörperschaften.
Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben auf Ausgabenbasis, die von einer Person, einem Zusammenschluss von Personen (zum Beispiel als GbR) oder einer Organisation beantragt werden.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird der Wohnsitz, das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Das BIBB kann sich entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorgaben des § 34 BHO in Einzel-/Verbundvorhaben beteiligen. Es ist unbeschadet seiner Rechtsstellung als vom Bund grundfinanzierte, bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts antragsberechtigt.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).2
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben, die mindestens eine der Challenges aufgreifen – wie sie in dieser Förderrichtlinie in Nummer 2 oder im jeweiligen Call beschrieben sind – und dazu konkrete Lösungen entwickeln.
Antragsteller müssen die relevante Expertise im Bildungsbereich nachweisen können. Dies kann fachliche, didaktische, technische oder rechtliche Expertise umfassen oder vergleichbare Kenntnisse, die neue Perspektiven eröffnen und einen Beitrag zur Stärkung offener Bildungsinfrastrukturen leisten.
Die Ergebnisse müssen unter einer offenen Lizenz veröffentlicht und frei zugänglich sowie nachnutzbar sein, um die Skalierbarkeit und Weiterentwicklung durch die Community zu ermöglichen. Sofern dies in Einzelfällen nicht möglich ist, kann in begründeten Ausnahmefällen eine kommerzielle Nutzung zugelassen werden.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet,
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im Sinne einer verbesserten Sichtbarkeit gegebenenfalls die eigenen Angebote und Ergebnisse auf der Website zur Begleitung der OER-Strategie darzustellen,
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alle während der Projektarbeit erarbeiteten Ergebnisse und Artefakte kontinuierlich innerhalb der Projektlaufzeit unter geeigneten Lizenzen als OER (CC-0 oder CC-BY) beziehungsweise als Open-Source-Software (zum Beispiel MIT) zu veröffentlichen,
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ihre Ergebnisse zum Projektabschluss bei einer Online-Veranstaltung und/oder einer der Veranstaltungen im Rahmen der OER-Strategie zu präsentieren,
- –
-
mit der nationalen Informationsstelle OERinfo zu kooperieren und die Projektergebnisse bei Bedarf über weitere Plattformen (zum Beispiel MUNDO, HuBBs, WLO) zu verbreiten, um die Breitenwirkung der geförderten Maßnahmen zu unterstützen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden kompakte Innovationsprojekte, die zeitnah Ergebnisse liefern und diese in die Praxis überführen, um flexibel auf die Dynamik technologischer Entwicklungen reagieren zu können. Die Laufzeit zur Umsetzung der geförderten Vorhaben beträgt in der Regel sechs Monate.
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages (als Tagespauschale für jeden vollen Arbeitstag, 8 Stunden) gemäß dem im Antrag dargestellten Arbeitsplan. Die Höhe der Tagespauschale wird im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung in Abhängigkeit vom Schwerpunkt des Calls festgelegt. Die Anzahl der kalkulierten Arbeitstage soll in einem angemessenen Verhältnis zur Komplexität und Umsetzbarkeit der eingereichten Idee stehen.
Die Höhe der Zuwendung wird auf Basis der angegebenen Arbeitstage berechnet, jedoch maximal bis zur festgelegten Obergrenze von insgesamt 90 000 Euro für die Umsetzung.
Über die Pauschale hinausgehende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
Die Vorgaben der De-minimis-Verordnung sind zu berücksichtigen (siehe Anlage).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBFSFJ oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
7 Verfahren
Um insbesondere neue Antragstellende zu ermutigen, setzt das BMBFSFJ auf ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren. Ein schneller Bewerbungsprozess sowie die Reduzierung administrativer Hürden bei Antragstellung, Durchführung und Abrechnung durch das Wettbewerbsformat sollen eine breite Beteiligung ermöglichen und innovative Projekte fördern.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBFSFJ derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender
Digitalisierung in der Bildung
Kennwort: OE_Space
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fachliche Ansprechpersonen:
Frau Nadja Dietze (Telefon: 0228/3821-1006)
Frau Dr. Kathrin Knautz (Telefon: 0228/3821-1694)
E-Mail: oer@dlr.de (bitte bei Anfragen über E-Mail das Kennwort OE_Space im Betreff
verwenden)
Internet: https://www.oer-strategie.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare%20&formularschrank=bmftr abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Es sind insgesamt drei Wettbewerbsrunden vorgesehen, die über entsprechende Calls veröffentlicht werden. Diese werden auf der Homepage der OER-Strategie unter www.oer-strategie.de/oe_space/ veröffentlicht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen jeweils ab dem im Call genannten Datum vor dem Einreichungsstichtag in digitaler Form über die Homepage der OER-Strategie eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über www.oer-strategie.de/oe_space/, wo auch alle für die Teilnahme am Ideenwettbewerb erforderlichen Informationen zu den jeweiligen Calls bereitgestellt werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze soll folgende Informationen enthalten:
- –
