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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der Neufassung
des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Vom 22. November 2023
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt zum 1. Januar 2024 das
neu gefasste „Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) in Kraft.
Das Programm ersetzt das zum 31. Dezember 2023 auslaufende „Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe“.
Die Neufassung wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni
2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315
(ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist, angemeldet.
Das Förderprogramm wird von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., (FNR, www.fnr.de)
als Projektträger durchgeführt. Hinweise zur Antragstellung und der vollständige Wortlaut des Förderprogramms sind unter der
angegebenen Internetadresse erhältlich.
Bonn, den
22. November 2023
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
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