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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Richtlinie
zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika
im Bereich „Künstliche Intelligenz für gesellschaftliche Transformation“
(Südafrikanisch/deutsches Kooperationsforschungsprogramm 2025, ZADE-AI)

Vom 26. August 2025

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Deutschland und Südafrika haben in den vergangenen fast 30 Jahren ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation kontinuierlich ausgebaut. Die Wissenschaftskooperation beider Länder basiert dabei auf dem Abkommen zur Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) von 1996 zwischen dem deutschen Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und dem südafrikanischen Department of Science, Technology and Innovation (DSTI).

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland, der Afrika-Strategie des BMFTR (Handlungsfeld 4: Forschungszusammenarbeit zur Umsetzung der „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen; und Handlungsfeld 5: Synergiepotenziale nutzen) und der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (Zielfeld 1: Exzellenz durch weltweite Kooperation stärken; Zielfeld 2: Deutschlands Innovationskraft international entfalten; sowie Zielfeld 4: Die globale Wissensgesellschaft gemeinsam mit Schwellen- und Entwicklungsländern gestalten). Des Weiteren werden hierdurch Vereinbarungen und Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung sowie des BMFTR-Aktionsplans Künstliche Intelligenz gefördert.

Das Förderziel besteht in der Erweiterung und Stärkung der bilateralen Forschungszusammenarbeit sowie im Ausbau bestehender Forschungskapazitäten im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) in Deutschland und Südafrika und damit der Unterstützung der politischen Bemühungen zur Innovationsförderung in beiden Ländern. Die geförderten Projekte sollen einen Mehrwert in beiden Ländern erzielen, indem sie eine verbesserte Wissensgrundlage schaffen, den Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen erhöhen und gegebenenfalls neue Anwendungsbereiche erschließen. Förderziel ist außerdem ein verbesserter Zugang verschiedener akademischer Karrierestufen – insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu Ressourcen und (internationalem) Netzwerk – und damit der Erhalt der wissenschaftlichen Forschungslandschaft. Somit trägt die Förderung zur langfristigen Stabilisierung und Weiterentwicklung der Forschungskapazitäten bei, verbunden mit einem gesteigerten Erkenntnisgewinn und einer erhöhten gesellschaftlichen Relevanz.

Die Zielerreichung wird durch die Veröffentlichung der Ergebnisse, beispielsweise in wissenschaftlichen Zeitschriften oder mit Konferenzbeiträgen, durch die Anzahl erfolgreicher Bachelor-, Master- und Promotionsarbeiten sowie gemeinsame Anschlussvorhaben dokumentiert.

1.2 Zuwendungszweck

Mit der vorliegenden Förderbekanntmachung sollen bilaterale Verbundforschungsprojekte zwischen südafrikanischen und deutschen Hochschul- und/oder Forschungseinrichtungen finanziert werden, die sich mit der Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien befassen, die das Potenzial bieten, zu nachhaltiger gesellschaftlicher Transformation beizutragen.

Die zunehmende Verbreitung von KI in verschiedenen Lebensbereichen bietet ein enormes Potenzial für die Bewältigung von Herausforderungen, denen sich einzelne Bevölkerungsgruppen oder sogar die Gesellschaft als Ganzes gegenübersehen. Der Einsatz von KI bietet Chancen zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz oder zur Lösung drängender Umweltprobleme. Die geförderten Forschungsprojekte sollen daher herausarbeiten, welchen Beitrag KI zu gesellschaftlicher Transformation leisten und wie sie wirtschaftlich, ethisch korrekt und sozial gerecht eingesetzt werden kann. Die Anwendungen, die im Rahmen der geförderten Projekte entwickelt oder untersucht werden, sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und für eine möglichst große Zielgruppe nutzbar gemacht werden.

Damit die geförderten Projekte einen möglichst großen Mehrwert in beiden Ländern erzielen können, sollen sie dezidiert inter- und transdisziplinär arbeiten. KI-Technologien und -Anwendungen wie Blockchain, Maschinelles Lernen oder Quantentechnologien sollen in der Zusammenarbeit mit Interessengruppen aus Forschung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft praxisrelevant zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beitragen. Ein intensiver Austausch mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und mit Forschungsergebnisnutzenden sowie innovativen Einrichtungen in Deutschland und Südafrika ist gewünscht und ist seitens der Zuwendungs­empfänger darzulegen. Vorhandene Infrastrukturen und Plattformen sollten in die Projekte eingebracht und Daten gemeinsam genutzt werden.

Um die Erweiterung und Stärkung der bilateralen Forschungszusammenarbeit sicherzustellen, sollten Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation zwischen Südafrika und Deutschland aufweisen. Deshalb sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

Internationale Vernetzung: Förderung der Sichtbarkeit afrikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Kontinuität: Vorbereitung von Folgeaktivitäten (zum Beispiel in BMFTR-Fachprogrammen, forschungsrelevanten EU-Förderprogrammen)
Nachhaltigkeit: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere Frauen, in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zum Beispiel durch gezielte Begleit- und Mentoring-Programme.

