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vom: 27.11.2013
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 06.12.2013 A1
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Öffentliche Ausschreibung
„Evaluierung des Deutschen Lebensmittelbuches
und der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission“
1 Auftraggeber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
2 Vergabestelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 123 (ZV-BMELV)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: martina.mahder@ble.de
Telefax: 02 28/68 45-33 79
3 Angaben zur Leistung
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Art der Leistung:Dienstleistung
- b)
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Umfang/Beschreibung der Leistung:Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer ergebnisoffenen Überprüfung sowohl des Deutschen Lebensmittelbuches (DLMB) als auch der institutionellen Verankerung und der organisatorischen Aufstellung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK). Diese Evaluierung soll bewusst die gesamte Struktur des DLMB und der DLMBK auf den Prüfstand stellen und Perspektiven zur Weiterentwicklung erarbeiten. Neben der Auswertung von Gerichtsurteilen und Ergebnisberichten der Lebensmittelüberwachung sowie alternativer Systeme, der Leitsätze, der Geschäftsordnung sowie der Struktur der Kommission sind zudem Befragungen relevanter Stakeholder durchzuführen.
- c)
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Orte der Leistung:Beim Auftraggeber in Bonn und im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Berlin.
- d)
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Ausführungsfristen:Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft (Beginn des Vorhabens) und endet neun Monate nach Zuschlagserteilung (Ende des Vorhabens). Detaillierte Terminvorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
4 Losaufteilung
Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt.
5 Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
6 Vergabeunterlagen/Auskünfte
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Die Vergabeunterlagen werden auf www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zum Download bereitgestellt. Das Passwort zum Öffnen der Dateien wird von der unter Nummer 2 genannten Kontaktperson auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin, werden die Unterlagen in Papierform versandt.
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Frist für die Anforderung des Zugangspasswortes: 20. Dezember 2013.
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Anforderung des Zugangspasswortes, Bereitstellung und gegebenenfalls Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
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Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Telefax, ausschließlich an die unter Nummer 2 benannte Kontaktperson zu richten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und gegebenenfalls ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf www.ble.de/zv unterhalb dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
7 Einreichen der Angebote
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Angebotsfrist: 13. Januar 2014, 12.00 Uhr
- b)
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Form: Schriftlich auf dem Postweg oder persönliche Abgabe. Fernschriftliche (Telefax) oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
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Anschrift: Siehe Nummer 2 (Vergabestelle) und Vergabeunterlagen
- d)
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Bindefrist: 31. März 2014
8 Wesentliche Zahlungsbedingungen/Sicherheitsleistungen
Wesentliche Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen genannt.
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
9 Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- a)
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Eignung:Mit dem Angebot sind folgende Nachweise/Eigenerklärungen vorzulegen:
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Eine Eigenerklärung des Bieters gemäß § 6 Absatz 5 VOL/A, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Einen Nachweis des/der zu benennenden Projektleiters/in über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss in den Fächern Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Soziologie oder Verwaltungswissenschaften: Dieser ist zumindest anhand einer Eigenerklärung zu belegen.
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Nachweis über Erfahrungen und Kenntnisse über die Durchführung von Evaluierungen sowie über aktuelle, anerkannte Evaluierungsmethoden, in der politischen Beratung und in der Analyse und Optimierung organisatorischer Strukturen und Prozesse des/der Projektleiters/in: Dieser Nachweis ist anhand von gesonderten Kurzdarstellungen (u. a. Ziel, Ergebnis, Aufbau, Methodik und Laufzeit) von mindestens zwei vergleichbaren Projekten aus den letzten sechs Jahren zu belegen. Aus den Kurzdarstellungen muss hervorgehen, dass die oben angegebenen Themenbereiche komplett abgedeckt werden.
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Nachweise darüber, dass alle weiteren und namentlich zu benennenden wissenschaftlichen Bearbeiter/innen über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Evaluierung verfügen: Diese Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von Aufstellungen der bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen der vorgesehenen Bearbeiter/innen aus den letzten sechs Jahren nachzuweisen. Aus den Aufstellungen muss hervorgehen, dass jeder/jede Bearbeiter/in mindestens zwei in diesen Themenbereichen angesiedelte Arbeiten und/oder Publikationen durchgeführt und angefertigt hat bzw. daran beteiligt war.
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Nachweise von mindestens einem/einer Projektmitarbeiter/in über Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts. Dies ist anhand von mindestens zwei Veröffentlichungen oder anhand von gesonderten Kurzdarstellungen (u. a. Ziel, Ergebnis, Aufbau, Methodik und Laufzeit) von mindestens zwei vergleichbaren Projekten aus den letzten sechs Jahren zu belegen. Die Expertise im Bereich Lebensmittelrecht kann auch in Form eines Unterauftrages hinzugezogen werden. Dies ist durch die Qualifikation des Unterauftragnehmers zu belegen.
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Nachweis des/der Projektleiters/in sowie aller vorgesehenen und zu benennenden Projektmitarbeiter/innen über die Nichtmitgliedschaft bei der DLMBK sowie das Nichtvorliegen von finanziellen Vorteilen durch eine Zusammenarbeit mit Mitgliedern der DLMBK (z. B. Zuschüsse oder Unterstützung bei der Forschung, Angestelltenverhältnis, Beratervertrag, Firmenbeteiligungen, Mitarbeit in einer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit) in den letzten zehn Jahren: Dieser ist zumindest anhand einer Eigenerklärung zu belegen.
Für die Anerkennung der oben angegebenen Nachweise ist Folgendes zu beachten:- –
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Alle Nachweise sind dem Angebot verpflichtend und im ausreichenden Maße beizufügen. Eine Nachforderung erfolgt grundsätzlich nicht (Ausnahme: Alle Bieter haben Nachweise nicht adäquat erbracht). Nicht eingereichte, unvollständige oder fachlich unqualifizierte Nachweise führen zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Nachweise sind für die jeweiligen namentlich zu benennenden Personen einzeln vorzulegen. Ein bloßer Hinweis, dass das Projekt bzw. die Arbeit oder Publikation in der jeweiligen Institution realisiert wurde, ist nicht ausreichend.
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Für den/die Projektleiter/in gilt: Es muss sich dabei um eine Person handeln, die namentlich zu benennen ist. Die geforderten Nachweise der Projektleitung sind ausschließlich und vollumfänglich für diese Person vorzulegen.
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Für Bietergemeinschaften gilt: Jedes am Projekt beteiligte wissenschaftlich tätige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches nicht die Projektleitung innehat, muss oben angegebene Nachweise für „weitere Bearbeiter/innen“ (4. Anstrich) namentlich einzeln erbringen.
- b)
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Sonstiges:Angebotskonzept (Details siehe Vergabeunterlagen).
10 Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
11 Sonstiges
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Ab einem Auftragswert von 30 000 Euro wird die ZV-BMELV beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Absatz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur, sofern ein Angebot für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt.
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BietergemeinschaftenIm Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen.Die Erklärung gemäß § 6 Absatz 5 VOL/A ist von allen beteiligten Mitgliedern zu machen. Fachliche Eignungsnachweise (sofern gefordert) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
123 - 02.05 - 20.0268/13 - II - E
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