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vom: 28.05.2013
Bundesministerium des Innern
BAnz AT 31.05.2013 B5
Bundesministerium des Innern
Bekanntmachung
zum Erlass des Bundespräsidenten
über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
Der Bundespräsident hat den Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes mit Erlass vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1380) neu gefasst.
Nachstehend veröffentliche ich gemäß Artikel VIII des Erlasses des Bundespräsidenten über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1380) die Richtlinien für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes (Verleihungsrichtlinien).
V I 2 - 111 432/8
Der Bundesminister des Innern
Hans-Peter Friedrich
Richtlinien
für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes
(Verleihungsrichtlinien)
Vom 28. Mai 2013
1 Allgemeines
1.1 Das Silberne Lorbeerblatt ist die staatliche Auszeichnung in Deutschland zur Würdigung herausragender sportlicher Leistungen. Es wird vom Bundespräsidenten an erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler verliehen.
1.2 Für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes gelten:
- a)
-
die Neufassung des Erlasses des Bundespräsidenten über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 22. Mai 2013 sowie
- b)
-
das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) geändert worden ist.
2 Herausragende sportliche Leistungen
Die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes setzt eine der folgenden herausragenden sportlichen Leistungen auf internationaler Ebene voraus:
2.1 Medaillengewinn bei den Olympischen, Paralympischen und Deaflympischen Spielen;
2.2 Gewinn einer Goldmedaille bei Weltmeisterschaften; zwischen zwei Goldmedaillengewinnen muss eine Mindestfrist von vier Jahren liegen;
2.3 Gewinn einer Goldmedaille oder Gewinn zweier Medaillen bei den WorldGames im gleichen Austragungsjahr und
2.4 erfordert zudem, dass
- a)
-
an den Weltmeisterschaften bei Sommersportarten mindestens 20 Nationen, bei Wintersportarten mindestens 15 Nationen teilgenommen haben,
- b)
-
der Weltverband der Sportart/-disziplin Mitglied in der General Association of International Sports Federations ist oder die Sportart/-disziplin in drei Kontinenten betrieben wird und als Dachverband mindestens 50 (Sommersport) oder 25 (Wintersport) nationale Mitgliedsverbände hat, die jeweils nationale Meisterschaften austragen,
- c)
-
in der Sportart/-disziplin mindestens eine Weltmeisterschaft alle vier Jahre ausgetragen wird,
- d)
-
die Sportart/-disziplin national in Vereine, Landesverbände, Spitzenverband gegliedert ist und ein nationales Wettkampf-/Meisterschaftssystem sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich unterhält,
- e)
-
der nationale und internationale Spitzenverband die IOC-Charta und den WADA/NADA-Code anerkennt.
2.5 Die Auszeichnung erfolgt nicht für Medaillengewinne bei Weltmeisterschaften der einzelnen Altersklassen (z. B. der Junioren-, Jugend- oder Seniorenklasse) oder bei anderen speziellen Veranstaltungen (z. B. Militärweltmeisterschaften).
3 Ehrenzeichen und Urkunden
3.1 Die Sportlerinnen und Sportler erhalten als tragbares Ehrenzeichen ein Silbernes Lorbeerblatt (Anlage 1) und eine Miniatur mit den olympischen Farben (Anlagen 2a und 2b) sowie eine Verleihungsurkunde (Anlage 5). Uniformträger erhalten zudem eine Bandschnalle mit den olympischen Farben (Anlage 3).
3.2 Bei der Auszeichnung nach Nummer 2.1 werden der Austragungsort und die Jahreszahl auf der Rückseite des Silbernen Lorbeerblattes eingraviert. In den übrigen Fällen wird das Verleihungsdatum eingraviert.
4 Mannschaftsauszeichnungen
In den Sportarten, die nur als Mannschaftssport betrieben werden, erhalten die Mannschaften unter den Voraussetzungen von Nummer 2 eine vergrößerte Ausfertigung des Silbernen Lorbeerblattes (Anlage 4) und eine Mannschaftsurkunde (Anlage 6). In der Urkunde wird die sportliche Leistung aufgeführt.
5 Begleitsportlerinnen und Begleitsportler
Begleitsportlerinnen und Begleitsportler von sehbehinderten oder blinden Sportlerinnen und Sportlern, die mit dem Silbernen Lorbeerblatt ausgezeichnet werden, erhalten die gleiche Auszeichnung wie die Sportlerinnen und Sportler, der/dem sie zu der herausragenden sportlichen Leistung verholfen haben.
Das Muster einer Begleitsportlerurkunde ist als Anlage 7 beigefügt.
6 Wiederholte Ehrung mit dem Silbernen Lorbeerblatt
Bei erneuter Erfüllung der Auszeichnungsvoraussetzungen erfolgt eine Anerkennung durch Überreichung einer Anerkennungsurkunde (Anlage 8).
7 Auszeichnungswürdigkeit
7.1 Für die Auszeichnungswürdigkeit sind die Regelungen des Abschnitts II Nummer 5 der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland entsprechend anzuwenden.
7.2 Wird ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nachträglich festgestellt oder erweist sich der oder die Ausgezeichnete aus anderen Gründen der Auszeichnung unwürdig, kann das Silberne Lorbeerblatt gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen entzogen werden. Entsprechendes gilt für Begleitsportlerinnen und Begleitsportler. Die Antragsberechtigten nach Nummer 8 unterrichten das Bundespräsidialamt über ihnen bekanntgewordene Verstöße nach Nummer 7.2.
8 Antragsverfahren
Der Verleihungsantrag wird vom nationalen Spitzenverband der Sportart/-disziplin über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), bei den Paralympics und Deaflympics vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) oder vom Deutschen Gehörlosen Sportverband (DGS) über das Bundesministerium des Innern (BMI) an den Bundespräsidenten gerichtet.
9 Initiativverleihungen
Initiativverleihungen des Bundespräsidenten bleiben hiervon unberührt.
10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verleihungsrichtlinien treten am 1. Juni 2013 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien zur Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes.
zu Nummer 3.1
Das Ehrenzeichen ist eine silberne Anstecknadel in der Form eines waagerechten Lorbeerblattes.
(40 x 9 mm)
Darstellung des Ehrenzeichens
zu Nummer 3.1
Die Miniatur des Ehrenzeichens (Herrenausführung) besteht aus einem Stoffband in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot auf dem ein verkleinertes Ehrenzeichen waagerecht angebracht ist. Die Spitze des verkleinerten Ehrenzeichens zeigt dabei nach rechts.
(Stoffband 12 x 8 mm, Auflage 12 x 3 mm)
Darstellung der Miniatur (Herrenausführung) des Ehrenzeichens
zu Nummer 3.1
Die Miniatur des Ehrenzeichens (Damenausführung) besteht aus einer Damenschleife mit dem gleichen Band wie die Herrenausführung. Auf dem breiten schwarzen Bereich in der Mitte des Schleifensteges ist das verkleinerte Ehrenzeichen waagerecht angebracht. Die Spitze des verkleinerten Ehrenzeichens zeigt dabei nach rechts.
(Damenschleife 40 x 8 mm, Auflage 15 x 3 mm)
Darstellung der Miniatur (Damenausführung) des Ehrenzeichens
zu Nummer 3.1
Die Bandschnalle besteht aus einem Stoffband in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot auf dem ein verkleinertes Ehrenzeichen waagerecht angebracht ist. Die Spitze des verkleinerten Ehrenzeichens zeigt dabei nach rechts.
(Bandschnalle 25 x 13 mm, Auflage 15 x 3 mm)

Darstellung der Bandschnalle des Ehrenzeichens
zu Nummer 4
Das Ehrenzeichen für Mannschaften ist eine vergrößerte Ausfertigung des Silbernen Lorbeerblattes.
(110 x 23 mm)

Darstellung der Mannschaftsauszeichnung des Ehrenzeichens
zu Nummer 3

Mustertext einer Verleihungsurkunde für Sportlerinnen und Sportler
zu Nummer 4

Mustertext einer Mannschaftsurkunde
zu Nummer 5

Mustertext einer Verleihungsurkunde für Begleitsportlerinnen und Begleitsportler
zu Nummer 6

Mustertext einer Anerkennungsurkunde