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Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Änderung
der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030
– Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Vom 6. November 2025

Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung vom 5. Februar 2024 (BAnz AT 29.02.2024 B4), die zuletzt mit Bekanntmachung vom 27. August 2025 (BAnz AT 12.09.2025 B3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nummer 7 wird wie folgt geändert:

In Satz 2 wird die Angabe „30. April 2026“ durch die Angabe „31. August 2026“ ersetzt.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. November 2025

Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Im Auftrag
Dr. H. Snell