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Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Bekanntmachung
zur Förderinitiative „Mittelstand 4.0“ – weitere Kompetenzzentren für
„Innovative Lösungen für die Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft“

Vom 22. August 2016

1 Zuwendungszweck, Förderziele, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 das Ziel bekräftigt, die innovative Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und aktiv zu begleiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Chancen der Digitalisierung sensibilisieren. Daher werden im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ (www.mittelstand-digital.de) Maßnahmen aufgesetzt, die mittelstandsgerecht moderne Möglichkeiten zur Vernetzung und Digitalisierung aufzeigen und die Innovationsfähigkeit von KMU durch neue digitale Technologien unterstützen.

Derzeit entstehen insgesamt zehn regional agierende „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren“, die Mittelstand und Handwerk bei der digitalen Transformation und Vernetzung sowie der Anwendung von Industrie 4.0 unterstützen. Ein bundesweites „Kompetenzzentrum Digitales Handwerk“ widmet sich den besonderen Belangen des Handwerks, um die mehr als eine Million deutschen Handwerksbetriebe für Industrie 4.0-Anwendungen und digitale Geschäftsprozesse fit zu machen. Vier „Mittelstand 4.0-Agenturen“ unterstützen den Wissenstransfer zu Cloud, Handel, Prozessen und Kommunikation als Querschnittsthemen der Digitalisierung.

Alle aktuellen Studien weisen übereinstimmend aus, dass die Herausforderungen der Digitalisierung als globaler Veränderungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend wahrgenommen werden. Dennoch bleibt das Tempo der digitalen Transformation im Mittelstand hinter den Erwartungen zurück. Der 2015 erstmals erhobene Digitalisierungsindex der gewerblichen Wirtschaft liegt bei 49 von 100 möglichen Indexpunkten und wird nach heutiger Einschätzung bis 2020 lediglich auf 56 Indexpunkte steigen (Quelle: Monitoring Report 2015: TNS Infratest Business Intelligence und ZEW Mannheim https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/monitoring-report-wirtschaft-digital-2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Zwischen den Branchen bestehen erhebliche Unterschiede sowohl beim aktuellen Digitalisierungsgrad als auch beim Digitalisierungstempo. Die Digitalisierung beschränkt sich weiterhin häufig auf Insellösungen und ist überwiegend noch nicht Teil der Unternehmensstrategie. Noch größere Unsicherheiten bestehen bei der digitalen Vernetzung über den eigenen Betrieb hinaus.

Laut DIHK-Umfrage vom März 2016 sehen 68 % der befragten Unternehmen Chancen durch neue Geschäftsmodelle, aber nur 25 % der Unternehmen fühlen sich digital gut aufgestellt (http://www.dihk.de/presse/schwerpunkt-digital).

Die Bundesregierung sieht deshalb weiterhin erhöhten Handlungsbedarf, um mit Hilfe der digitalen Transformation die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort zu erhalten.

Digitalisierung und internetbasierte Vernetzung verändern bisherige Wertschöpfungsketten und die Spielregeln für die Marktteilnahme. Zeitliche und räumliche Grenzen zwischen Produzenten und Dienstleistern und Konsumenten werden fließend. Wenn die stark mittelständisch geprägte deutsche Wirtschaft auch in Zukunft ihre Marktposition behaupten sowie neue Märkte und Geschäftsmodelle erschließen will, muss sie die Herausforderungen der Digitalisierung und Vernetzung aktiv und noch stärker als bisher annehmen, um die damit verbundenen Wertschöpfungspotenziale für sich nutzen zu können. Zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses werden die Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ weiter verstärkt.

Diese Bekanntmachung startet einen Wettbewerb zur Auswahl weiterer Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Diese sollen das bereits bestehende Netzwerk der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren regional ausgewogen verstärken und um thematische Schwerpunkte mit hoher Praxisrelevanz erweitern. Dabei soll der bisher auf Produktionsprozesse gerichtete Fokus verbreitert werden.

Durch regionale, überregionale und themenorientierte Vernetzung geeigneter Akteure sollen zusätzliche Anreize für weitergehende Digitalisierungsprozesse geschaffen werden. Ausgehend von den Erfordernissen und Möglichkeiten der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur sollen beispielhafte strategische Partnerschaften genutzt werden, um die datenbasierte Ökonomie (horizontale und vertikale Vernetzung in Wertschöpfungsketten) oder auch die softwarebasierte Wertschöpfung (z. B. mittels Plattformen oder Dienstleistungen) anzustoßen oder zu intensivieren. Bei Fokussierung auf ein bestimmtes Thema soll durch die neuen Kompetenzzentren wissenschaftliches und praktisches Know-how auch überregional gebündelt und gezielter verbreitet werden.