Um sicherzustellen, dass durch die Förderrichtlinie auch der Zugang von insb. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu Ressourcen und Netzwerken gesteigert wird, haben die antragstellenden Forschungsverbünde diese in ihrer personellen Aufstellung zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz sowie in Südafrika genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Es werden bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundprojekte zwischen deutschen und süd­afrikanischen Partnern gefördert, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck innovative Lösungen für spezifische Probleme in den Bereichen Gesundheit, Klimawandel, Landwirtschaft, Energie, Finanzen/Blockchain, Quantentechnologien und maschinelles Lernen entwickeln und testen. Die Zusammenarbeit zwischen südafrikanischen und deutschen Forschenden soll den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Methoden erleichtern, um die Qualität und Wirksamkeit der Forschungsergebnisse zu erhöhen. Die Vorhaben sollten insbesondere eines der folgenden Unterthemen behandeln:

Gesundheit: Präzisionsmedizin; One Health; Gesundheitsdienste für abgelegene Gebiete (zum Beispiel Tele­medizin); Pandemievorsorge
Klimawandel: Klimaresilienz in ländlichen Gemeinden (Community-/Bürgerwissenschaft)
Landwirtschaft: Anpassung an den Klimawandel; Robotik
Energie: effiziente Energienutzungsmodelle; nachhaltige (energieeffiziente) KI
Finanzwesen: Blockchain
Quantentechnologien
Maschinelles Lernen

Darüber hinaus sollten Querschnittsaspekte wie Bildung, Ethik der KI und KI-Governance (was behindert KI und wie kann KI zur Gesellschaftsentwicklung beitragen?) berücksichtigt werden.

Anträge sollten die Ergebnisse relevanter europäischer, afrikanischer und (inter)nationaler KI-Initiativen berücksichtigen, die kürzlich abgeschlossen wurden, derzeit laufen oder sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Planung befinden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Am Verbund müssen sich sowohl auf südafrikanischer als auch auf deutscher Seite jeweils ein Principal Investigator (PI) beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die südafrikanische National Research Foundation (NRF) wird im Auftrag des DSTI eine zur vorliegenden Förderrichtlinie komplementäre Ausschreibung veröffentlichen (abrufbar unter https://www.nrf.ac.za/funding/nrf-call-for-proposals-for-funding-in-2025-and-2026/). Über das dort bereitgestellte Antragsportal (NRF-Connect) muss der südafrikanische PI die gemeinsame Projektskizze im Namen seines Verbundes einreichen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nummer 0110).2

Die Mitglieder des Verbundes müssen gemeinsam:

1)
relevante Forschungsfragen und -ansätze formulieren;
2)
den gemeinsamen Antrag über einen PI einreichen;
3)
die Projektaktivitäten durchführen;
4)
den Wissensaustausch koordinieren und die Anwendung, Verbreitung und Kommunikation der Projektergebnisse praxisnah an eine breite Gruppe möglicher Wissensnutzender unterstützen und
5)
die Verantwortung für die angemessene und rechtzeitige Berichterstattung übernehmen. Jeder Verbund kann nur einen gemeinsamen Antrag einreichen.

Eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zwischen den antragsberechtigten Verbundpartnern, die besagt, dass im Falle einer erfolgreichen Bewerbung innerhalb von zwei Monaten nach Projektbeginn eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wird, ist obligatorisch und sollte zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Eine unterzeichnete Kooperationsvereinbarung, in der die Leitung des Verbundes, die Aufgabenteilung, die Verwaltung der Ressourcen und die Verantwortung für die Ergebnisse zwischen den am Verbund beteiligten Organisationen festgelegt sind, ist obligatorisch, wenn die Projektskizze für eine Finanzierung ausgewählt wird. Daneben muss eine ausgefüllte Vorlage für den Wirkungspfad der gemeinsamen Skizze als Anhang beigefügt werden.

