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vom: 16.09.2016
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 05.10.2016 B8
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 24/16/31
zum Demonstrationsvorhaben
„Indikatoren zur Früherkennung von Nitratfrachten im Ackerbau“
Interessenbekundungsverfahren
Für die Teilnahme am Demonstrationsvorhaben „Indikatoren zur Früherkennung von Nitratfrachten im Ackerbau“ suchen wir landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft landwirtschaftliche Praxisbetriebe zur Mitwirkung im Demonstrationsvorhaben „Indikatoren zur Früherkennung von Nitratfrachten im Ackerbau“.
Die Europäische Union stellt mit der Nitratrichtlinie* deutlich höhere Anforderungen an die Mitgliedstaaten, um Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in die Gewässer zu reduzieren. Mit diesem Demonstrationsvorhaben soll aufgezeigt werden, in welchem Umfang durch die erhöhten Anforderungen der zu erwartenden novellierten Düngeverordnung (DüV) die Nitratfrachten ins Grundwasser gegenüber den vorangegangen Jahren reduziert werden, und zwar noch bevor dies durch das Nitratmonitoring an den deutschen Messstellen des EU-Nitratmessnetzes angezeigt wird.
In repräsentativen Regionen, u. a. mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern, werden in den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Testgebiete mit insgesamt 48 Demonstrationsbetrieben unterschiedlicher Betriebsform eingerichtet. Nach Implementierung der neuen DüV wird in diesen Demonstrationsbetrieben der Ausgangszustand hinsichtlich der N-Bilanzen (u. a. Schlagbilanzen, Hoftorbilanzen und Feld-Stall-Bilanzen) erhoben und über den Projektzeitraum kontinuierlich fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage lässt sich die Entwicklung des Nitrat-Auswaschungspotentials jedes Betriebs vor und nach der Umstellung der Düngung auf die Vorgaben der novellierten DüV verfolgen und bewerten. Neben diesen rechnerisch-kalkulatorischen Erfolgsindikatoren erfolgt die Ermittlung potentieller Nitratauswaschungsverluste auf repräsentativen Ackerflächen der Betriebe durch die Messung von Frühindikatoren, die sich in der Trinkwasserschutzberatung vielfach bewährt haben (z. B. Nachernte- und Herbst-Nmin sowie Nitrattiefenprofile bis 3 m).
Im Projektverlauf werden auf Betriebsebene bekannte und bewährte wie auch neu entwickelte Frühindikatoren zu einem praktikablen Frühindikatorsystem weiterentwickelt, mit der Zielsetzung, diese in die Monitoringverfahren der Länder zu implementieren und bei der Nitratberichterstattung gegenüber der EU zu nutzen. Dadurch kann das Ziel des Berichts, die Auswirkung des deutschen Aktionsprogramms auf die Gewässer zu bewerten, umfassender erreicht werden.
Das Projekt wird geleitet und koordiniert durch das Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts. In den Testgebieten werden regionale Dienstleister die Datenerhebung in den Betrieben sowie die Ermittlung der Frühindikatoren harmonisiert durchführen.
Das Projekt ist zunächst bis zum 31. Dezember 2019 bewilligt. Eine Verlängerung auf bis zu neun Jahre ist denkbar.
Für das Testgebiet „Querfurter Platte“ in Sachsen-Anhalt werden 12 Betriebe mit reinem bzw. einem hohen Anteil Ackerbau gesucht, die sich als Demonstrationsbetriebe an diesem Demonstrationsvorhaben beteiligen möchten.
Zur Teilnahme als Demonstrationsbetrieb bedarf es folgender Anforderungen:
- 1.
-
wirtschaftlich erfolgreicher und fachlich qualifiziert geführter Vollerwerbsbetrieb mit Schwerpunkt Ackerbau,
- 2.
-
Ackerschlagkarteiführung (möglichst elektronisch) mit lückenloser Aufzeichnung aller Anbaudaten, N-Zufuhren und einer genauen Ernteerfassung der vergangenen fünf Jahre,
- 3.
-
bei Nutztierhaltung Bereitschaft zur Weitergabe der Tierhaltungsdaten gemäß HI-Tier der vergangenen fünf Jahre,
- 4.
-
Vorliegen betriebseigener Bodenanalysen sowie ggf. Wirtschaftsdüngeranalysen der letzten Jahre,
- 5.
-
vollständige Dokumentation über den Einsatz von mineralischen und organischen Düngern (Herkunft, Zusammensetzung, Ausbringungszeit und -menge),
- 6.
-
Anbau von mindestens drei Ackerkulturen (= potentielle Marktfrüchte),
- 7.
-
mindestens 50 % der Betriebsfläche sollte innerhalb des Testgebiets liegen und eine N-Probenahme bis zu 3 m Tiefe zulassen,
- 8.
-
der Anteil von Futterbaufläche und von Grünland sollte möglichst nicht über 30 % der LN liegen,
- 9.
-
der Anbau von Sonderkulturen und Dauerkulturen sollte möglichst unter 5 % der LN betragen,
- 10.
-
Bereitschaft zur Weitergabe von betriebsspezifischen Daten sowie zur Zusammenarbeit mit dem betreuenden Dienstleister in der Region,
- 11.
-
Bereitstellung von zwölf Ackerschlägen zur Durchführung von Messungen stofflich-analytischer Frühindikatoren (z. B. Nachernte-Nmin, Herbst-Nmin, Nitrattiefenprofile, etc.) sowie zur Erfassung weiterer Parameter, auch durch Mitarbeiter des Julius Kühn-Instituts,
- 12.
-
Bereitschaft zur Teilnahme an Treffen zum projektinternen Austausch und Informationsveranstaltungen.
Der Betrieb erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 600 Euro sowie zeitnah die betrieblichen Ergebnisse des Frühindikatoren-Messprogramms in aufbereiteter Form zur weiteren Verwendung (z. B. für Düngeplanung, Nährstoffvergleich gemäß DüV).
Die erhobenen Daten der ausgewählten Betriebe und Schläge werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet und verarbeitet. Der vertrauliche Umgang mit allen im Zusammenhang mit diesem Projekt erhaltenen und ermittelten Daten wird in einer Kooperationsvereinbarung allen Beteiligten zugesichert.
Informationen zum Vorhaben:
Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit dem Julius Kühn-Institut „Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde“ (Dr. Oliver Stock, Telefon +49 5 31/5 96 23 35, E-Mail: oliver.stock@julius-kuehn.de) Kontakt aufzunehmen.
Interessenbekundung:
Die formlose Interessenbekundung erfolgt schriftlich per Post
bis zum 15. November 2016 |
bei der BLE und soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin wird um eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Schwerpunkte der Erzeugung, Fruchtfolge, Düngung, Viehbesatzdichte) gebeten.
Von den Bewerbern werden nach den oben genannten Anforderungen die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.
Postanschrift für den Versand der Interessenbekundungen:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 314, Projektträger Agrarforschung
Terminsache Bekanntmachung Nr. 24/16/31
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner in der BLE:
Dr. Kaja Rehbein (Telefon: +49 2 28/68 45 37 75, E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de)
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang der Interessenbekundung ist der Eingang auf dem Postweg (Posteingangsstempel). Die BLE behält sich vor, die Vorlagefrist bei Bedarf zu verlängern.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Fink
- *
- Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, 91/676/EWG