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Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien

Berichtigung
der Bekanntmachung Nr. 2/2014
über jugendgefährdende Trägermedien

Die oben genannte Bekanntmachung vom 19. Februar 2014 (BAnz AT 28.02.2014 B2) wird berichtigt.

Nach Abschluss des Bekanntmachungstextes müssen Ort und Datum wie folgt ­lauten:

„Bonn, den 19. Februar 2014“.