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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Richtlinie
zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben
in Wissenschaft und Forschung zum Thema
„KI-gestützte Robotik für Anwendungen in der realen Welt“
zwischen Europa und Japan
im Rahmen der European Interest Group CONCERT-Japan
im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland

Vom 30. April 2026

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Japan ist eine wichtige Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik vieler europäischer Länder. Die European Interest Group (EIG) CONCERT-Japan ist eine gemeinsame internationale Initiative zur Unterstützung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Ländern und Japan in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation. Die EIG CONCERT-Japan fördert nicht nur die Verbindungen zwischen Europa und Japan, sondern ist auch ein koordiniertes Netzwerk, das von gemeinsamen akademischen Interessen sowie von sozialen, interdisziplinären und globalen Anliegen geprägt ist.

Es wird erwartet, dass KI1-gestützte Robotik eine Schlüsselrolle in der nächsten Welle der digitalen Transformation spielen wird. Sie wird die Art und Weise verändern, wie wir arbeiten, leben und mit unserer Umwelt interagieren, und eine Vielzahl von Vorteilen bieten, darunter eine höhere Produktivität in der Industrie, mehr Sicherheit bei Arbeiten in gefährlichen Umgebungen sowie eine bessere Unterstützung älterer Menschen in einer alternden Gesellschaft, um nur einige zu nennen. Technologische Fortschritte in den Bereichen KI, Sensorik und Datenverarbeitung ermöglichen es Robotern nun, komplexe Aufgaben auszuführen, Entscheidungen in Echtzeit zu treffen und sich in Echtzeit an veränderte Bedingungen anzupassen. Dadurch können sie mit Menschen in Fabrikhallen zusammenarbeiten, die Logistik optimieren, im Gesundheitswesen assistieren, die Altenpflege unterstützen und die landwirtschaftliche Produktivität steigern. Diese technologischen Entwicklungen und die damit verbundenen erweiterten Fähigkeiten verbessern nicht nur die operative Leistung bestehender Prozesse, sondern eröffnen auch neue Möglichkeiten zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen – von industrieller Innovation und Dienstleistungserbringung bis hin zu Katastrophenhilfe und Umweltüberwachung.

Mit dieser Förderrichtlinie wird dazu aufgefordert, neuartige Ansätze, Technologien und Methoden zu erforschen, die auf den Stärken der japanischen und europäischen Forschungsgemeinschaften aufbauen, um den Bereich „KI-gestützte Robotik für Anwendungen in der realen Welt“ voranzubringen.

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland sowie des Aktionsplans „Robotikforschung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Die Vorhaben sind der „Strategischen Projektförderung“ zuzuordnen. Mit dem diesjährigen thematischen Schwerpunkt „KI-gestützte Robotik für Anwendungen in der realen Welt“ werden zwei Handlungsfelder des Aktionsplans Robotikforschung adressiert: „Robotik-Spitzenforschung bündeln und vernetzen“ sowie „Intelligente Robotik von der Forschung in die Anwendung bringen“.

1.1 Förderziel

Die rasante Entwicklung der KI-gestützten Robotik verändert die Industrie, den Dienstleistungssektor und die Gesellschaft insgesamt, indem sie neue Möglichkeiten in verschiedenen komplexen realen Umgebungen eröffnet. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist die Entwicklung KI-gestützter Robotersysteme für praktische Anwendungen. Diese sollen in der Lage sein, in dynamischen, unstrukturierten und menschenzentrierten Umgebungen der realen Welt zu operieren und konkrete Lösungen für drängende gesellschaftliche Herausforderungen bieten. Beispielsweise können durch Verbesserung der Wahrnehmung, Lernfähigkeit und Interaktion von Robotern effizientere und flexiblere industrielle Prozesse, mehr Sicherheit in gefährlichen Umgebungen sowie effektivere Dienstleistungen in Bereichen wie Logistik, Landwirtschaft, Umweltüberwachung, Gesundheitswesen und Katastrophenhilfe ermöglicht werden und so zu mehr Resilienz, Nachhaltigkeit und Lebensqualität beitragen.

