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vom: 08.12.2018
Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
BAnz AT 04.02.2019 B4
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Gemäß § 34 des Arzneimittelgesetzes (AMG) wird Folgendes bekannt gemacht:
Verlängerung einer Zulassung gemäß § 31 AMG
Bezeichnung des Arzneimittels |
Stoff- oder Indikationsgruppe |
Pharmazeutischer Unternehmer |
Zulassungs-Nr.: | Datum der Verlängerung |
---|---|---|---|---|
Erythrozytenkonzentrat UKSH Bestrahlt | Zelluläre Blutprodukte | Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck, 23538 Lübeck |
PEI.H.11419.01.1 | 13.11.2018 |
Erlöschen einer Zulassung gemäß § 31 Absatz 1 AMG/Erlöschen einer Genehmigung
Bezeichnung des Arzneimittels |
Stoff- oder Indikationsgruppe |
Pharmazeutischer Unternehmer |
Zulassungs-Nr.: |
---|---|---|---|
Octagam 50 mg/ml | Humanes normales Immunglobulin vom Menschen | Octapharma GmbH, 40764 Langenfeld |
485a/93 |
Rücknahme und Widerruf der Chargenfreigabe gemäß § 32 Absatz 5 AMG
Bezeichnung des Arzneimittels |
Stoff- oder Indikationsgruppe |
Pharmazeutischer Unternehmer |
Zulassungs-Nr.: | Ch.-B.: |
---|---|---|---|---|
ALK-depot SQ 108 Birke 100 SQ-U/ml | Allergene | ALK-Abelló Arzneimittel GmbH, 22763 Hamburg |
140a/90 | 0002650014 |
ALK-depot SQ 200 Gräsermischung und Roggen 100 SQ-U/ml | 145a/90 | 0002574441 | ||
ALK-depot SQ 200 Gräsermischung und Roggen 100 SQ-U/ml | 145a/90 | 0002858708 | ||
ALK-depot SQ 510 Milbenmischung 100 SQ-U/ml | 150a/90 | 0003022203 | ||
ALK-depot SQ 197 Frühblühermischung 100 SQ-U/ml | 142a/90 | 0003040434 |
Die Bekanntgabe der oben angegebenen Entscheidungen enthält keine Information über das Bestehen des Sofortvollzugs und die Rechtskraft.
Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 AMG werden die Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder des Rates der Europäischen Union bekannt gemacht:
Verlängerung einer Zulassung
Bezeichnung des Arzneimittels |
Stoff- oder Indikationsgruppe |
Zulassungsinhaber | Registrier-Nr. im Gemeinschaftsverzeichnis |
Datum des Beschlusses |
---|---|---|---|---|
Synflorix | Pneumokokkenpolysaccharid-Konjugatimpfstoff (adsorbiert) | GlaxoSmithKline Biologicals S.A., B-1330 Rixensart |
EU/1/09/508 | 25.10.2018 |
Gemäß § 31 der Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV) wird Folgendes bekannt gemacht:
Verlängerung einer Zulassung gemäß § 26 Absatz 1 TierImpfStV
Bezeichnung des Arzneimittels |
Tierart(en) | Stoff- oder Indikationsgruppe |
Pharmazeutischer Unternehmer |
Zulassungs-Nr.: | Datum der Verlängerung |
---|---|---|---|---|---|
Poulvac IB H120 | Huhn | Lebendes, attenuiertes Infektiöse Bronchitis-Virus, Stamm H120 | Zoetis Deutschland GmbH, 10785 Berlin |
PEI.V.11696.01.1 | 14.11.2018 |
Berichtigung über das Erlöschen einer Zulassung
(Bekanntmachung Nr. 451 vom 8. Oktober 2018, BAnz AT 07.12.2018 B11)
Bezeichnung des Arzneimittels |
Stoff- oder Indikationsgruppe |
Zulassungsinhaber | Registrier-Nr. im Gemeinschaftsverzeichnis |
Datum des Beschlusses |
---|---|---|---|---|
Gripovac 3 | Influenza A-Vakzine für Schweine (inaktiviert) | Merial, F-69007 Lyon |
EU/2/09/102 | 20.08.2018 |
Die korrigierten Angaben werden durch fette Schrift kenntlich gemacht.
N0.05.02.06/0006#0016
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
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