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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bekanntmachung
über Entwürfe zur Neufassung von Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergieorganisation

Vom 18. Februar 2016

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Establishing the Safety Infrastructure for a Nuclear Power Programme“
(Draft Specific Safety Guide Step 8; December 2015)

der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Die Sicherheitsstandards werden von der IAEO unter der Beteiligung der Mitgliedsstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll ein weltweit hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Effekten ionisierender Strahlung bieten, und von den Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Ziel dieser Veröffentlichung ist es, Leitlinien zur Sicherheit in Übereinstimmung mit den IAEO-Sicherheitsstandards für die Staaten zu schaffen, die sich für ein Kernenergieprogramm interessieren und vorbereitende Maßnahmen treffen. In diesem Sinne werden 197 sicherheitsrelevante Maßnahmen vorgeschlagen, die innerhalb der ersten drei Phasen der Entwicklung des Kernkraft-Programms durchzuführen sind. Ein weiteres Ziel ist es eine Grundlage für ein hohes Maß an Sicherheit in der zugehörigen Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, sowie dem Rückbau zu erreichen.

Im Einzelnen gliedert sich der Leitfaden wie folgt:

1.
Introduction
2.
Implementing IAEA General Safety Requirements for the Establishment of the Safety Infrastructure
3.
Implementing the IAEA Specific Safety Requirements for the Establishment of the Safety Infrastructure

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Leitfaden zu übermitteln. Diese sollen insbesondere die folgenden Aspekte behandeln:

Relevanz und Nützlichkeit: Ist die Zielsetzung des Leitfadens angemessen und wird diese von dem vorliegenden Entwurf erreicht?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang des Entwurfs angemessen und vollständig?
Qualität und Verständlichkeit: Geben die im Entwurf aufgestellten Anforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik wieder und sind diese Anforderungen verständlich, eindeutig und kohärent?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese

bis zum 7. April 2016

an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat RS I 5
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

E-Mail: RSI5@bmub.bund.de
Telefon: 02 28/9 93 05 28 80

Den Entwurf des Leitfaden DS486 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim BMUB (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten geladen werden unter http:// www-ns.iaea.org/standards/documents/draft-ms-posted.asp?s=11&l=85.

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung der Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 18. Februar 2016

RS I 5 - 18311/03.04

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag
Weidenbrück