Der Verbund sollte mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Organisationen und Unternehmen sowie Interessens­gruppen (Gesellschaft/Nutzende/Stakeholder) aus Deutschland oder Südafrika zusammenarbeiten, die sich jeweils auf eigene Kosten am Projekt beteiligen können.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Projekte beträgt in der Regel bis zu vier Jahre. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, sollte 220 000 Euro pro Vorhaben, gegebenenfalls zuzüglich Projektpauschale, nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.4

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Die folgenden Ausgaben/Kosten sind förderfähig:

a)
Mittel für projektbezogenes Personal, das in Deutschland benötigt wird. Die Projekte erfordern ein hohes Maß an Koordination bzw. Erfahrung. Um das Projekt erfolgreich durchzuführen, kann bis zu einem Vollzeitäquivalent finanziert werden, das entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse nachweisen kann (in der Regel bis TVöD 13).
b)
Projektbezogene Sachmittel und Ausrüstung zur Finanzierung von projektbezogenen Ressourcen wie Verbrauchsmaterialien, Büromaterialien, Geräte.
c)
In begründeten Fällen können Mittel für Verträge mit Dritten beantragt werden.
d)
Reisen und Aufenthalte von deutschen und südafrikanischen Forscherinnen und Forschern bzw. Expertinnen und Experten, unter nachfolgenden Bedingungen:
Die Kosten/Ausgaben für die An- und Abreise zum und vom Standort des Projektpartners in Südafrika werden übernommen (bei Flugreisen: Economy Class), einschließlich der erforderlichen Visa und der Ausgaben/Kosten für die Aufenthalte sowie für Reisen innerhalb Deutschlands gemäß den geltenden Bestimmungen der Institution.
Das Folgende gilt für die Finanzierung von Aufenthalten von Forscherinnen und Forschern bzw. Expertinnen und Experten aus Südafrika:
Die Kosten/Ausgaben für die An- und Abreise zum und vom Standort des Projektpartners in Deutschland (bei Flugreisen: Economy Class) werden vom Entsendeland übernommen. Aufenthalte in Deutschland werden mit einer Pauschale von 104 Euro pro Tag oder 2 300 Euro pro Monat und einem Zuschuss von 77 Euro für einzelne Tage des Folgemonats gefördert. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden als ein Tag gezählt. Die Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls zu anderen Versicherungen sind in diesem Zuschuss enthalten und müssen vom südafrikanischen Partner gezahlt werden.
e)
Reisekosten für die Teilnahme von projektfinanziertem Personal an internationalen Konferenzen im In- und Ausland mit inhaltlichem Projektbezug können in begründeten Fällen bezuschusst werden.
f)
Workshops in Deutschland und im Partnerland können wie folgt finanziert werden: Es werden Zuschüsse zur Deckung verschiedener Ausgaben und/oder Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Workshops gewährt. Zum Beispiel können Zuschüsse für Ausgaben wie die Unterbringung von Gästen, Transfers, die Bereitstellung von Workshop-Unterlagen, eine angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten gewährt werden. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste ab. In solchen Fällen werden keine Tagegelder (siehe Nummer 5 Buchstabe d) gewährt.

DLR-PT und NRF werden einen gemeinsamen Auftaktworkshop und einen Abschlussworkshop von jeweils maximal zwei Tagen Dauer für die an den ausgewählten Projekten beteiligten Forschenden organisieren. Die Antragstellenden sollten die Kosten/Ausgaben für die Teilnahme an diesen Workshops (das heißt Reise- und Unterbringungskosten) gemäß den oben genannten Regeln in ihre Budgetplanung aufnehmen. Der Auftaktworkshop findet voraussichtlich im September 2026 in Pretoria und der Abschlussworkshop im September 2030 in Bonn statt.

Die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen wird in der Regel nicht übernommen oder subventioniert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Die finanzielle Abwicklung der Förderprojekte ist über profi-Online vorzunehmen.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungs­einrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat bzw. den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin bzw. der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffent­lichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Dr. Oliver Dilly
Telefon: 0228/3821 1470
E-Mail: Oliver.Dilly@dlr.de

Frau Eva Binkert
Telefon: 0228/3821 2149
E-Mail: Eva.Binkert@dlr.de

In administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Sylvia Keller
Telefon: 0228/3821 1924
E-Mail: Sylvia.Keller@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Für spezifische Fragen zur Einreichung von Anträgen bei NRF wenden Sie sich bitte an:

Herrn Teuns Phahlamohlaka
Telefon: +27 12 481 4385
E-Mail: T.Phahlamohlaka@risa.nrf.ac.za

Die gemeinsame englischsprachige Bekanntmachung ist hier veröffentlicht:

https://www.nrf.ac.za/funding/

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist unter https://www.nrf.ac.za/funding/ bis spätestens Freitag, 10. Oktober 2025 um 16 Uhr (südafrikanische Zeit) zunächst eine gemeinsame Projektskizze über den südafrikanischen PI in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es muss eine Projektleitung (PI) für die deutsche Seite und eine für die südafrikanische Seite benannt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die deutschen Partner eine Absichtserklärung (LoI) verfassen und diese der Projektskizze beifügen. Aus dem Text muss klar hervorgehen, dass im Falle einer positiv bewerteten Projektskizze ein Kooperationsvertrag für die zweite Stufe des Verfahrens unterzeichnet wird.