Die Weiterentwicklung der KI-gestützten Robotik erfordert interdisziplinäre Forschung und innovative Ansätze, die technologische Fortschritte in den Bereichen Wahrnehmung, Manipulation und Mensch-Roboter-Interaktion mit neuen Anwendungen verbinden, die sicher, sozial verantwortlich und auf die Bedürfnisse der realen Welt ausgerichtet sind. Um zu dieser Entwicklung beizutragen, zielt diese Förderrichtlinie darauf ab, gemeinsame Forschungsprojekte mit japanischen und europäischen Partnern zu fördern, die sich mit zentralen wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen bei der Entwicklung von KI-gestützter adaptiver, autonomer und intelligenter Robotik befassen.

1.2 Zuwendungszweck

Der Zuwendungszweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von Forschungsvorhaben im Bereich „KI-gestützter Robotik“ in Kooperation mit europäischen und japanischen Partnern. Dabei liegt der Schwerpunkt zum einen auf dem Auf- und Ausbau von Kooperationen und Partnerschaften von deutschen, japanischen und beteiligten europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die darauf ausgelegt sind, neues Wissen und Kenntnisse für das Thema „KI-gestützte Robotik für Anwendungen in der realen Welt“ zu generieren und die multilaterale Wissenschaftskooperation in diesem Bereich zu intensivieren. Zum anderen soll durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen ein Mehrwert für alle beteiligten Partner generiert werden.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte zum Beispiel beim BMFTR, bei der Europäischen Union oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft dienen.

Partner aus den folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen dieses EIG-CONCERT-Japan Joint Call von den unten genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden. Die finale Liste der Partner kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der multilateralen Förderbekanntmachung auf der Internetseite http://www.concert-japan.eu eingesehen werden; diese kann weitere Partner einschließen.

Bulgarien Bulgarian National Science Fund (BNSF)
Deutschland Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Estland Estonian Research Council (ETAG)
Frankreich Centre national de la recherche scientifique (CNRS)
Italien Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR)
Japan Japan Science and Technology Agency (JST)
Polen National Centre for Research and Development (NCBR)
Slowakei Slovak Academy of Sciences (SAS)
Spanien Agencia Estatal de Investigación (AEI)
Tschechien Ministry of Education, Youth and Sports (MEYS)
Türkei Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)
Ungarn National Research, Development and Innovation Office (NRDIO)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei sowie in Japan genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die sich entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan und aus den beteiligten europäischen Ländern (siehe Nummer 1.2) auf die Erforschung KI-gestützter Robotik für Anwendungen in der realen Welt fokussieren.

Die Forschung ist nicht auf bestimmte Technologien, Ansätze oder Methoden beschränkt und kann sich mit Software- und Hardware-Aspekten der Robotik befassen, die mit Sensoren, Computer Vision, Big-Data-Erfassung, maschinellem Lernen und Deep Learning, natürlicher Sprachverarbeitung, Simultaneous Localization and Mapping und anderen KI-bezogenen Bereichen zusammenhängen.

Durch den Einsatz solcher Technologien können Projekte verschiedene Fähigkeiten abdecken, darunter unter anderem fortgeschrittene Wahrnehmungsfähigkeiten, Manipulation und Co-Manipulation, Lernen und Entscheidungs­findung sowie die Interaktion mit Menschen im Zusammenhang mit KI-gestützter Robotik.

Durch die oben genannten Technologien und Fähigkeiten soll die im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderte Forschung konkretes Potential für greifbare gesellschaftliche Vorteile aufzeigen. Beispielsweise soll gezeigt werden, wie verbesserte Wahrnehmung, Lernfähigkeit und Interaktion von Robotern effizientere und flexiblere industrielle Prozesse, mehr Sicherheit in gefährlichen Umgebungen sowie effektivere Dienstleistungen in Bereichen wie Logistik, Landwirtschaft, Umweltüberwachung, Gesundheitswesen und Katastrophenhilfe ermöglichen und so zu mehr Resilienz, Nachhaltigkeit und Lebensqualität beitragen.