Durch die zielgerichtete strategische und interdisziplinäre Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand sollen neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungspotenziale in den Regionen erschlossen, Schnittstellen definiert und Pilotlösungen auf praxisorientierte Anwendungen hin entwickelt werden.

Über einen zielgruppengerechten Wissens- und Technologietransfer werden die Unternehmen für die Digitalisierung sensibilisiert, qualifiziert und zum eigenständigen Handeln befähigt.

1.2 Förderziele

Ziele der neuen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren für „Innovative Lösungen für die Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft“ sind:

Sensibilisierung der KMU und Unterstützung bei der Erschließung der technologischen und wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung,
Stärkung von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU durch thematische Vernetzung (Branchen/Querschnittsthemen) relevanter Akteure,
Stärkung der datenbasierten Vernetzungsfähigkeit von KMU über die Wertschöpfungsketten hinweg, auch mittels durchgängig nutzerfreundlicher und medienbruchfreier Gestaltung,
Eröffnung neuer Geschäftsfelder und Geschäftsmodelle für KMU, auch in Kooperation mit öffentlichen Institutionen oder Verwaltungen,
Förderung technologischer, organisatorischer und arbeitsgestaltender Kompetenzen sowie Stärkung von Sicherheit und Vertrauen (Anbieter/Anwender) durch interdisziplinäre Zusammenarbeit

Aufgabe dieser Kompetenzzentren ist der Technologie- und Wissenstransfer in den Mittelstand hinein mit dem Ziel, das ganzheitliche Verständnis für die Digitalisierung in den Unternehmen sowie in der gesamten vernetzten Wertschöpfungskette (einschließlich neuer Geschäftsmodelle) zu verbessern. Die Kompetenzzentren müssen einen hohen Praxisbezug aufweisen. Es gilt, regionale Stärken zu nutzen und auch länderübergreifend zu bündeln. Die Chancen der digitalen Vernetzung sollen themen- und anwendungsbezogen zu ökonomischen Mehrwerten führen. Lösungsansätze für die Bewältigung der technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sozialen Herausforderungen sollen in einer für KMU geeigneten Weise erschlossen, praxisorientiert aufbereitet und zielgruppengerecht vermittelt werden. Unternehmen werden damit zur eigenständigen, kreativen und innovativen Umsetzung angeregt und bei den ersten Schritten unterstützt.

Die Kompetenzzentren vernetzen sich kooperativ innerhalb des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“.

1.3 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushalts­ordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Nummern 2.1.1 und 2.2.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation – FuEuI-Unionsrahmen (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1). Es werden Wissenstransfermaßnahmen gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuwendungsempfänger einzustufen sind.

Die Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Erfolgskontrolle nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 BHO.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand, Aufgaben und Randbedingungen der Förderung

2.1 Gegenstand der Förderung

Das BMWi beabsichtigt, weitere Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren zu fördern.

2.2 Aufgaben der Förderung

Diese Kompetenzzentren erfüllen dabei folgende Aufgaben:

1.
Für KMU werden praxisorientierte, zielgruppengerechte Informations-, Qualifikations-, Transfer- und Unterstützungsangebote – auch in Kooperation mit öffentlichen Institutionen oder Verwaltungen – entwickelt und intensiv für den Wissenstransfer genutzt. Multiplikatoren wie Verbände, Gewerkschaften, Kammern oder Wirtschaftsförderer werden ebenfalls adressiert und unterstützen die regionale sowie bundesweite Umsetzung und Kooperation. Für die Zielgruppe der Dienstleister wie bspw. Beratungsunternehmen werden gezielt Informations- und Qualifikationsangebote entwickelt, damit sie den Bedürfnissen der mittelständischen Klientel besser gerecht werden können.
2.
Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten unterstützen die Entwicklung von bedarfsgerechten, sicheren und marktfähigen Lösungen für KMU. Schwerpunkte sind hierbei zum einen die digital vernetzte, datenbasierte Ökonomie (horizontale und vertikale Vernetzung in Wertschöpfungsketten) und zum anderen die digitale, softwarebasierte Wertschöpfung (bspw. Plattformen oder Dienstleistungen). Die Anwendung von Standards für das eBusiness sowie die Berücksichtigung von Usability und User Experience sind maßgebliche Erfolgsfaktoren.
3.
Entwicklung von innovativen Lösungen durch vernetztes Handeln unterschiedlicher Akteure einer oder mehrerer Regionen (Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung) zur Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale und Synergieeffekte.
4.
Unterstützungsnetzwerke, bspw. aus mittelständischen Akteuren, Forschung, Vereinen, Verbänden sowie Gebietskörperschaften werden aufgebaut, die die Arbeit des Zentrums z. B. in konkrete Entwicklungsprojekte für den mittelständischen Bedarf (außerhalb der Förderung des Kompetenzzentrums) überführen und die Sensibilisierung des Mittelstands für die Thematik vorantreiben.
5.
Für Zwecke des Wissenstransfers und zur Gewinnung von Erkenntnissen für erfolgreiche Digitalisierung führt ­jedes Kompetenzzentrum während der Förderlaufzeit mindestens fünf qualitativ hochwertige Umsetzungsprojekte mit ­direkter und nachweislicher Wirkung in mittelständischen Firmen durch. Die Umsetzungsprojekte haben mit Bezug auf die Ziele des jeweiligen Kompetenzzentrums Demonstrationscharakter und sollen als praxisgerechte Anschauungsobjekte für den Wissenstransfer dienen. In Bezug auf neue Geschäftsmodelle ist die Zusammenarbeit mit Start-ups empfehlenswert. Die hierbei zu beteiligenden kleinen und mittleren Unternehmen erhalten keine eigene Förderung. Die Aufwände seitens der Zentren werden durch die Projektförderung abgedeckt. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesen Umsetzungsprojekten werden für die Transferarbeit in geeigneter Form aufbereitet und breit kommuniziert.
6.
Während der Projektlaufzeit werden neue Entwicklungen sowie aktuelle Themen im Umfeld von Mittelstand 4.0 aufgenommen. Dazu beobachten die Projektbeteiligten laufend das wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld, greifen und bereiten jeweils aktuelle und für den Transfer geeignete Inhalte auf und verwenden diese für den Informationstransfer und den Know-how-Aufbau in Unternehmen. Dazu erfolgt eine Kooperation mit den anderen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und -Agenturen und mit den Akteuren anderer Initiativen.

Zur Aufgabenerfüllung werden während der Projektlaufzeit zielgruppengerecht geeignete Methoden, Werkzeuge und Inhalte entwickelt und in der Praxis angewendet sowie verbreitet. Sämtliche Informationen und Angebote müssen öffentlich zugänglich sein.

Im Rahmen der Projekttätigkeit werden gezielt tragfähige Pläne entwickelt und umgesetzt, die (z. B. aufbauend auf den regionalen Unterstützungsnetzwerken) die Weiterführung der Arbeit des Zentrums nach dem Auslaufen der Förderung ermöglichen und somit zur Nachhaltigkeit der Maßnahme beitragen.

Um möglichst bald nach Projektbeginn operativ tätig werden zu können, kommen für die Förderung insbesondere Konsortien in Betracht, die

schon vor Projektbeginn über geeignete Anschauungs-/Demonstrationsmöglichkeiten verfügen. Diese können gegebenenfalls für die Arbeit des Kompetenzzentrums in begrenztem Rahmen weiterentwickelt werden.
Expertise in ökonomischen Zusammenhängen und in den Dimensionen Mensch-Technik-Organisation besitzen.
Erfahrungen bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. Kosten-Nutzen-Einschätzungen), Projektevaluation und Geschäftsmodellentwicklung aufweisen.
Ausgewiesene Erfahrungen und Kenntnisse im praxisorientierten Wissens- und Technologietransfer und seinen Werkzeugen und Methoden in Richtung KMU und deren Beschäftigten nachweisen. Dazu gehört auch das Wissen um den notwendigen ganzheitlichen Transformationsprozess im Unternehmen.
in Bezug auf den Wissenstransfer eine neutrale Stellung (hinsichtlich kommerzieller Anbieter) und ein interdisziplinäres Konzept aufweisen, das dem Charakter der vernetzten Digitalisierung gerecht wird.
gute Verbindungen zu Mittelstand, Handwerk und weiteren Akteuren haben.

2.3 Randbedingungen der Förderung

Die genannten Aufgaben werden unter Beachtung folgender Randbedingungen bearbeitet:

1.
Kooperation
Die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen thematisch im Kontext von Mittelstand 4.0 relevanten Förderinitiativen des Bundes und der Länder ist verpflichtend, um den praxisorientierten Transfer von Informationen und Ergebnissen zu gewährleisten und eventuelle Doppelarbeiten auszuschließen. Ferner werden ein aktiver gegenseitiger Austausch und eine Zusammenarbeit sowohl zwischen den Zentren als auch mit den anderen Initiativen von „Mittelstand-Digital“ vorausgesetzt, um ein aufeinander abgestimmtes zielgruppengerechtes Angebot zu gewährleisten. Um die interne Kooperation und den Wissenstransfer mit Experten außerhalb der geförderten Projekte zu sichern, orga­nisieren die Zentren in Koordination mit der Begleitforschung jeweils eine Regionalkonferenz während ihrer Laufzeit. Die Zentren nehmen zur Intensivierung der Kooperation an Regionalkonferenzen der anderen Kompetenzzentren und am Mittelstand-Digital Kongress teil.
2.
Begleitforschung
Die geförderten Projekte arbeiten mit der seitens des BMWi für die Begleitung von „Mittelstand-Digital“ beauftragten Begleitforschung zusammen. Diese begleitet die Zentren evaluierend und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Gesamtinitiative und den Ergebnistransfer. Es wird daher vorausgesetzt, dass die geförderten Projekte sich aktiv an Veranstaltungen der Begleitforschung, wie z. B. Messeauftritten und internen Vernetzungstreffen sowie gemeinsamen Arbeiten beteiligen und der Begleitforschung alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Hierzu gehört u. a. die jährliche Bereitstellung einer summarischen Dokumentation ihrer Arbeitsaktivitäten und -ergebnisse auf Basis einer von der Begleitforschung bereit­gestellten Vorlage.
3.
Projektsteuerung
Während der Projektdurchführung wird mindestens einmal jährlich ein Statusworkshop unter Beteiligung des BMWi und des beauftragten Projektträgers sowie der Begleitforschung durchgeführt. Hier werden die Arbeitspläne für das nächste Laufzeitjahr mit dem Projektträger abgestimmt und Zwischenergebnisse der Evaluation vorgestellt. Dazu sind die Bedarfe des Mittelstands und des Handwerks im Aktionsbereich der Zentren laufend zu erheben und nutzerorientiert in den Arbeitsplänen umzusetzen.
4.
Evaluation
Es findet eine fortlaufende Evaluierung statt. Hierzu sind durch die Zentren Konzepte zur Selbstevaluation vorzulegen, Indikatoren oder Kriterien für die Zielerreichung zu entwickeln, die entsprechenden Daten im Rahmen des Monitorings zu erheben und auszuwerten. Die Evaluationsergebnisse bilden die Grundlage für die jeweils mindestens jährlich anzupassenden Arbeitspläne und Themensetzungen der Arbeit.
5.
Koordination und Organisation
Es wird erwartet, dass die Projekte ihre geplanten Aktivitäten wie öffentliche Termine, Veranstaltungen oder Publikationen untereinander koordinieren und über das Portal Mittelstand-Digital (www.mittelstand-digital.de) der Öffentlichkeit bereitstellen.
6.
Wissens- und Technologietransfer
Die geförderten Projekte erstellen ein geeignetes Konzept zum adressatengerechten Wissens- und Technologietransfer in die Öffentlichkeit mit allen dazugehörigen Aktivitäten und Materialien.

3 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die Digitalisierung fachlich kompetent und unter Beachtung der oben genannten Randbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.

Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert. Als nichtwirtschaft­liche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens zum Beispiel die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Mitarbeitern betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer technologischen Wissens gemäß Randnummer 15 Buchstabe v des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Für vergleichbare Institutionen gelten diese Vorgaben entsprechend.

Wirtschaftliche Aktivitäten sind keine Aufgabe der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Hierzu zählen beispielweise die Beratungstätigkeit im Einzelfall, Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft (Auftragsforschung), die Vermietung von Forschungsinfrastruktur oder andere Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen.

Die Umsetzungsprojekte der Kompetenzzentren in mittelständischen Firmen (Nummer 2.2 Punkt 5) stellen keine mittelbare staatliche Beihilfe dar, da die Ergebnisse weit verbreitet werden. Die Voraussetzungen von Randnummer 28 Buchstabe b des FuEuI-Unionsrahmens sind von den Umsetzungsprojekten zu erfüllen.

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Besserstellungsverbot und Verbot der Quersubventionierung) eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Antragsteller müssen über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen. Sie müssen zudem die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bieten. Der Empfänger einer Zuwendung muss in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Mehrere Antragsteller können sich zur gemeinsamen (interdisziplinären) Bearbeitung des Themas in einem Konsortium zu einem überschaubaren und gut steuerbaren Verbundprojekt zusammenschließen. Daneben können weitere juris­tische und natürliche Personen im Unterauftrag eines Partners beteiligt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können über Unteraufträge zu Marktpreisen beteiligt werden. Assoziierte Partner können ohne Förderung in das Projekt eingebunden sein.

Verbundprojekte können gefördert werden, wenn die Verbundpartner abgestimmt arbeitsteilig und interdisziplinär die Aufgabenstellungen mit dem Ziel bearbeiten wollen, die jeweiligen Ressourcen (Personalkapazität, spezifisches Know-how) effizient zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissens- und Technologietransfer in Richtung KMU zu beschleunigen.

Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung, die nach Bewilligung der Förderung durch das BMWi, geschlossen wird. Bei Einreichung des Projektvorschlages (Antrages) wird lediglich eine formlose Absichtserklärung über die gemeinsame Projektbearbeitung beigefügt. Für das Konsortium wird ein Konsortialführer bestellt, der sowohl das Projektmanagement des Gesamtprojektes übernimmt als auch Ansprechpartner in allen Fragen seitens des Fördermittelgebers oder seines Verwaltungshelfers ist.

Die Vorhaben dürfen bei der Antragstellung weder ganz noch teilweise von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Bereits geleistete Vorarbeiten und vorhandene Infrastrukturen müssen dargestellt, d. h. nachgewiesen werden und sind nicht mehr förderfähig.

Vorhaben können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen und an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-) Projektes ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne der Maßnahme besteht.

4 Art und Umfang, Dauer und Höhe der Förderung

4.1 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschließlich der notwendigen projekttypischen Koordinationsaufgaben.

4.2 Dauer der Förderung

Die Umsetzung der Vorhaben wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Bewilligung gefördert mit einer Option auf Verlängerung um maximal zwei Jahre.

4.3 Höhe der Förderung

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die nach Nummer 3 genannten Antragsberechtigten sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten. Sofern Antragsteller nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es die Bewilligungsbehörde festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis.

Einrichtungen, die auf Kostenbasis (AZK) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung (mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten) erbringen. Bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft soll die Eigenbeteiligung mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten betragen.

Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (AZA) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden.

Es sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

Übliche Grundausstattung wie EDV-Ausstattung (Hard- und Software) und Mobiliar;
Mieten für vorhandene Räumlichkeiten;
Personalausgaben, die durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die Förderung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Nebenbestimmungen des BMWi (NKBF 98, ANBest-P-Kosten, ANBest-P bzw. ANBest-GK und BNBest-BMBF 98 u. a.). Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projektes. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller gegebenenfalls nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dies seine wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).

Die genannten Bestimmungen können zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids durch Nachfolgeregelungen ersetzt sein.

6 Auswahl- und Förderverfahren

6.1 Einschaltung Projektträger

Mit der Betreuung der Förderprojekte ist beauftragt das

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
DLR Projektträger
Digitale Anwendungen – Mittelstand-Digital
Linder Höhe
51147 Köln
http://www.it-anwendungen.pt-dlr.de/

Ansprechpartner

Dr. Sven Nußbaum
Telefon: 0 22 03/6 01-39 35 (-35 52 Sekretariat)
E-Mail: mittelstand-digital@dlr.de

Der Projektträger gibt im Auftrag des BMWi weitergehende Informationen zu Verfahrensfragen und berät bei der ­Antragstellung. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können ebenfalls dort angefordert werden.

6.2 Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Einreichung einer Projektskizze

Die Einreichung der Skizze erfolgt durch den Konsortialführer/Verbundkoordinator.

Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Projektträger über die Web-Anwendung PT-Outline unter der Adresse: https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/mittelstand40_1. Die Web-Anwendung erfasst in einem Formular zentrale Daten zu dem Projektvorschlag und ermöglicht den Upload der Projektskizze. Der Projektvorschlag liegt passwortgeschützt auf dem Server des DLR und kann bis zum Bewerbungsschluss bearbeitet werden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Frist für die Online-Einreichung von Projektskizzen ist der 23. Dezember 2016 um 12.00 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt wird der Serverzugang geschlossen. Zuvor ist über die Internetseite eine Druckversion der ­Bewerbung zu erstellen. Damit eine Online-Bewerbung Bestandskraft erlangt, muss sie schriftlich bestätigt werden. Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Unterschrift müssen spätestens am 30. Dezember 2016 beim DLR eingehen.

Einreichungen per Telefax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Das DLR speichert die in den Projektskizzen gemachten Angaben in maschinenlesbarer Form. Sie werden zur Auswahl durch die Jury und zur Abwicklung des Projekts verarbeitet. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt.

Für die Projektskizze ist ein maximaler Umfang von 20 Seiten (Minimum Schriftgröße 10 und Zeilenabstand 1,5) einzuhalten.

Vorgegebene Gliederungspunkte sind:

a)
Ableitung der notwendigen Unterstützungsbedarfe in KMU sowie der Ziele, Schwerpunkte und Angebote des Kompetenzzentrums mit konkretem Bezug auf die Ausgangslage bei der Digitalisierung im adressierten Einzugsgebiet/Unternehmenskreis (Struktur, Stärken und Problemlagen, Initiativen, überregionale Verknüpfungen).
b)
Darstellung des Konsortiums und seiner Partner bezogen auf
einzubringende vorhandene Demonstrations- und Anschauungsinfrastruktur
wissenschaftliche und praktische Expertise in den Dimensionen Mensch, Technik und Organisation wie auch in ökonomischen Zusammenhängen mit Bezug zu Mittelstand 4.0 und den gewählten Schwerpunkten
Erfahrung bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. Kosten-Nutzen-Einschätzungen) und Geschäftsmodellentwicklung
Kenntnis der Unternehmen im Einzugsgebiet und Vernetzung mit diesen
Vernetzung mit anderen Akteuren (Politik/Verwaltung, Kammern, Verbände, Standardisierungs- und Normungsgremien etc.)
Kompetenz in Wissens- und Technologietransfer und Zielgruppenansprache.
c)
Konzepte zu
Leistungsportfolio (inhaltlich, quantitativ, Praxisbezug mit regionaler und thematischer Ausrichtung, geplante ­Instrumente) und Wissenstransfer
Evaluation (Zielerreichung, Wirkungs- bzw. Wirtschaftlichkeitskontrolle)
Nachhaltigkeit des Zentrums.
d)
Geschätzte Gesamtkosten und Fördermittelbedarf pro Partner tabellarisch.

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Bewertung und Auswahlentscheidung

Die eingehenden Projektskizzen stehen im Wettbewerb. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:

Ausrichtung am spezifischen Bedarf der adressierten Region/en (Ausgangslage, Ziele, Schwerpunkte)
Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Konsortiums, einschließlich regionaler Mobilisierung und Vernetzung
Leistungsportfolio (qualitativ und quantitativ) für den Wissens- und Technologietransfer in Mittelstand und Handwerk, sowie Konzepte zur Evaluation der Leistungen und Nachhaltigkeit des Zentrums
Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes
Bundesweite und regional ausgewogene Verteilung sowie Ergänzung des Netzwerks der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren unter Beachtung der gewählten thematischen Schwerpunkte.

Nach erfolgter Auswahlentscheidung werden die Konsortialführer über das Ergebnis schriftlich informiert. Im Rahmen des Auswahlprozesses wird eine Jury beratend tätig.

6.3 Antrags- und Bewilligungsverfahren

Für die Bewilligung der ausgewählten Vorhaben ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen.

Information der Konsortialführer über die Auswahl bis zum 20. Februar 2017.
Beratung ausgewählter Projektkonsortien zur Antragstellung, Erörterung von Auflagen.
Erarbeitung eines Förderantrags durch die ausgewählten Konsortien.
Einreichung des Förderantrags bis zum 31. Mai 2017 beim Projektträger.
Prüfung des Antrags durch den Projektträger und gegebenenfalls Bewilligung.

Beginn der Vorhaben: ab Mitte 2017.

7 Veröffentlichung

Diese Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einreichung einer Skizze werden die Teilnahmebedingungen dieser Bekanntmachung akzeptiert.

Berlin, den 22. August 2016

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Angelika Müller