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Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Clopidogrel, Gruppe 1, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 21. August 2014
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. August 2014 beschlossen,
die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
(Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz.
Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Juni 2014 (BAnz AT 09.09.2014 B2), wie folgt zu ändern:
I.
In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie wird folgende Festbetragsgruppe „Clopidogrel,
Gruppe 1“ in Stufe 1 eingefügt:
„Stufe:
1
Wirkstoff:
Clopidogrel
Festbetragsgruppe Nr.:
1
Status:
verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung:
orale Darreichungsformen
Darreichungsformen:
Filmtabletten“
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen
Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
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