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vom: 23.12.2015
Land Niedersachsen
BAnz AT 18.01.2016 B8
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Gemäß § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819), und § 9 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), in Verbindung mit § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Januar 2003 (BGBI. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010), wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Erörterungstermin in den Verfahren über die Anträge der E.ON Kernkraft GmbH, Treskowstraße 5, 30457 Hannover, vom 4. Mai 2012 sowie 20. Dezember 2013 auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Unterweser und über den Antrag vom 20. Juni 2013 auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Unterweser sowie über die Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen vom 4. März 2015 für die Errichtung eines Lagers und den Umbau eines Betriebsgebäudes wird im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen
in der jeweiligen Ausgabe vom 20. Januar 2016 bekannt gemacht.
42 - 40311/7/170/20.7
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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