Es werden interdisziplinäre Forschungsansätze gefördert, insbesondere als Teil ganzheitlicher Ansätze, die das gesamte Spektrum von Technologien über Fähigkeiten bis hin zu Anwendungen mit gesellschaftlichem Nutzen abdecken. Eine aktive Zusammenarbeit mit Interessengruppen wie der Industrie, politischen Entscheidungsträgern, Endnutzern und gesellschaftlichen Organisationen wird nachdrücklich empfohlen, um Relevanz und Wirkung sicherzustellen.

Alle Vorschläge müssen eine klare Relevanz für die Ziele der Ausschreibung aufzeigen sowie darlegen, wie die vorgeschlagene Forschung potentiellen gesellschaftlichen Nutzen sowohl für Japan als auch für den europäischen Raum erbringen kann.

Beispiele für Forschungsthemen sind unter anderem:

Mensch-Roboter-Kooperation bei der Flugzeugmontage unter Verwendung von Imitationslernen von erfahrenen Technikern
Aufgabenprogrammierung in natürlicher Sprache für autonome Baustellenroboter
kontinuierliches Lernverfahren für automatisierte Recycling- und Abfallsortieranlagen
adaptive Rollstühle mit geteilter Autonomie für Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen
Human-in-the-Loop-Lernen für Drohnen zur Ernteüberwachung
menschenbewusste Katastropheneinsatzroboter, die verstärktes Lernen für die Navigation durch Trümmer nutzen

Die oben aufgeführten Themen sind als Beispiele zu betrachten. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Forscher werden ermutigt, auch andere Themen zu untersuchen, die über die aufgeführten hinausgehen.

Ausgeschlossene Forschungsvorhaben: Vorschläge, die nicht in sinnvoller Weise sowohl KI als auch Robotik einbeziehen, wie beispielsweise rein auf KI ausgerichtete Forschung oder reine Robotikforschung ohne KI-Bezug. Ansätze, die sich auf nicht-adaptive KI-gestützte Robotik beschränken, wie zum Beispiel feste, vortrainierte oder offline trainierte neuronale Netze oder statische KI-basierte Kalibrierung ohne aktive Anpassung, sind ebenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus fällt Forschung, die sich ausschließlich auf medizinische KI-gestützte Robotik, militärische Anwendungen oder Mikrorobotik konzentriert, nicht in den Geltungsbereich dieser Förderrichtlinie.

Forschergruppen aus Ländern, die nicht am Joint Call beteiligt sind, können in den Projekten als zusätzliche Partner auftreten, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist schriftlich in Form eines „Confirmation Letter“ zu belegen.

Zur Vergrößerung des Netzwerks zwischen Japan und Europa wird Projektanträgen mit vier oder mehr Partnerländern besondere Beachtung geschenkt.

Es wird den Antragstellern unbedingt geraten, den englischen Bekanntmachungstext unter http://www.concert-japan.eu zu beachten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, deren Vorhaben in den Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten fallen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Institutionen), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann eine staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen2.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den Partnern darlegen.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind in Europa und Japan ansässige Forschende aufgefordert, Projektvorschläge einzureichen, die sich mit der Schnittstelle zwischen KI und Robotik befassen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf adaptiver Robotik, die während des Einsatzes in der Praxis lernt und sich anpasst, um in Echtzeit Fähigkeiten zu erwerben, die Leistung zu verbessern oder das Verhalten anzupassen, während sie mit ihrer Umgebung interagiert. Die Projektvorschläge sollten die konkreten Vorteile solcher KI-gestützten Robotik für gesellschaftlich relevante Bereiche wie Industrie, soziale Dienste, Logistik, E-Commerce, Katastropheneinsätze und Umweltanwendungen deutlich aufzeigen. Die Berücksichtigung von Sicherheits- und Datenschutzaspekten wird ebenfalls nachdrücklich empfohlen.

Nur transnationale Projekte können gefördert werden. Jedes Projekt muss mindestens einen japanischen Partner und mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen der in Nummer 1.2 genannten am Joint Call teilnehmenden europäischen Länder umfassen.

