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vom: 04.08.2014
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
BAnz AT 14.08.2014 B3
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung das Förderprogramm zur Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit kritischen Rohstoffen (Explorationsförderrichtlinien) mit Wirkung zum 1. August 2014 aktualisiert (Bekanntmachung vom 22. Juli 2014; BAnz AT 31.07.2014 B1).
Kritische Rohstoffe im Sinne der Explorationsförderrichtlinien sind nunmehr die in der Tabelle 6 unter Abschnitt 4.3 des Berichts vom 26. Mai 2014 der Ad-Hoc Working Group der Raw Material Supply Group unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission aufgeführten Rohstoffe Antimon, Beryllium, Borate, Chrom, Kobalt, Kokskohle, Fluorit, Gallium, Germanium, Graphit, Indium, Magnesit, Magnesium, Niobium, Platinmetalle, Phosphate, Leichte Seltene Erden, Schwere Seltene Erden, Silizium und Wolfram.
Mit der fachlichen Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMWi die
Empfänger der Förderanträge des Explorationsförderprogramms ist die DERA.
Der zweite Ausschreibungszeitraum zur Einreichung von Förderanträgen 2014 zum Explorationsförderprogramm lautet:
5. August 2014 bis 30. September 2014. |
In diesem Zeitraum können vollständige Förderanträge einschließlich der Vorhaben-/Projektanlagen bei der DERA eingereicht werden. Dies sind:
Entscheidend für die Fristwahrung der vollständig und prüffähig eingereichten Anträge sind das Eingangsdatum und die Eingangszeit des elektronischen Antragsformulars.
Hinweis: Die DERA hat zusätzlich zu den oben genannten Rohstoffen der EU-Liste gemäß Nummer 1.3 der Explorationsförderrichtlinien, vor dem Hintergrund der Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit kritischen Rohstoffen, die Kritikalität der nicht-energetischen mineralischen Rohstoffe Molybdän, Tantal, Vanadium und Zinn festgestellt.
Die DERA steht den Antragstellern bei Fragen beratend zur Seite. Nähere Informationen und Erläuterungen zum Antragsverfahren sowie Richtlinien, praktische Handlungshinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar unter der Internetadresse/Homepage der DERA (http://www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/DE/Foerderprogramme/Explorationsfoerderprogramme/explorationsfoerderprogramme_node.html) abgerufen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe
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