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Ideendarstellung: Beschreibung der konkreten Idee und des angestrebten Ergebnisses
- –
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Challenge-Zuordnung: Angabe der adressierten Challenge(s)
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Problemstellung: Darstellung des Handlungsbedarfs und des Stands der (technologischen) Entwicklungen
- –
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Zielgruppe(n): Beschreibung der anvisierten Zielgruppe(n)
- –
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Umsetzungsplan: Skizzierung des Arbeitsplans mit Meilensteinen
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Arbeitsaufwand: Angabe der voraussichtlich benötigten Arbeitstage (à 8 Stunden)
- –
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Stärkenprofil: Darstellung der relevanten fachlichen, didaktischen, technischen oder rechtlichen Expertise
- –
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Verwertungsperspektiven: Beschreibung des geplanten Praxiseinsatzes und möglicher Anschlussaktivitäten
Die Projektskizze sollte in der Regel eine Seite nicht überschreiten, damit die wichtigsten Informationen klar und fokussiert dargestellt werden. Im Fall einer Einladung zum anschließenden Pitch-Event, das als Online-Veranstaltung durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, auf weitere Aspekte einzugehen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- –
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Innovationsgrad und Bezug zu den Challenges (und dadurch zum dritten Handlungsfeld der OER-Strategie): Wie neuartig und praxisnah sind die zu entwickelnden Lösungen? Inwieweit tragen die Maßnahmen zur Schließung infrastruktureller Lücken und zur Weiterentwicklung eines OEP-förderlichen Ökosystems in der digitalen Bildung bei?
- –
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Offenheit, Nachnutzbarkeit und Plattformunabhängigkeit: Inwieweit sind die zu erwartenden Lösungen, Werkzeuge und/oder Inhalte langfristig nutzbar, übertragbar und weiterentwickelbar? Wie ist die Plattformunabhängigkeit gewährleistet?
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Expertise der Antragstellenden und Wettbewerbsfähigkeit: Welche einschlägige fachliche, technische, didaktische und/oder rechtliche Expertise bringt die antragstellende Person oder Institution mit? In welchem Maß besteht eine Anbindung an relevante Netzwerke, Communities und Strukturen im Bildungsbereich und/oder im Kontext von OER und OEP? Inwiefern ist die umzusetzende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Qualität, Relevanz und Innovationspotenzial – im Verhältnis zum geplanten Aufwand (zum Beispiel Anzahl der Arbeitstage) überzeugend und wettbewerbsfähig?
Vielversprechende Projektskizzen, die die formalen Anforderungen erfüllen, werden im Rahmen eines Pitch-Events präsentiert. Die Vertretenden ausgewählter Ideen erhalten hierfür eine Einladung und stellen ihre Ansätze im Pitch-Event vor. Nur im Pitch-Event vorgestellte Ideen werden im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt. Im Anschluss an die Präsentation werden entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungsergebnissen die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) vorzulegen. Die Projektskizze bildet die Grundlage der Vorhabenbeschreibung, die eine ausführlichere Darstellung der Idee ermöglicht. Der zulässige Umfang des Antrags ist vom jeweiligen Call abhängig und wird dort spezifiziert.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBFSFJ auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2031, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus. Sollte die De-minimis-Verordnung nicht verlängert und durch eine neue De-minimis-Verordnung ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen De-minimis-Verordnung vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt werden.
Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ingo Ruhmann
Bei der Gewährung von De-minimis-Beihilfen sind die Vorgaben der in Nummer 1.3 (Rechtsgrundlagen) genannten beihilferechtlichen Norm zu berücksichtigen.
1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger
Nach Artikel 3 Absatz 2 der De-minimis-Verordnung darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Euro nicht übersteigen. Die Vorgaben des Artikels 2 der De-minimis-Verordnung zum Begriff „ein einziges Unternehmen“ sind dabei zu berücksichtigen.
Der Antrag auf Förderung nach dieser Förderrichtlinie gilt als Erklärung, dass der Antragsteller die Anwendung der De-minimis-Verordnung als Rechtsgrundlage anerkennt und die hierin festgeschriebenen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere, dass durch die Fördermaßnahme die geltenden Fördergrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Kumulierung von staatlicher Förderung für das betreffende Vorhaben/die betreffende Tätigkeit.
Der Antragsteller verpflichtet sich darüber hinaus, dass er im Fall der Gewährung einer De-minimis-Förderung alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen mindestens für drei Jahre aufbewahrt.
2 Umfang der Zuwendung/Kumulierung
De-minimis-Beihilfen dürfen nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die beziehungsweise der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.
- 1
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2831/oj).
- 2
- Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).