Für das gemeinschaftlich zu beantragende Projekt ist von den Projektpartnern je eine europäische und eine japanische Projektleitung (Koordinator) zu benennen. Diese beiden Koordinatoren repräsentieren das Projekt nach außen und sind für die internen Managementprozesse verantwortlich. Einer der beiden Koordinatoren (der „Principal Project Leader“) ist für die elektronische Skizzeneinreichung im Skizzentool PT-Outline (siehe auch Nummer 7.2.1) verantwortlich.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110).3

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI4-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit maximal 180 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und für Vorhaben von Forschungs- und Wissenschafts­einrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten möglichen Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Beantragt werden können

a)
Mittel für projektbedingt erforderliches Personal
b)
vorhabenbezogene Sachmittel und Mittel für Geräte
c)
in begründeten Fällen auch Mittel für Aufträge an Dritte
d)
Reisen und Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten

Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von deutscher Seite gilt:

Grundsätzlich sind Reisen innerhalb Deutschlands und in die Partnerländer, die in Nummer 1.2 genannt wurden, vorgesehen.

Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort in den Partnerländern, die in Nummer 1.2 genannt wurden, sowie die Aufenthaltsausgaben/-kosten sowie innerdeutsche Reisen werden gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtungen übernommen.

Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten von ausländischer Seite gilt:

Die Reisekosten/-ausgaben und Aufenthalte für Projektwissenschaftlerinnen und Projektwissenschaftler und Expertinnen und Experten auf ausländischer Seite werden durch das entsendende Land übernommen.

a)
Reisen zu internationalen Veranstaltungen
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben sowie die Aufenthaltskosten/-ausgaben, zum Beispiel für die Teilnahme an internationalen Konferenzen im In- und Ausland mit fachlichem Projektbezug, können nur im begründeten Ausnahmefall gemäß den jeweils geltenden Regularien der Einrichtung bezuschusst werden. Konferenzteilnahme­gebühren werden grundsätzlich nicht übernommen.
b)
Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotentiale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben beziehungsweise Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden zum Beispiel die Unterbringung der Gäste (in der Regel maximal 89 Euro pro Nacht/Person), der Transfer, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, die angemessene Bewirtung und gegebenenfalls die Anmietung von Räumlichkeiten. Bei der Bewirtung ist zu beachten, dass die Obergrenze von in der Regel 40 Euro netto pro Person und Tag bei ganztägigen Veranstaltungen nicht überschritten werden darf. Netto-Orientierungswerte für Mittagessen liegen in der Regel bei 15 Euro pro Person/Tag, für Abendessen bei 25 Euro pro Person/Tag (einschließlich Getränke). Es handelt sich hierbei nicht um Pauschalbeträge.
Von den Projektteams wird erwartet, dass sie an zwei gemeinsamen, vom EIG CONCERT-Japan Joint Call Secretariat organisierten Workshops (Mid-term und Final Workshop) in Europa teilnehmen und dafür entsprechend Budget (Reise- sowie Aufenthaltskosten beziehungsweise -ausgaben) einplanen.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat beziehungsweise den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (sogenannter Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat die EIG CONCERT-Japan ein Joint Call-Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen und des Begutachtungsverfahrens betraut ist.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: https://projekttraeger.dlr.de

Ansprechpersonen sind:

Fachliche Ansprechpartnerin:

Dr. Nicola Hartlieb

Telefon: +49 228/38 21-1409
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: nicola.hartlieb@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Birgit Ehrenberg

Telefon: +49 228/38 21-1471
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: birgit.ehrenberg@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=BMFTR abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://ptoutline.eu/app/eigjapan_jc2026) und von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu nutzen.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Auf Seiten der Partnerinstitutionen:

Antragstellern wird geraten, vor dem Einreichen der Projektskizze die jeweiligen institutionellen Förderkriterien der beteiligten Partner zu prüfen und/oder sich mit den Ansprechpartnern im jeweiligen Land beziehungsweise den jeweiligen Institutionen in Verbindung zu setzen, um Informationen zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Ausgaben/Kosten zu erhalten. Die jeweiligen institutionellen Förderkriterien sind in den „National and Regional Funding Regulations“ im englischen Joint Call Text auf der Projektinternetseite unter http://www.concert-japan.eu zu finden.

