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Änderung
der Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiative auf dem Gebiet der „IT-Sicherheit und Autonomes Fahren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“
Vom 7. Juli 2021
Die Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiative auf dem Gebiet der „IT-Sicherheit
und Autonomes Fahren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung
zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ vom 31. März 2016
(BAnz AT 22.04.2016 B5), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 22. August 2017
(BAnz AT 07.09.2017 B5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Nummer 9 wird um den folgenden Absatz ergänzt:
„Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante
inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie
entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2024 hinaus. Sollte die AGVO nicht
verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche
Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden
Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens
31. Dezember 2024 in Kraft gesetzt werden.“
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