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vom: 16.03.2017
Bundesministerium für Gesundheit
BAnz AT 29.05.2017 B7
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) in der Fassung vom 20. Januar 2011 (BAnz. S. 2247), zuletzt geändert am 19. Mai 2016 (BAnz AT 10.08.2016 B2), wie folgt zu ändern:
Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
Jährliche ICD Anpassung
Der Unterausschuss Veranlasste Leistungen nimmt die durch die jährliche Aktualisierung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information erforderlichen ICD Anpassungen in der Richtlinie vor, soweit gemäß 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt wird.“
In Anlage 2 wird der Abschnitt „Erkrankungen des Lymphsystems“ wie folgt gefasst:
ICD-10 | Diagnose | Hinweis/Spezifikation zur Diagnose |
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel | ||
---|---|---|---|---|---|
Physiotherapie | Ergotherapie | Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie |
|||
„Erkrankungen des Lymphsystems | |||||
I89.01 | Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium II | LY2 | |||
I89.02 | Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten, Stadium III | ||||
I89.04 | Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium II | ||||
I89.05 | Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium III | ||||
I97.21 | Lymphödem nach (partieller) Mastektomie (mit Lymphadenektomie), Stadium II | LY2 | |||
I97.22 | Lymphödem nach (partieller) Mastektomie (mit Lymphadenektomie), Stadium III | ||||
I97.82 | Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am axillären Lymphabflussgebiet, Stadium II | ||||
I97.83 | Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am axillären Lymphabflussgebiet, Stadium III | ||||
I97.85 | Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabflussgebiet, Stadium II | ||||
I97.86 | Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabflussgebiet, Stadium III | ||||
C00- C97 | Bösartige Neubildungen | Bösartige Neubildungen nach OP/Radiatio, insbesondere bei
|
LY3 | ||
Q82.01 | Hereditäres Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium II | LY2“ | |||
Q82.02 | Hereditäres Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten, Stadium III | ||||
Q82.04 | Hereditäres Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium II | ||||
Q82.05 | Hereditäres Lymphödem, sonstige Lokalisationen, Stadium III |
Der Heilmittelkatalog („Zweiter Teil – Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen“) wird im Abschnitt I Kapitel A „Maßnahmen der Physikalischen Therapie“ wie folgt geändert:
Unter der Überschrift „4 Sonstige Erkrankungen“ wird in der Zeile „SO5“ in der Spalte „Heilmittelverordnung im Regelfall“ unter A der Klammerzusatz „(Peloidbäder)“ durch die Wörter „mittels Peloidbädern/Warmpackungen“ ersetzt.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
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