Die formalen Anforderungen an die Projektskizze können der Förderbekanntmachung der NRF entnommen werden. Die gemeinsame Projektskizze sollte 15 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreiten und folgendermaßen gegliedert sein:

I.
Informationen über die Projektkoordination und alle Projektpartner
II.
Zusammenfassung der Ziele, Forschungsprioritäten, Verwertung der Ergebnisse
III.
Wissenschaftlicher Rahmen des Projekts:
a)
geplante Aktivitäten zur Umsetzung der in Kapitel 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
b)
Beschreibung des wissenschaftlichen Ziels des Projekts
c)
Stand der Wissenschaft in Bezug auf die anzuwendenden Methoden
d)
mögliche Beteiligung von Dritten
IV.
Internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts
a)
Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
b)
Beiträge von internationalen Partnern, Zugang zu internationalen Ressourcen
c)
Erfahrung der beteiligten Partner in der internationalen Zusammenarbeit, frühere Zusammenarbeit
V.
Nachhaltigkeit der Maßnahme/des Verwendungsplans
a)
erwartete wissenschaftliche Ergebnisse
b)
Fortführung der Zusammenarbeit der Partner in Deutschland und Südafrika
c)
geplante Zusammenarbeit bei Folgeprojekten
d)
geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Institutionen und Netzwerke
e)
Strategie für die Umsetzung der Forschungsergebnisse (Wirkungspfad muss im Anhang beigefügt werden)
VI.
Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte des Projekts
VII.
Geschätzte Ausgaben/Kosten

Aus der Skizze muss klar hervorgehen, wie alle Partner an den Aufgaben und Ergebnissen des Projekts beteiligt sein werden. Auch der Schutz des geistigen Eigentums sollte in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Die endgültige Auswahl wird in einem gemeinsamen Gremium von NRF und BMFTR/DLR-Projektträger getroffen. Die Antragstellenden werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Die in dieser Phase des Verfahrens eingereichten Projektskizzen und sonstigen Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

1.
Übereinstimmung mit den Vorgaben der vorliegenden Förderrichtlinie
Potenzial für die Schaffung oder den Ausbau bilateraler Partnerschaften
Übereinstimmung der Skizze mit den vorgegebenen Forschungsschwerpunkten
Potenzial zur Unterstützung von jungen Forschenden (zum Beispiel durch den Aufbau eines internationalen Netzwerks)
Diversität: der Verbund sollte Frauen sowie historisch benachteiligte Gruppen einschließen und unterstützen (zum Beispiel durch gezielte Mentoring Programme)
2.
Wissenschaftliche Kriterien
Wissenschaftliche und methodische Qualität und Kohärenz der Skizze
Potenzial zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und/oder Innovationen
Expertise der Verbundpartner und der involvierten Kooperationspartner
Innovativer Beitrag innerhalb einer Disziplin oder fachübergreifend
Überzeugende Strategie für die Weiterentwicklung und Verwertung der Forschungsergebnisse
3.
Plausibilität und Machbarkeit (Zeitrahmen, Meilensteine, Finanzierung)
Angemessenheit der geplanten Schritte zur Erfüllung der Forschungsziele innerhalb der Projektlaufzeit
Realistisch formulierte Ziele mit sichtbarem Bezug zu Output und Impact
Angemessenheit des Budgetplans
Qualität der Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessengruppen und Kooperationspartnern
4.
Wirkung
Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, Interessensgruppen und Stakeholdern, mit Einbeziehung von Genderaspekten und Jugend
Angemessenes Potenzial für die Übernahme beziehungsweise die Anwendung der Ergebnisse, einschließlich der Qualität des Ansatzes zum Wissensaustausch mit angemessener Einbeziehung der Interessengruppen, Kapazitätsentwicklung und Kommunikationsstrategie
Qualität und Machbarkeit der Wirkungspfade
Wissenschaftlicher Nutzen und Aussichten für die Verwertung der erwarteten Ergebnisse

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe nach Auswahl der Projektskizzen und Aufforderung durch den zuständigen Projektträger sind über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ durch den/die deutschen Partner förmliche Anträge (https://foerderportal.bund.de/easyonline) zu verfassen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr abgerufen werden.

Mit dem förmlichen Förderantrag sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

I.
eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung
II.
eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
a)
Realisierbarkeit des Arbeitsplans
b)
Plausibilität des Zeitplans
III.
detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
a)
Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
b)
Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Eventuelle Auflagen aus der vorangegangenen Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
Qualität und Aussagekraft des Wirkungskonzepts, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
förderpolitische Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
Qualität der Darstellung von Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation
Umsetzung möglicher Auflagen aus der vorangegangenen Stufe

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu berücksichtigen und umzusetzen.

Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.

Bonn, den 26. August 2025

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Dr. Erik Hansalek
1
Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
3
Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.
4
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.