Die Koordinierung der Fördermaßnahme erfolgt durch:

European Interest Group (EIG) CONCERT-Japan Joint Call Secretariat
Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS)

Ms. Lea Debraux
E-Mail: concert-japan-jcs@cnrs.fr
Telefon: +33(0)1 44 96 40 11

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist für deutsche Antragsteller zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem EIG CONCERT-Japan Joint Call-Sekretariat

bis spätestens 22. Juli 2026 (10 Uhr)

zunächst die Projektskizzen in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline vorzulegen.

Für das gemeinschaftlich zu beantragende Projekt ist von den Projektpartnern je eine europäische und eine japanische Projektleitung (Koordinator) zu benennen. Einer der beiden Koordinatoren (der „Principal Project Leader“) ist für die elektronische Skizzeneinreichung im Skizzentool PT-Outline verantwortlich. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Das Format der Projektskizze ist vorgegeben und die genaue Gliederung ist unbedingt der Vorlage bei PT-Outline (Punkt „Upload Project description“) zu entnehmen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze sollte in der Regel zwölf Seiten (einschließlich Anlagen) nicht überschreiten.

In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

Allgemeine Informationen: Projekttitel, Akronym, Schlüsselworte, Informationen zu den Projektkoordinatoren und -partnern
Allgemeine Informationen zum Projekt: Zusammenfassung, Hauptziele, detaillierte Vorhabenbeschreibung, wissenschaftliche Exzellenz des Projekts und der Projektpartner, Projektmanagement
Arbeitsplan: Methoden, Zeitplan, Aufgabenverteilung der Partner
Finanzierungsplan: geschätzte Ausgaben/Kosten
Einschätzung der erwarteten Wirkung und Ergebnisse (Impact)
Mehrwert der multilateralen Kooperation

Das EIG-CONCERT-Japan Joint Call-Sekretariat wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen die eingereichten Projektskizzen auf die Einhaltung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen (zum Beispiel Einhaltung der nationalen Regularien, Übereinstimmung mit den Förderzielen und den in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkten, Anzahl der beteiligten Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben auf Englisch). Skizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

I.
Wissenschaftliche Exzellenz
Fachliche Qualität und Originalität
Ambition und Innovationspotential des Vorhabens
Scientific track-record der Antragsteller, Exzellenz der beteiligten Forschungsinstitutionen
II.
Wirkung und Ergebnisse
Wissenschaftlicher Nutzen und Mehrwert der multilateralen Kooperation
Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse
Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Integrierung neuer Kenntnisse
III.
Implementierung
Qualität und Effizienz der Methodologie
Plausibilität des Arbeitsplans
Komplementarität der Projektpartner
Nachhaltigkeit der Kooperation
Interdisziplinarität
Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern und Geschlechtergleichgewicht

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung, die unter Hinzuziehung eines international besetzten Gutachterkreises erfolgt, werden die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Bei Verbundprojekten auf deutscher Seite sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin beziehungsweise dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

I.
eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
II.
eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
a)
Realisierbarkeit des Arbeitsplans
b)
Plausibilität des Zeitplans
c)
Ausführliche Darstellung der Verwertung
III.
detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
a)
Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
b)
Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (II) und (III) genannten Kriterien bewertet:

Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Förderrichtlinie);
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe;
Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Förderrichtlinie;
Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung, Darstellung wissenschaftlich-technischer und gegebenenfalls wirtschaftlicher Risiken;
Organisation der Zusammenarbeit im Verbund;
Festlegung von Meilensteinzielen mit quantitativen und nachprüfbaren Kriterien.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen beziehungsweise Empfehlungen aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.

Bonn, den 30. April 2026

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Kathrin Meyer
1
KI = Künstliche Intelligenz
2
Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
3
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
4
FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation