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Bundesministerium für Verkehr

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 11. Juni 2025

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr aufgrund des § 9 Absatz 3 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 11. Juni 2025 für den benannten Verwaltungsbezirk des Landes Bayern festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
MU Landkreis München
Berlin, den 11. Juni 2025

StV21/301020203

Bundesministerium für Verkehr

Im Auftrag
Ziemer