Suchergebnis
vom: 05.01.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 06.01.2026 B1
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0kostenpflichtig
Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
Ein vollständiges Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers wird Ihnen angezeigt, wenn Sie in der Fußzeile auf „Sitemap“ klicken. Alle Teile und Rubriken des Bundesanzeigers finden Sie unter „So geht’s – Inhalte“ oder über die Suchfunktion.
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
Stellen Sie im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat ein. Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Es steht meist eine Druckversion zur Verfügung.
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Es wird nach 30 Minuten ungültig.
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland: +49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig
(1) Dieser Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Moduls 1, Teilmodule 1 und 3 der Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK) vom 26. August 2024 (BAnz AT 30.08.2024 B1), im Folgenden BIK-Förderrichtlinie.
(2) Antragsberechtigte Unternehmen werden aufgerufen, innerhalb der in Nummer 3 genannten Fristen Anträge für innovative Investitionsvorhaben zur Anwendung und Umsetzung sowie zur Erforschung und Entwicklung von Maßnahmen, die geeignet sind, die THG-Emissionen industrieller Prozesse möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität in der Industrie 2045 zu leisten, einzureichen nach Abschnitt 5 der BIK-Förderrichtlinie.
(1) Es gelten die in Abschnitt 5 BIK-Förderrichtlinie geregelten Zuwendungsbedingungen und -grenzen.
(2) Die wettbewerbliche Auswahl und Förderung der Vorhaben erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
(1) Die Frist zur Einreichung der Skizzen nach Abschnitt 5.6.3 Nummer 2 und 3 der Förderrichtlinie endet am 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist).
(2) Die Skizzeneinreicher werden bis 30. April 2026 über die Auswahl informiert.
(3) Die Frist zur Einreichung der Anträge nach Abschnitt 5.6.3 Nummer 4 endet am 30. Juni 2026 (Ausschlussfrist).
(1) Alle Informationen stellt der Projektträger zur Verfügung, das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus, ein Teil der ZUG Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Stresemannstraße 69 − 71, 10963 Berlin).
(2) Richtlinien, Formulare, Merkblätter, FAQs, Hinweise, Nebenbestimmungen und gesonderte Bekanntmachungen können abgerufen werden unter www.klimaschutz-industrie.de.
Im Übrigen gelten die Regelungen der BIK-Förderrichtlinie.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Wir setzen Statistik-Cookies ein, um unsere Webseiten optimal für Sie zu gestalten und unsere Plattformen für Sie zu verbessern. Sie können auswählen, ob Sie neben dem Einsatz technisch notwendiger Cookies der Verarbeitung aus statistischen Gründen zustimmen oder ob Sie nur technisch notwendige Cookies zulassen wollen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Ihre Auswahl jederzeit zu ändern und erteilte Einwilligung zu widerrufen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit einem Klick auf Allen zustimmen willigen Sie in die Verarbeitung zu statistischen Zwecken ein.